Kurz & knapp: E-Scooter im Ausland fahren
Die Nutzung von einem E-Scooter hängt von den lokalen Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab. Eine Zulassung aus Deutschland besitzt im Ausland meist keine Gültigkeit. Vor der Reise sollten Sie sich daher genauer über die Vorschriften in Ihrem Reiseziel informieren.
Ob der Schutz der eigenen E-Scooter-Versicherung im Ausland greift, richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Ziellandes. Eine einheitliche Regelung existiert in Europa nicht. In Ländern wie Frankreich oder Italien besteht eine eigene Versicherungspflicht.
Meistens müssen Radwege oder Fahrbahnen genutzt werden. Gehwege sind in der Regel tabu. Zudem ist die Mitnahme von Passagieren und die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt verboten. Ebenso gelten oft strenge Promillegrenzen für Alkohol. Eine Übersicht zur Regelungen in einigen Ländern finden Sie hier.
Dürfen Sie E-Scooter ins Ausland mitnehmen?
Inhaltsverzeichnis
E-Scooter sind in Europa und auch weltweit nicht nur beliebt, sondern können auch ein gutes Mittel für Mobilität sein. Gerade im Urlaub, wenn das Ausleihen von Roller, Rädern oder anderen Fortbewegungsmitteln das Budget strapaziert, kann ein E-Scooter praktisch sein.
Aber ist es erlaubt, mit einem E-Scooter im Ausland zu fahren? Darf ich meinen Elektroroller mit ins Ausland nehmen? Und wie sieht es aus, wenn Sie sich vor Ort einen E-Scooter ausleihen? Welche Regelungen gibt es dazu im Ausland? Das betrachten wir in folgendem Ratgeber näher.
Die Antwort darauf ist gar nicht so einfach wie gedacht. Denn es gibt keine einheitlichen Regelungen für E-Scooter in Europa. Grundsätzlich ist eine deutsche Zulassung erst einmal nur in Deutschland gültig. Ob ein deutscher E-Scooter im Ausland zugelassen ist, hängt von den lokalen Bestimmungen ab. Sie dürfen also nicht automatisch Ihren E-Scooter im Ausland nutzen bzw. fahren.
Reisende müssen sich immer zu den jeweiligen Vorschriften im Zielland informieren. Das gilt sowohl innerhalb Europas als auch für alle anderen Länder. Es ist also durchaus so, dass die Vorschriften für E-Scooter der Niederlande sich von den für E-Scooter in Italien unterscheiden und das teilweise deutlich.
Allgemeine Regelungen für E-Scooter im Ausland: Sicher fahren!
In den meisten europäischen Ländern dürfen Sie E-Scooter fahren, entweder als Miet-Scooter oder auch den eigenen, sofern er zugelassen ist. Lediglich in den Niederlanden sind E-Scooter grundsätzlich verboten.
Auch in Großbritannien dürfen sie im öffentlichen Verkehrsraum nicht genutzt werden. Ausnahmen gibt es nur für wenige Anbieter von Mietrollern. Für diese ist dann eine Fahrerlaubnis notwendig.
Achtung auch bei der Nutzung in großen Städten. So gelten zum Beispiel in einigen Städten folgende Vorgaben:
- Brüssel: Ab 2027 Miet-Scooter sind nicht mehr erlaubt
- Florenz: Miet-Scooter sind nicht mehr erlaubt
- Madrid: Miet-Scooter sind nicht mehr erlaubt
- Paris: Miet-Scooter sind nicht mehr erlaubt, private Scooter dürfen gefahren werden
- Prag: Miet-Scooter in vielen historischen Bereichen mehr erlaubt, private Scooter dürfen gefahren werden
Es gibt jedoch Bestimmungen, die in vielen Ländern gleich oder ähnlich aussehen. In den meisten europäischen Ländern gilt eine Promillegrenze von 0,5. Ausnahmen kann es beispielsweise für Fahranfänger oder jüngeren Fahrer geben. So gilt für E-Scooter in Spanien eine Promillegrenze von 0,3, wenn Fahrer Anfänger sind und eine Grenze von 0,0 für Fahrer unter 18 Jahren.
Bei der Helmpflicht sind sich die Länder dann nicht mehr so einig. Eine Helmpflicht gibt es derzeit in Dänemark, Italien, Kroatien und Portugal. Sind Fahrer in Norwegen unter 15 Jahre alt, gilt eine Helmpflicht. Gleiches müssen Fahrer unter 16 in Österreich beachten.
Wo Sie mit dem E-Scooter im Ausland fahren dürfen, ist ebenfalls von Land zu Land verschieden. In der Regel müssen Sie jedoch die Straße oder Radwege nutzen. Nur in Ausnahmefällen sind Gehwege und Fußgängerzone freigegeben.
Zusammenfassend sollten Sie folgende Punkte beachten, wenn Sie E-Scooter im Ausland fahren wollen:
- Erkundigen Sie sich immer nach den geltenden lokalen Bestimmungen
- Fahren Sie rücksichtsvoll und aufmerksam
- Fahren Sie nur dort wo es erlaubt ist (Straßen, Radwege)
- Stellen Sie E-Scooter so ab, dass sie niemanden behindern oder gefährden
- Handynutzung ist während der Fahrt in der Regel überall verboten
- Auf dem Scooter zu zweit zu fahren, ist ebenfalls unzulässig
- Nutzen Sie einen Helm auch, wenn es keine Pflicht gibt
- Alkohol und Drogen sollten tabu sein, oftmals drohen hohe Bußgelder oder sogar Strafen
Ein Führerschein ist in den meisten Ländern nicht notwendig. Dennoch sollten Sie sich auch diesbezüglich vor einer Fahrt erkundigen.
Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland?
Wie bei den allgemeinen Vorschriften für E-Scooter, die Sie im Ausland fahren wollen, gibt es auch für die Versicherungspflicht keine einheitlichen Regelungen. Neben Deutschland besteht eine Versicherungspflicht nur in Frankreich, Italien und Schweden. In Spanien gibt es unterschiedliche Bestimmungen in den verschiedenen Provinzen und Städten.
Ob eine deutsche E-Scooter-Versicherung im Ausland gültig ist, hängt also ebenfalls von den nationalen Regelungen ab. Informieren Sie sich immer vorab, ob Sie im Zielland eine weitere Versicherung abschließen müssen
Übersicht zu Regelungen in wichtigen europäischen Urlaubsländern
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Regelungen in verschiedenen europäischen Ländern zusammengefasst. Wollen Sie einen E-Scooter im Ausland fahren, sollten Sie zumindest die wichtigsten Grundlagen kennen.
E-Scooter in Belgien fahren:
- ab 16
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (Brüssel 20 km/h)
- keine Helmpflicht
- auf Radwegen und Straßen
- auf bestimmte Parkzonen achten
- Ausstattung mit Bremsen, weißem Vorderlicht, Reflektoren, rotem Rückstrahler
- Keine Versicherungspflicht
E-Scooter in Dänemark fahren:
- ab 15
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Helmpflicht
- auf Radwegen und Straßen
- Lichtpflicht am Tag
- Nur Roller mit CE-Zertifikat und unter 25 kg
- Keine Versicherungspflicht
E-Scooter in Finnland fahren:
- ab 15 (mieten ab 18)
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (Leih-Scooter 20 km/h)
- Keine Helmpflicht
- auf Radwegen, Fahrspuren für Fahrräder
- Vorderlicht (auch an Person angebracht), Reflektoren, Klingel
- Keine Versicherungspflicht
E-Scooter in Frankreich fahren:
- ab 14
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (bauartbedingt vorgeschrieben)
- Keine Helmpflicht
- auf Radwegen, Straßen (wenn höchstens 50 km/h erlaubt sind)
- Vorder- und Rücklicht, Bremsen, Reflektoren, Klingel, reflektierende Kleidung
- Versicherungspflicht
E-Scooter in Griechenland fahren:
- ab 15
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- Helmpflicht
- auf Radwegen, Straßen (wenn höchstens 50 km/h erlaubt sind)
- Bremsen, Reflektoren, Klingel
- Keine Versicherungspflicht
E-Scooter in Großbritannien fahren:
- Scooter mit deutscher Zulassung sind nicht erlaubt
- E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt (nur auf Privatgelände)
- Miet-Scooter nur in bestimmten Gebieten und dort nur auf Radwegen
- Ausleihen nur nach Absolvierung eines Sicherheitskurses (in London)
E-Scooter in Italien fahren:
- ab 14
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Helmpflicht
- Straßen innerorts (wenn höchstens 50 km/h erlaubt sind)
- Bremsen, Reflektoren, Klingel, Vorder- und Rücklicht, reflektierende Kleidung
- Versicherungspflicht mit entsprechendem Kennzeichen
E-Scooter in Kroatien fahren:
- ab 14
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (bauartbedingt vorgeschrieben)
- Helmpflicht
- auf Radwegen, Straßen (wenn höchstens 50 km/h erlaubt sind)
- Bremsen, Reflektoren, Klingel
- Keine Versicherungspflicht
E-Scooter in den Niederlanden fahren:
- Scooter mit deutscher Zulassung sind nicht erlaubt
- E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt (nur auf Privatgelände)
- Nur E-Tretroller ab 16, max. 25 km/h
- Auf Radwegen
E-Scooter in Österreich fahren:
- ab 12 (mit Radausweis ab 9 bzw. 10 nur in Begleitung)
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (max. 600 Watt)
- Keine Helmpflicht
- Radwege, Radfahrstreifen, Straße
- Bremsen, Reflektoren, Klingel, Vorder- und Rücklicht, reflektierende Kleidung
- Keine Versicherungspflicht
E-Scooter in Polen fahren:
- ab 10 mit Fahrradführerschein, ab 18
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Keine Helmpflicht
- Radwege, Radfahrstreifen, Straße (wenn nicht mehr als 30 km/h erlaubt sind)
- Bremsen, Reflektoren, Klingel, Vorder- und Rücklicht, Seitenständer
- Keine Versicherungspflicht
E-Scooter in Portugal fahren:
- Kein gesetzliches Mindestalter, Miet-Scooter ab 18
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (20 km/h Lissabon)
- Keine Helmpflicht
- Radwege, Radfahrstreifen, Straße (innerorts)
- Bremsen, Reflektoren, Klingel, Vorder- und Rücklicht, Seitenständer
- Keine Versicherungspflicht
E-Scooter in Schweden fahren:
- Kein gesetzliches Mindestalter, Miet-Scooter ab 18
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Keine Helmpflicht (unter 15 Jahre Helmpflicht)
- auf Radwegen, Radfahrstreifen, Straßen (wenn höchstens 50 km/h erlaubt sind)
- Bremsen, Reflektoren, Klingel, Vorder- und Rücklicht, Seitenständer
- Versicherungspflicht
E-Scooter in Spanien fahren:
- Ab 16 (in Madrid ab 15), Miet-Scooter ab 18
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (je nach Stadt unterschiedlich)
- Je nach Stadt unterschiedliche Regelungen zur Helmpflicht
- auf Radwegen, Radfahrstreifen, Straßen (innerorts ohne Tunnel)
- Bremsen, Reflektoren, Klingel, Vorder- und Rücklicht, Seitenständer
- Keine Versicherungspflicht (je nach Stadt unterschiedlich)
E-Scooter in Schweiz fahren:
- Ab 16, ab 14 mit Führscheinklasse M
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (max. 500 Watt)
- keine Helmpflicht
- auf Radwegen, Radfahrstreifen, Straßen
- Bremsen, Reflektoren, Klingel, Vorder- und Rücklicht, Seitenständer
- Keine Versicherungspflicht
E-Scooter in Tschechien fahren:
- Ab 15
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- keine Helmpflicht, unter 18 Jahre Helmpflicht
- auf Radwegen, Radfahrstreifen, Straßen (innerorts)
- Bremsen, Reflektoren, Klingel, Vorder- und Rücklicht, Seitenständer
- Keine Versicherungspflicht
E-Scooter in Ungarn fahren:
- Keine gesetzlichen Regelungen
- Meist wie Fahrräder behandelt
Kommentar hinterlassen