Bußgeldtabelle für Kolonnenfahrten
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| geschlossenen sich bewegenden Verband unterbrochen | 5 € |
| geschlossenen sich bewegenden Verband unterbrochen (mit Unfall) | 20 € |
| als Verantwortlicher nicht sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Regeln eingehalten werden | 10 € |
| an einem nicht genehmigten geschlossenen Verband teilgenommen | 25 € |
Kurz & knapp: Kolonnenfahrten
Es ist erlaubt, zwischen Fahrzeuge einer zivilen Kolonne einzufahren, etwa beim Einscheren nach einem Überholvorgang. Bei offiziell gemeldeten Verbänden mit Sonderrechten (z. B. Polizei- oder Militärkolonnen) ist dies laut § 27 Abs. 3 StVO untersagt.
In einer Kolonne gelten die regulären Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie sie im entsprechenden Straßenabschnitt ausgeschildert sind. Eine Kolonnenfahrt rechtfertigt keine Abweichungen von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Private Kolonnen müssen nicht zwingend angemeldet werden. Wenn jedoch eine größere Fahrzeuggruppe unterwegs ist, empfiehlt sich eine Anmeldung bei der Verkehrsbehörde. Diese kann Auflagen erteilen oder Hilfestellung bei der Streckenplanung geben. Die Vorschriften können Sie hier nachlesen.
Im Verband unterwegs: Die Kolonnenfahrt
Inhaltsverzeichnis
Sie fahren im Stadtverkehr auf trockener oder nasser Fahrbahn in einer Kolonne. Was müssen Sie beachten? Ob Motorradtreffen, private Feier oder Vereinsausflug: Es gibt viele mögliche Situationen, in denen Fahrzeuge in einer Kolonne unterwegs sind. Für Kolonnen gelten laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einige besondere Verkehrsregeln, die wir Ihnen nun vorstellen.
Was ist eine Kolonnenfahrt?
Eine Kolonne ist eine Gruppe von mindestens zwei Fahrzeugen, die in geschlossener Formation direkt hintereinander fahren. Die Fahrzeuge einer Kolonne haben in der Regel dasselbe Ziel und fahren unter gemeinsamer Organisation.
Zivile Kolonnen haben keine Sonderrechte im Straßenverkehr. Anders ist dies bei sogenannten „geschlossenen Verbänden“ – etwa bei der Bundeswehr oder bei Einsatzfahrzeugen. Ein geschlossener Verband darf beispielsweise vollständig über eine rote Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug noch bei grün gefahren ist.
Das gilt auch für die Einfahrt in einen Kreisverkehr. In Kolonnen von Militärfahrzeugen führen alle Fahrzeuge bis auf das letzte eine blaue Flagge an der Fahrerseite. Das letzte Fahrzeug führt eine grüne Flagge. So ist das Ende der Kolonne für andere Verkehrsteilnehmer immer eindeutig zu erkennen. Polizeifahrzeuge nutzen stattdessen oftmals ihr Blaulicht.
In der Kolonne fahren: Das gilt laut StVO
Die StVO kennt keine speziellen Vorschriften für private Kolonnenfahrten als geschlossener Verband. Es gelten die gängigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, insbesondere:
• § 1 StVO: Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme
• § 4 StVO: Ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
• § 7 StVO: Einhaltung der Fahrstreifenregeln (möglichst weit rechts fahren)
Privatpersonen dürfen in einer Kolonne fahren, solange sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden. Es gibt keine Begrenzung, wie viele Fahrzeuge in einer zivilen Kolonne fahren dürfen – ab etwa 10 Fahrzeugen wird jedoch eine Anmeldung bei der örtlichen Verkehrsbehörde empfohlen.
Sicherheitsabstand in der Kolonne
Die StVO schreibt einen ausreichenden Sicherheitsabstand vor, der sich an der gefahrenen Geschwindigkeit orientiert. Als Faustregel gilt der halbe Tachoabstand in Metern. Unter 15 Metern sollte er aber in keinem Fall sein. Gerade im Stadtverkehr auf trockener Fahrbahn ist auf ausreichend Abstand zu achten, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
Motorradfahrer fahren häufiger in Kolonnen – etwa bei gemeinsamen Ausfahrten.
Dabei gilt, dass versetztes Fahren für bessere Sichtverhältnisse und größere Abstände sorgt, auf langsamere Fahrer Rücksicht genommen werden muss und Gruppen ab 10 Motorrädern bei der zuständigen Behörde angemeldet werden sollten.
Das Fahren in einer Kolonne erfordert besondere Aufmerksamkeit, auch wenn keine Sonderregelungen für Zivilisten gelten. Wer auf ausreichend Abstand, Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln achtet, fährt sicher – ob im Stadtverkehr, auf der Autobahn oder bei einer Motorradtour.
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