Kurz & knapp: Fristen beim Blitzer
Je nach Sachlage kann die Zustellung von einem Bußgeldbescheid unterschiedlich lange dauern. Im Durchschnitt sind es zwei bis drei Wochen. Die Behörde hat allerdings bis zu drei Monate Zeit, den Bescheid zuzusenden.
Nicht automatisch. Wurde die Verjährung unterbrochen, kann ein Blitzer nach der Frist geahndet werden. Wird ein Verstoß innerhalb von drei Monaten nicht verfolgt, verjährt dieser. Was das bedeutet, lesen Sie hier.
In der Regel gibt es eine 14-tägige Frist, um einen Blitzer zu bezahlen. Ist der Bescheid rechtskräftig, ist das Bußgeld innerhalb dieser Frist zu überweisen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wichtige Frist für Blitzer: Wann kommt der Bescheid?
Inhaltsverzeichnis
Hat Sie eine Blitzer erwischt, sind in verschiedenen Phasen des Bußgeldverfahrens unterschiedliche Fristen zu beachten. Zum einen gibt es nach einem Blitzer bei der Zustellung eine Frist zu wahren. Zum anderen sind auch bei der Ahndung des Verstoßes sowie bei der Zahlung des Bußgeldes bestimmte Zeiträume von Bedeutung. Zunächst muss die zuständige Behörde beim Blitzer eine Frist beachten. Und zwar die zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit.
Gemäß § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG) liegt die Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bei drei Monaten. Innerhalb dieser Frist muss beim Blitzer der Brief mit dem Bußgeldbescheid zugestellt sein. Andernfalls kann die Behörde den Verstoß nicht mehr ahnden. Er ist verjährt.
Beim Blitzer kann die Frist über 3 Monate hinaus verlängert werden, wenn es zu einer Unterbrechung der Verjährung kommt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Behörde einen Anhörungsbogen zum Blitzer versendet. Die Frist beginnt dann mit der Zustellung von diesem erneut und läuft ebenfalls drei Monate. Gleiches gilt beim Zeugenfragebogen für einen Blitzer. Die Frist verlängert sich auch hier.
Und wann kommt nach einem Blitzer der Bescheid? Innerhalb der Frist ist hier die allgemeine Antwort. Pauschal ist es recht schwierig zu bestimmen. Je nach Ermittlungsaufwand und Arbeitslage in der Behörde kann eine Zustellung ein paar Wochen oder auch bis zum Ende der drei Monate dauern. Durchschnittlich liegt die Dauer der Zustellung zwischen zwei und drei Wochen.
Blitzer: Frist abgelaufen?
Die Zustellung eines Bescheids von einem Blitzer innerhalb der Frist hat auch Bedeutung für einen etwaigen Einspruch. Wird der Bußgeldbescheid nach der dreimonatigen Frist zugestellt, kann die eingetretene Verjährung einen Einspruch begründen.
Schwierig wird es, wenn der Brief bei Betroffenen nicht ankommt und sie eine Mahnung erhalten. In diesem Fall muss die Zustellung nachgewiesen werden. Da ein Bescheid entweder per Einschreiben oder Postzustellurkunde verschickt wird, kann eine Akteneinsicht Klarheit bringen.
Der Nachweis der Zustellung muss dort hinterlegt sein. Im Zweifel sollten Betroffene sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und falls möglich, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand veranlassen.
Einspruch: Frist nach einem Blitzer
Haben Sie den Bußgeldbescheid zum Blitzer in der Frist erhalten, sollten Sie das Schreiben immer prüfen. Sind Fehler enthalten oder vermuten Sie Messfehler, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Betroffene können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Auch hier ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu kontaktieren, wenn Sie bezüglich der Erfolgsaussichten oder der Begründung unsicher sind.
Blitzer: Bußgeld innerhalb der Frist bezahlen
Zu guter Letzt ist beim Blitzer die Frist zum Zahlen wichtig. Und hier gibt es Unterschiede zwischen einem Verwarnungs- und einem Bußgeld. Erhalten Sie einen Strafzettel mit einem Verwarngeld, ist die Zahlung innerhalb von sieben Tagen zu leisten. Tun Betroffene das nicht, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, was höhere Kosten bedeutet.
Bei einem Bußgeld für einen Blitzer liegt die Frist zum Zahlen bei 14 Tagen. Betroffene haben diesen Zeitraum, um sich entweder für eine Zahlung oder einen Einspruch zu entscheiden.
Übersicht zu den wichtigsten Fristen bei Blitzern
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fristen beim Blitzer nochmals zusammengefasst.
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