Beispielhafte Inhalte eines Verkehrszentralregisterauszugs
| Tatbestand | Punkte | weitere Sanktionen | Tilgungsfrist |
|---|---|---|---|
| Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h innerorts | 1 Punkt | Bußgeld, ggf. Fahrverbot | 2,5 Jahre |
| Missachtung einer roten Ampel (über 1 Sekunde) | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot möglich | 5 Jahre |
| Alkohol am Steuer (ab 0,5 ‰) | 2 Punkte | Fahrverbot, Geldbuße | 10 Jahre |
| Gefährdung im Straßenverkehr (§ 315c StGB) | 3 Punkte | Entziehung der Fahrerlaubnis | 10 Jahre |
| Handy am Steuer | 1 Punkt | Bußgeld | 2,5 Jahre |
| Abstandsverstoß bei über 100 km/h | 1 Punkt | Bußgeld | 2,5 Jahre |
Kurz und knapp: Verkehrszentralregisterauszug
Den Auszug stellt ausschließlich das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg aus. Online können Sie über das KBA-Portal eine direkte Auskunft beantragen. Es gibt jedoch auch andere Wege, die wir Ihnen hier vorstellen.
Nein. Ein Führungszeugnis enthält strafrechtlich relevante Daten, während das FAER nur Verstöße im Straßenverkehr dokumentiert, für die Punkte vergeben wurden.
Nein. Nur Sie selbst oder ein durch Sie schriftlich Bevollmächtigter dürfen einen Antrag stellen. Das KBA prüft für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister die Identität durch Ausweisdokumente.
In der Regel dauert die Bearbeitung per Post ca. 10 bis 14 Tage. Wenn Sie Ihre Punkte in Flensburg online abfragen, geht das unter Umständen schneller. Es kommt jedoch immer auch auf das Anfragen-Aufkommen an.
Was ist ein Verkehrszentralregisterauszug?
Inhaltsverzeichnis
Ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister (VZR) kann in vielen Fällen notwendig sein, zum Beispiel bei der Bewerbung als Berufskraftfahrer. Ein solcher Auszug enthält alle gespeicherten Eintragungen über Verkehrsverstöße, für die Punkte im Fahreignungsregister (FAER) vergeben wurden. Doch wie beantragt können Sie den Verkehrszentralregisterauszug beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg beantragen?
Bis zum 30. April 2014 wurden Einträge über Verkehrssünder in Deutschland im Verkehrszentralregister (VZR) geführt. Dieses Register wurde im Zuge der Reform des Punktesystems durch das Fahreignungsregister (FAER) ersetzt. Der Begriff „Verkehrszentralregisterauszug“ ist aber nach wie vor geläufig – gemeint ist dabei der aktuelle Auszug aus dem FAER, der alle relevanten Eintragungen zu Ordnungswidrigkeiten, Punkten und Fahrverboten enthält.
Wer kann einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister beantragen?
Ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister hilft, den eigenen Punktestand zu kontrollieren und Fristen im Auge zu behalten. Dank des kostenlosen Angebots des KBA ist der Aufwand in der Regel gering. Besonders vor Bewerbungen oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kann die Einsicht entscheidend sein.
Grundsätzlich kann jede Person eine Selbstauskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten im FAER beantragen – kostenlos und auf verschiedenen Wegen. Mögliche Anlässe für eine Beantragung sind zum Beispiel die Bewerbung für eine Tätigkeit im Personen- oder Güterverkehr, die Überprüfung eigener Eintragungen im Fahreignungsregister oder die Einspruchsvorbereitung gegen einen Bußgeldbescheid.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister beantragen: So funktioniert’s
Sie haben mehrere Möglichkeiten, einen Verkehrszentralregisterauszug beim KBA in Flensburg zu beantragen:
- Sie können den Auszug aus dem Verkehrszentralregister online beantragen. Hierzu stellen Sie den Antrag direkt über die Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes. Zum Nachweis Ihrer Identität benötigen Sie einen Personalausweis mit eID-Funktion.
- Der Antrag kann auch per Brief erfolgen. Dafür benötigen Sie ein vollständig ausgefülltes Formular und eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses.
- Wer möchte, kann auch direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt vorstellig werden. Hier empfiehlt sich jedoch vorherige Terminvereinbarung.
Die Auskunft aus dem FAER ist kostenlos, unabhängig vom Antragsweg. Es fallen lediglich Kosten an, wenn Sie für den Antrag z. B. eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beglaubigen lassen müssen.
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