Bußgelder bei der Missachtung der Winterreifenpflicht in Deutschland
Kurz & knapp: Winterreifen als Pflicht
Winterreifen sind Pflicht in Deutschland, wenn es die Witterungsbedingungen bzw. die Straßenverhältnisse verlangen. Die sogenannte situative Winterreifenpflicht gilt gemäß § 2 StVO. Mehr dazu lesen Sie hier.
Eine allgemeine Temperatur ist gesetzlich nicht vorgegeben. Bei rutschigen Straßen bzw. bei Glatteis, sind Winterreifen jedoch vorgeschrieben. Diese Reifen sind auf die entsprechenden Straßenverhältnisse angepasst.
Eine Strafe ist nicht zu befürchten, Bußgelder allerdings schon. Auch ein Punkt kann möglich sein. Wann das der Fall ist und wie hoch die Bußgelder ausfallen können, entnehmen Sie der Tabelle hier.
Winterreifen: Ab wann sind sie Pflicht?
Inhaltsverzeichnis
Gibt es überhaupt für Winterreifen eine Pflicht in Deutschland? Ab wann eine Winterreifenpflicht besteht, ist gesetzlich nicht so ganz eindeutig geregelt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Winterreifen als Pflicht per Gesetz nicht definiert sind. Allerdings heißt das nicht, dass die Nutzung nicht doch vorgeschrieben ist. Ein bestimmter Zeitraum ist jedoch nicht definiert. Aber ab wann sind dann Winterreifen Pflicht?
Zwar hat sich in der alltäglichen Praxis die Hilfestellung „von O bis O“ (von Oktober bis Ostern) durchgesetzt, gesetzlich relevant ist sie aber nicht. Denn in Deutschland handelt es sich um eine sogenannte „situative“ Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass die Witterungsbedingten und die Straßenverhältnisse vorgeben, wann Winterreifen zu verwenden sind.
Die rechtliche Grundlage bildet § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO). In diesem ist diesbezüglich Folgendes definiert:
„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“
Es ist also nicht zwingend so, dass im Winter Winterreifen immer Pflicht sind. Rein theoretisch ist es erlaubt, mit anderen Reifen zu fahren, wenn die Witterungsbedingungen und der Fahrbahnzustand dies zulassen. In der Praxis ist es jedoch recht aufwändig, die Reifen je nach Wetter zu wechseln, dass sich Verkehrsteilnehmer in der Regel an den Spruch „von O bis O“ halten. So gehen sie sicher, dass bei einem Wintereinbruch von vornherein die richtigen Reifen aufgezogen sind.
Winterreifen als Pflicht: Dieses Symbol ist wichtig!
Seit Oktober 2024 müssen Fahrzeughalter darauf achten, dass sie die richtigen Reifen aufziehen. Denn nur Winterreifen mit dem Alpine-Symbol erfüllen die Pflicht, wenn die Witterungsbedingungen dies verlangen.
Reifen ohne dieses Symbol sind nicht mehr zu verwenden, bzw. bedeuten ein Bußgeld, wenn sie bei den entsprechenden Bedingungen gefahren werden. Fehlt bei Ihren Winterreifen trotz Pflicht das Symbol, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Es wird als Fahren mit falscher Bereifung geahndet.
Es drohen folgende Bußgelder:
- Mit falschen Reifen bei Eis, Schnee, Glätte gefahren: 60 € und 1 Punkt
- … mit einhergehender Behinderung: 80 € und 1 Punkt
- … mit einhergehender Gefährdung: 100 € und 1 Punkt
Besteht für Winterreifen eine Pflicht, sind Allwetterreifen ebenfalls eine Option. Sind entsprechende Reifen aufgezogen, können Sie mit diesen bei den definierten Witterungsbedingungen fahren. Die Winterreifenpflicht wird durch Allwetterreifen also abgedeckt. Auch hier ist das Alpine-Symbol wichtig, ohne dieses sind Allwetterreifen nicht mehr zulässig.
Winterreifen für Lkw und Anhänger: Pflicht oder nicht?
Die situative Winterreifenpflicht gilt für Lkws ebenfalls. Sie fallen nicht unter die in § 2 StVO bestimmten Ausnahmen. Anders sieht das dann bei einem Anhänger aus. Eine Winterreifenpflicht gibt es hier nicht. Die Nutzung wird jedoch empfohlen.
Gleiches gilt für die Winterreifenpflicht beim Motorrad. Dieses sowie andere zweirädrige Fahrzeuge sind gemäß § 2 StVO davon befreit. Motorradfahrer sind in der Regel bei winterlichen Bedingungen selten unterwegs. Trauen sie sich dennoch, müssen sie beim Motorrad für Winterreifen keine Pflicht beachten, sollten aber für eine sichere Bereifung sorgen.
Zu den weiteren Ausnahmen, bei den für Winterreifen keine Pflicht besteht, zählen unter anderem:
- Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge (inklusive Traktoren)
- Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge
- Stapler
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Einsatzfahrzeuge von Rettungsorganisationen, wenn keine bauartbedingt keine Reifen zur Verfügung stehen
- Spezialfahrzeuge, wenn keine bauartbedingt keine Reifen zur Verfügung stehen
Sind Verkehrsteilnehmer mit diesen Fahrzeugen bei Witterungsbedingungen, die Winterreifen verlangen, unterwegs, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. So ist die Notwendigkeit einer Fahrt immer vorab zu prüfen. Muss die Fahrt erfolgen, beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dann 50 km/h.
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