Bußgeldkatalog für die „Spielstraße“
Kurz & knapp: Spielstraße
Die „Spielstraße“ ist eine alternative, umgangssprachliche Bezeichnung für einen verkehrsberuhigten Bereich. Sie taucht primär in Wohngebieten auf, um ein sichereres Umfeld für Fußgänger und spielende Kinder zu schaffen. Die tatsächliche Spielstraße schließt jedoch jeglichen Verkehr aus. Mehr erfahren Sie hier.
Trotz des umgangssprachlichen Gebrauchs ist eine Spielstraße theoretisch kein verkehrsberuhigter Bereich gemäß der StVO – beide Zonen werden nämlich in der Praxis durch unterschiedliche Verkehrsschilder ausgewiesen. In einem verkehrsberuhigten Bereich sind Fahrzeuge z. B. weiterhin gestattet, müssen aber eine reduzierte Geschwindigkeit fahren. In einer richtigen Spielstraße ist jeglicher Straßenverkehr untersagt.
Für eine tatsächliche Spielstraße herrscht ein Durchfahrtsverbot. Einen verkehrsberuhigten Grundsätzlich dürfen Sie gemäß StVO in § 42 Abs. 2 Anlage 3 Nr. 12 nur in Schrittgeschwindigkeit durchqueren. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwarten Sie Sanktionen. Mehr Infos erhalten Sie in dieser Tabelle.
„Spielstraße“ laut Schild 325.1: Ein verkehrsberuhigter Bereich
Inhaltsverzeichnis
Sie kennen das Verkehrsschild 325.1 sicherlich häufig als das Verkehrsschild, das eine Spielstraße ausweist. Ganz korrekt ist diese Bezeichnung aber eigentlich nicht. Viel mehr wird hierbei nur umgangssprachlich von der „Spielstraße“ gesprochen.
Konkret wird ein verkehrsberuhigter Bereich durch dieses Schild angezeigt. Daher ist auch eine Durchfahrt mit dem Auto hier noch erlaubt. In einer tatsächlichen Spielstraße dürften Sie mit Ihrem Fahrzeug gar nicht mehr durchfahren. Man könnte beim Verkehrszeichen 325.1 also eher von einer verkehrsberuhigten Spielstraße sprechen.
Nach § 42 Abs. 2 Anlage 3 Nr. 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich bzw. einer umgangssprachlichen „Spielstraße“ Regeln, an die Sie sich als Verkehrsteilnehmer zu halten haben. Dazu zählen unter anderem die folgenden:
- Fußgänger genießen in verkehrsberuhigten Bereichen in der Regel Vorrang vor anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern und Fahrradfahrern.
- Autofahrer dürfen sie weder beim Laufen behindern oder beeinträchtigen, noch sie in irgendeiner Weise gefährden.
- Ist die Fahrbahn blockiert, weil z. B. Kinder auf dieser spielen oder Spaziergänger sie überqueren, müssen diese zwar Fahrzeuge auch passieren lassen. Im Zweifelsfall haben Sie aber anzuhalten und zu warten.
Was ist ein verkehrsberuhigter Bereich und was ist eine Spielstraße?
Ein verkehrsberuhigter Bereich stellt andere Regeln für Sie als Autofahrer auf als es eine tatsächliche Spielstraße macht. Wie bereits erwähnt, ist hiervon nur umgangssprachlich die Rede, wenn ein verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert wird.
Das blaue Verkehrszeichen 325.1 zeigt eine Art „Spielstraße“, auf der Kinder spielen. Die Herleitung, dass es sich hierbei um eine tatsächliche Spielstraße handeln muss, ist also nicht völlig aus der Luft gegriffen. Doch gleichzeitig zeigt das Schild auch ein Kfz an.
Liegt ein verkehrsberuhigter Bereich vor, dann soll das Schild Sie vor allem darauf aufmerksam machen, dass es sich hierbei um eine stark bewohnte Gegend handelt, in der Erwachsene und Kinder auf die Straße rennen und ggf. auch auf ihr spielen könnten.
Daher gibt ein verkehrsberuhigter Bereich andere Voraussetzungen vor als eine tatsächliche Spielstraße. Hier liegt der große Unterschied: Eine tatsächlich als solche ausgeschilderte Spielstraße erteilt Ihnen ein Durchfahrtsverbot. Hier dürfen Sie nicht einmal mit Schrittgeschwindigkeit entlangfahren.
Das Zeichen, das die Spielstraße ankündigt, erlaubt nur Fußgängern und spielenden Kindern, sich im ausgeschilderten Bereich frei zu bewegen. Es stellt eine Kombination aus dem runden, rot-weißen Verkehrszeichen 250 (dem Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzzeichen (Nr. 1010-10) dar.
Dieses zeigt das gleiche spielende Kind wie im Verkehrsschild für den verkehrsberuhigten Bereich, allerdings ohne die restlichen Piktogramme. Außerdem hat es hier eine schwarze Färbung und ist auf einem rechteckigen, weißen Schild mit schwarzer Umrandung zu sehen, das unter dem Vorschriftzeichen angebracht ist.
Hier sehen Sie die Abbildungen beider Verkehrszeichen im Vergleich:
Verkehrsberuhigte Spielstraße: Regeln & Bußgelder
Sobald ein Verkehrsschild eine Spielstraße bzw. einen verkehrsberuhigten Bereich ausweist, ändert sich die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein verkehrsberuhigter Bereich erlaubt eine Geschwindigkeit im Schritttempo. Das schließt nicht aus, dass in dieser Zone Blitzer im Einsatz sind.
Werden Sie geblitzt, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Auch ein verkehrsberuhigter Bereich richtet das Bußgeld bzw. dessen Höhe nach dem gültigen Bußgeldkatalog für Tempoverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften. Es staffelt sich aber in der Regel je nach der Schwere Ihres Verstoßes.
Für Überschreitungen bis zu 10 km/h werden bspw. 30 Euro fällig, während es für 21 bis 25 km/h schon 115 Euro sind. Für letztere Verstöße gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Ein einmonatiges Fahrverbot ist ab 31 bis 40 km/h garantiert – bei 26 bis 30 km/h nur, wenn Sie mindestens zweimal mit dieser Geschwindigkeit in einem Kalenderjahr erwischt werden.
Gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger, erhöht sich das Bußgeld, das Sie für einen Geschwindigkeitsverstoß zahlen müssen. Grundsätzlich kommen 25 Euro dazu. Verursachen Sie hingegen einen Unfall mit Personenschaden (bspw. weil Sie zu schnell gefahren sind und Kinder beim Spielen übersehen haben), ist dies eine Straftat. Das zieht für Sie mitunter auch strafrechtliche Konsequenzen in der Form von Geldstrafen und einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren nach sich.
Wichtig: Gerichtsurteile berufen sich bei Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Spielstraße auf unterschiedliche Grenzwerte. Ohne Gesetzesgrundlage erfolgen die Entscheidungen auf Einzelfallbasis und liegen im Ermessen der zuständigen Gerichte. Sind Sie sich unsicher, können Sie sich entweder an einem Mittelwert orientieren oder versuchen, die folgenden Werte zu unterschreiten.
- Für das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 3 Ss OWi 1038/02) ist eine Geschwindigkeitsspanne zwischen 4 und 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit zulässig.
- Das OLG in Köln (Az.: Ss 782/84), Brandenburg /Az.: 1 Ss OWi 86 B/05) und Karlsruhe (Az.: 1 Ss 159/03) sehen den Grenzwert bei maximal 7 km/h.
- Der Meinung des Amtsgerichts (AG) in Leipzig (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04) nach, ist wiederum eine Geschwindigkeit von maximal 15 km/h erlaubt.
Noch mehr zu Geschwindigkeiten in einer verkehrsberuhigten Spielstraße können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Es gibt außerdem Regeln, die zum Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich festgehalten sind:
- In einer als verkehrsberuhigtem Bereich gekennzeichneten „Spielstraße“ parken darf nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) nur, wer die dafür vorgesehenen und durch Markierungen gekennzeichneten Parkflächen nutzt.
- Außerhalb dieser Flächen zu halten ist erlaubt, wenn Sie Ihr Fahrzeug be- oder entladen.
- Zum Ein- und Aussteigen ist jegliches Halten im verkehrsberuhigten Bereich ebenfalls gestattet.
Verkehrsberuhigter Bereich: Wer hat Vorfahrt?
Es gilt auch dann die Vorfahrtsregel „rechts vor links“, wenn ein verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Eine Ausnahme ist, wenn andere Verkehrsschilder die Vorfahrt anderweitig regeln. Das bedeutet, dass auch in einem verkehrsberuhigten Bereich die allgemeinen Verkehrsregeln zur Vorfahrt Anwendung finden.
Eine Besonderheit besteht jedoch beim Verlassen der verkehrsberuhigten Spielstraße: Hier gilt „rechts vor links“ nämlich nicht mehr. Gemäß § 10 der StVO kommen hier die gleichen Regeln wie beim Herausfahren aus einem Privatgrundstück zum Tragen (d. h. Sie haben eine besondere Sorgfaltspflicht).
Der Fahrzeugführer hat gegenüber dem Verkehr auf der „normalen“ Straße auch keine Vorfahrt. Das Einfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine andere Straße muss demnach so erfolgen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Quellen und weiterführende Links
- § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 42 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kommentar hinterlassen