Kurz & knapp: Begleitetes Fahren ab 17 im Ausland
Fast. Es gibt mehrere Länder, die ein vergleichbares Modell besitzen (Spanien, Belgien), aber diese erkennen nicht die deutsche Prüfbescheinigung an. Das einzige Land, in dem deutsche Jugendliche mit 17 begleitet fahren dürfen, ist Österreich.
Nein. Zwar dürfen seit 2024 in Frankreich 17-Jährige alleine fahren, aber nur mit gültigem Führerschein. Diesen erhalten Sie in Deutschland nicht vor dem 18. Geburtstag. Beim begleiteten Fahren mit 17 wird nur eine Prüfbescheinigung ausgestellt, die in Frankreich nicht gilt.
Ja, mit Ausnahme von Österreich wird dies im gesamten Ausland als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Die Konsequenzen hängen vom jeweiligen Land ab (z. B. Bußgeld, Strafanzeige, Sicherstellung des Fahrzeugs).
Begleitetes Fahren gilt (fast) nur in Deutschland
Inhaltsverzeichnis
Wer in Deutschland mit 17 Jahren den Führerschein macht, erhält zunächst keine Scheckkarte, sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung. Sie erlaubt das Fahren in Begleitung einer eingetragenen Person – aber nur unter bestimmten Bedingungen. In diesem Zusammenhang kommt auf die Frage auf, ob begleitetes Fahren auch im Ausland erlaubt ist.
In der Regel ist das nicht der Fall. Die deutsche Prüfbescheinigung ist kein vollwertiger Führerschein im internationalen Sinne, sondern ein nationaler Sonderausweis. Andere Staaten sind nicht verpflichtet, diesen anzuerkennen, nicht einmal innerhalb der EU. Tatsächlich tun das auch fast alle Länder nicht.
Einzige Ausnahme: Österreich erlaubt begleitetes Fahren ab 17
Österreich ist das einzige Land, das die deutsche Prüfbescheinigung offiziell anerkennt. Das liegt daran, dass Österreich mit dem Modell „L17″ (vorgezogene Lenkberechtigung) eine nahezu identische Regelung kennt. Beide Länder haben ihre Systeme gegenseitig anerkannt: Wer in Deutschland BF17 hat, darf in Österreich unter denselben Bedingungen fahren wie in Deutschland – also mit eingetragener Begleitperson, ohne Alkohol etc..
Eine Einschränkung ist jedoch zu beachten: Die Anerkennung der Prüfbescheinigung gilt in Österreich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die in Deutschland übliche Drei-Monats-Nachfrist nach dem 18. Geburtstag, in der die Prüfbescheinigung noch als Führerscheinersatz gilt, bis die Scheckkarte ausgestellt wird, wird in Österreich nicht anerkannt. Wer nach dem 18. Geburtstag nach Österreich fährt, braucht den regulären Kartenführerschein.
Übrigens: Auch Belgien und Spanien haben ein Modell, das dem BF17 bzw. L17 ähnelt. Trotzdem erkennen diese Länder keine anderen nationalen Sonderausweise an. Hier ist für Deutsche begleitetes Fahren im Ausland klar verboten.
Schweiz: Ähnliches Modell, aber keine gegenseitige Anerkennung
Die Schweiz kennt seit 2021 ein eigenes begleitetes Fahren mit 17, den sogenannten Lernfahrausweis. Trotzdem wird der deutsche BF17 dort nicht anerkannt und auch umgekehrt wird der Schweizer Lernfahrausweis in Deutschland nicht akzeptiert. Eine gegenseitige Anerkennung wie mit Österreich existiert nicht.
Begleitetes Fahren im Ausland: Was droht bei Verstoß?
Wer als 17-Jähriger mit der Prüfbescheinigung im Ausland am Steuer erwischt wird, gilt dort in der Regel als Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis. Die Konsequenzen hängen vom jeweiligen Land ab und können mitunter deutlich härter ausfallen als in Deutschland.
Im günstigsten Fall wird ein Bußgeld verhängt. Häufig kommt aber noch die Sicherstellung des Fahrzeugs hinzu, wofür der Halter die Kosten tragen muss. In manchen Ländern droht eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein, was in Deutschland wiederum im Fahreignungsregister landen kann. Auch die Haftpflichtversicherung kann im Schadensfall Probleme machen, wenn der Fahrer im Ausland ohne gültige Erlaubnis unterwegs ist.
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