Kurz & knapp: Blitzer im Brief
Wurden Sie geblitzt, dauert die Zusendung des entsprechenden Bußgeldbescheids durchschnittlich zwischen zwei bis drei Wochen. Es kann aber auch länger dauern, die Frist für die Behörde beträgt drei Monate.
Die zuständige Behörde versendet die Bußgeldbescheide. Das können beispielsweise Ordnungsämter, Polizeibehörden oder zentrale Bußgeldstellen des jeweiligen Bundeslandes sein.
Ein Bußgeldbescheid kann unwirksam sein, wenn Fehler enthalten sind oder die Verjährung bereits eingetreten ist. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wie lange dauert es, bis ein „Blitzer Brief“ kommt?
Inhaltsverzeichnis
Wurden Verkehrsteilnehmer geblitzt, kommen verschiedene Fragen auf. Neben dem Thema der Bußgeldhöhe ist oft auch die Frage, wann mit einem Bescheid zu rechnen ist, wichtig. Also, wie lange braucht ein sogenannter „Blitzer Brief“ dann? Wann kommt ein Blitzer per Brief bei Verkehrssündern an? Die Zustellung eines Bußgeldbescheids bzw. wann ein Brief nach einem Blitzer kommt, kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Eine pauschale Aussage zur Frage „wie lange dauert ein „Blitzer Brief“ in Deutschland?“ ist eher nicht möglich.
Nach einem Blitzer kommt ein Brief in der Regel nicht sofort, sondern erst einige Wochen später. Durchschnittlich liegt der Zustellungszeitraum zwischen zwei und drei Wochen nach dem Verstoß. Es kann allerdings auch länger dauern. Betroffene müssen also erst einmal abwarten.
Zu den entscheidenden Faktoren, die eine Zustelldauer beeinflussen, gehören unter anderem folgende:
- Personal in der Behörde
- Arbeitsaufkommen
- Arbeitsaufwand im Verfahren (Dauer der Datenauswertung)
- Postlaufzeiten bzw. Verzögerungen bei diesen
Und wie sieht ein „Blitzer Brief“ aus? Worauf sollten Betroffene achten, wenn sie in den Briefkasten schauen? Üblich ist, dass ein gelber Brief einen Blitzer bzw. einen Bußgeldbescheid enthält. Bunte Umschläge sind also nicht immer Werbung und können weggeworfen werden. Schauen Sie sich die Briefe genau an, damit Sie später keine Schwierigkeiten bekommen. Nicht auf einen Bußgeldbescheid zu reagieren, kann teuer werden, unter anderem auch durch die Mahngebühren.
Wann verjährt ein Blitzer per Brief?
Grundsätzlich haben die ermittelnden Behörden drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zuzustellen. Das gilt auch, wenn nach einem Blitzer ein Brief versendet wird. Innerhalb dieses Zeitraums können die Ermittlungen zum Verstoß erfolgen und ein Bußgeldbescheid erstellt werden. Diese Frist wird unterbrochen, wenn ein Anhörungsbogen oder ein Zeugenfragebogen im Laufe des Bußgeldverfahrens versendet werden. Mit der Zustellung dieser beginnt die dreimonatige Frist erneut.
Das bedeutet, dass für einen Blitzer per Brief die Verjährung in der Regel nach drei Monaten einsetzt. Wurde kein Bußgeldbescheid erstellt oder zugesandt, kann der Verstoß nicht mehr verfolgt werden. Die rechtliche Grundlage für die Frist bei einem „Blitzer Brief“ ist in § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt:
„Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“
Blitzer: Der Brief kommt nicht an
Was passiert, wenn nach einem Blitzer der Brief verloren geht und nicht ankommt? Müssen Betroffene beweisen, dass es keine Zustellung gab? Üblich ist, dass ein Bußgeldbescheid per Postzustellurkunde oder per Einschreiben verschickt wird. Die Zustellung wird durch den Postboten oder der Empfang durch den Empfänger bestätigt.
Um herauszufinden, ob ein Bescheid versandt wurde, ist meist eine Akteneinsicht notwendig. In diesem Fall ist eine rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt empfehlenswert. Sowohl mit als auch ohne Anwalt, haben Betroffene folgende Möglichkeiten, wenn nach einem Blitzer der Brief nicht ankommt:
- Postzustellungsurkunde per Akteneinsicht prüfen
- Einspruch gegen den Bescheid, wenn eine Mahnung zugestellt wird (hier ist die anwaltliche Beratung in der Regel wichtig, da meist die Einspruchsfrist abgelaufen ist)
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- den Bescheid nach der Mahnung bezahlen
Ab wann ist ein „Blitzer Brief“ ungültig?
Kommt nach einem Blitzer ein Brief zum Beispiel ohne Betrag oder mit einem falschen Namen an, ist ein Einspruch gegen den Bescheid empfehlenswert. Sind sich Betroffene nicht sicher, ob ein enthaltener Fehler einen Einspruch rechtfertigen würde, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Denn nicht jeder Fehler führt automatisch zur Ungültigkeit.
Neben einer Verjährung können weitere Punkte dazu führen, dass ein „Blitzer Brief“ ungültig ist. Dazu zählen zum Beispiel eine fehlende Rechtsmittelbelehrung oder nicht aufgeführte Nebenfolgen wie ein Fahrverbot. Aber auch ein falsches Aktenzeichen oder eine falsche Fristberechnung können nach einem Blitzer einen Brief ungültig machen. Gleiches gilt für fehlerhafte Angaben, die dann eine Identifizierung des Fahrers nicht mehr ohne Zweifel oder gar nicht ermöglichen.
Video: Bußgeldbescheid gar nicht erhalten – Das ist zu tun
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