Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht?
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer und die Konsequenzen
Die Trunkenheitsfahrt gehört zu den teuersten und gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie daher mit einem hohen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, können Sie entweder der oben stehenden Tabelle entnehmen oder sich hier bequem von unserem Bußgeldrechner berechnen lassen.
Wenn Sie herausfinden möchte, wie viel Promille Sie nach alkoholischen Getränken haben könnten, können Sie das mit unserem Promillerechner berechnen lasssen.
Kurz & knapp: Alkohol am Steuer
Kraftfahrer müssen sich in Deutschland an ein Alkohollimit von 0,5 Promille halten. Dies entspricht einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l. In der Probezeit sowie unter 21 Jahren ist sogar eine Null-Promille-Grenze maßgeblich. Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6.
Bei Autofahrten mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegen die Konsequenzen bei einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, auf die eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen kann. Diese Möglichkeit besteht auch bereits bei einem Wert von 0,3 Promille, wenn Sie eine auffällige Fahrweise an den Tag legen oder einen Unfall verursachen.
Wer unter 21 Jahren oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer (unter 0,5 Promille) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt rechnen. In der Probezeit wird dies außerdem als A-Verstoß angesehen, woraufhin es zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt.
Video: Alkohol am Steuer
Übersicht zu speziellen Themen rund um Alkohol im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt – Unfälle unter Alkoholeinfluss haben oft schwerwiegende Folgen
Inhaltsverzeichnis
Auf vielen Veranstaltungen und Feierlichkeiten, aber auch im Alltag sind alkoholische Getränke kaum wegzudenken. Solange Alkohol in geringen Mengen konsumiert wird, soll es keine grundsätzlichen gesundheitlichen Risiken mit sich bringen. Allerdings kann Trunkenheit am Steuer im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben.
Diese Tatsache berücksichtigt auch der Bußgeldkatalog 2024. Fahren unter Alkoholeinfluss wird dies entsprechend des hohen Gefährdungsrisikos nach dem aktuellen Verkehrsrecht mit hohen Bußgeldern und der Vergabe von Punkten geahndet. Darüber hinaus kann wegen Alkohol am Steuer auch der Führerschein entzogen werden.
Nach Angaben der Statistik „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2017“ vom Statistischen Bundesamt kommt es bei Unfällen unter Alkoholeinfluss besonders häufig zu Personenschäden. Im gesamten Jahr 2017 kamen bei Alkoholunfällen 231 Menschen ums Leben, 4.531 erlitten schwere Verletzungen. Entsprechend werden Delikte wegen Alkohol am Steuer nach der aktuellen Bußgeldtabelle streng geahndet.
Alkohol beim Autofahren: Welche Auswirkungen hat der Konsum auf den Körper?
Um sich über die Gefahren von Alkohol am Steuer klarzuwerden, ist es wichtig, die Auswirkungen auf den Körper zu betrachten. Die Schnelligkeit der Aufnahme von Alkohol ins Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Gerade auf leeren Magen und beim schnellen Trinken gelangt der Alkohol rascher ins Blut. Dabei ist zu beachten, dass die höchste Blutalkoholkonzentration in der Regel erst nach einer Stunde eintritt und es so leicht passieren kann, dass sich eine Person beim Alkoholkonsum vergaloppiert.
Die Stärke und der Umfang der Wirkung von Alkohol auf den menschlichen Körper hängen vom Geschlecht, dem Alter und anderen individuellen Unterschieden ab. Nichtsdestotrotz gibt es allgemeine Auswirkungen, die der Alkohol herbeiführt, und die das Fahren unter Alkoholeinfluss so gefährlich machen:
- Langsameres Reaktionsvermögen
- Auswirkungen auf das emotionale und körperliche Befinden
- Verringerte Aufmerksamkeit und Sehleistung (bis zum sogenannten Tunnelblick)
- Erhöhte Risikobereitschaft
So verlängert sich zum Beispiel bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille gegenüber einer nüchternen Person die Reaktionszeit um bis auf das Doppelte. So bedeutet die Trunkenheit am Steuer schnell Lebensgefahr.
Alkoholtest: Wie kann der Promillewert bestimmt werden?
Um Alkohol am Steuer nachzuweisen, führt die Polizei einen Alkoholtest durch. Hierfür wird zunächst der Alkoholgehalt in der Atemluft gemessen. Dies geschieht durch das Hinzuziehen eines Atemalkohol-Messgeräts. Weisen die Werte auf eine hohe Alkoholkonzentration hin, ist im nächsten Schritt eine Blutabnahme anzuordnen, die einen genauen Promillewert angibt.
Achtung! Die Polizei darf die Entnahme einer Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn sich der Fahrer wegen einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat verdächtig gemacht hat.
Promillegrenze fürs Auto in Deutschland
Weil Alkohol am Steuer eine hohe Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, hat der „Bußgeldkatalog Alkohol“ vom Jahr 2024 hierfür ein entsprechend hohes Bußgeld, Punkte und unter Umständen auch den Entzug des Führerscheins vorgesehen.
Zur Prävention von Unfällen hat der Gesetzgeber eine bestimmte Promillegrenze festgelegt. Die Promille gibt dabei das Verhältnis des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit an, zeigt also den Alkoholgehalt im Blut. Als die wichtigsten Richtgrenzen gelten dabei:
- 0,0 Promille: in der Probezeit und vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
- bis 0,5 Promille: für Fahrer außerhalb der Probezeit und nach Vollendung des 21. Lebensjahres
Entsprechend der Promillegrenzen werden Alkoholfahrten im Verkehrsrecht folgendermaßen gewertet:
- bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall)
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
- ab 1,1 Promille: Straftat
- Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Allerdings gelten diese Promillegrenzen für Alkohol am Steuer als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können bereits vorzeitig härtere Strafen die Folge sein.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zur Alkoholgrenze in puncto Auto und den rechtlichen Folgen bei Trunkenheit am Steuer. Auch kann Ihnen der Bußgeldrechner nach Auswählen des entsprechenden Verstoßes das Bußgeld gemäß des Bußgeldkatalogs der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) ausrechnen.
Strafe für Alkohol am Steuer: Ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheit
Wird der Verkehrsteilnehmer beim Autofahren unter Alkoholeinfluss erwischt, drohen nach dem neuen „Bußgeldkatalog Alkohol“ von 2024 verschiedene Bußgelder – angefangen von 250 Euro, über 500 Euro, 1000 Euro und bis hin zu 1500 Euro, Punkte und ggf. der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer.
Dabei gilt im Allgemeinen, dass bis zu einem Promillewert von 0,5 das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Nach dem Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit
Trunkenheitsfahrten gelten im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille als eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings nur, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Hier richtet sich die Ahndung gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer bereits wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde.
- 1. Mal: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot
- 3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot
Fahren unter Einfluss von Alkohol ab 1,1 Promille
Wird die 1,1-Promillegrenze in Deutschland überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall sind für Alkohol am Steuer folgende Strafen zu erwarten:
- variable Geldstrafe,
- drei Punkten in Flensburg,
- einem Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer) und
- ggf. einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre).
Diese Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, gelten auch dann, wenn die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten, aber eine Fahruntauglichkeit vorliegt oder es zu einem Unfall kam.
Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr: Anordnung einer MPU
Weist der Alkoholtest mindestens 1,6 Promille nach, so ist wegen Alkohol am Steuer eine MPU anzuordnen. Diese beurteilt die Fahreignung des Fahrers angesichts der „Wiederholungsgefahr“.
Am Ende der jeweiligen Sperrfrist wird daher nochmals überprüft, ob der Fahrer geeignet ist, ein Auto zu führen. Um Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzuerlangen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Hierzu sollten Sie drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.
Aber auch vor der Überschreitung der 1,6 Promillegrenze kann die Behörde wegen Alkohol am Steuer eine MPU anordnen. Und zwar:
- bei „Wiederholungstätern“ (schon ab 0,5 Promille)
- bei Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch
Alkohol am Steuer in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren
Für Fahranfänger, die sich neu am Führerschein erfreuen, und für alle Verkehrsteilnehmer, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Diese Regelung gibt es seit dem 1. August 2007 und soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Denn gerade die Gruppe der jungen Fahrer ist ohnehin gefährdet, einen Unfall zu verursachen.
Erwischt die Polizei ein junger Fahrer im Auto dennoch mit Alkohol am Steuer (bis 0,49 Promille), sieht der Bußgeldkatalog hierfür Folgendes vor:
- Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg
- Bei laufender Probezeit: Anordnung von einem besonderen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Alkoholfahrt als Radfahrer
Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt, mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Allerdings gilt hier äquivalent zu den Kraftfahrzeugfahrern, dass bei einem verkehrsauffälligen Verhalten schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gilt hier die 1,6-Promillegrenze.
Weiterhin droht Radfahrern, die im Besitz von einem Führerschein sind, gemäß dem neuen Bußgeldkatalog auch ein Führerscheinentzug. So werden bei einer Straftat 3 Punkte vergeben, ein Bußgeld ausgestellt und eine MPU angeordnet. Wird Letztere nicht absolviert, droht schließlich der Führerscheinentzug.
Fee meint
11. Oktober 2018 at 14:58
Einen wunderschönen guten Tag.
Wurde mit Alkohol im verkehr angehalten. Mein bluttest war 0,6 Promille. Habe aber grad mal vor 2 Monaten eine Mpu hinter mir, die übrigens wegen charakterische Eigenschaften war. Wurde davor noch nie mit Alkohol auffällig. Meine Frage wäre, ob ich jetzt wieder eine mpu machen muss?
bussgeldkatalog.de meint
15. Oktober 2018 at 10:23
Hallo Fee,
ob die Behörden eine MPU verlangen, können wir nicht einschätzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Luca meint
2. September 2018 at 13:40
Ich hatte einen Promillewert von 1,46 , bin in der Probezeit und unter 21 , muss ich eine mpu oder ein Aufbauseminar machen ?
bussgeldkatalog.de meint
13. September 2018 at 10:08
Hallo Luca,
in der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet ab 1,1 Promille.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Recep meint
14. August 2018 at 20:02
Hallo ich bin 22 und ich Wurde In der Probezeit mit 0,5 von der Polizei angehalten im Blut kam dann 1,15 raus Mein Führerschein Wurde Entzogen Mit welchen strafen muss ich rechnen gehört dazu auch MPU?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 10:04
Hallo Recep,
ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille liegt eine Straßtat vor.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Susi meint
14. August 2018 at 13:08
Hallo,
auf der Rückfahrt von einer Feier kam ich in eine Polizeikontrolle und musste pusten. 1,7 Promille Atemalkohol. Blut wurde mir nicht abgenommen.
Ich bin Ersttäter und habe schon viele Jahre meinen Führerschein… Womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
10. September 2018 at 9:56
Hallo Susi,
ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, zudem droht Ihnen in der Regel eine MPU.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Mi meint
12. August 2018 at 13:04
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen.
0,62 Promille
soll jetzt aber irgendwie 800 Euro Bußgeld zahlen
ich dachte es wären 500 Euro?
hab ich was falsch verstanden?
bussgeldkatalog.de meint
7. September 2018 at 17:10
Hallo Mi,
dabei handelt es sich nur um einen Richtwert. Je nach den genauen Umständen und Vorbelastungen kann das Bußgeld auch höher ausfallen. Dies liegt im Ermessen der Bußgeldbehörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Bert meint
13. Juli 2018 at 13:13
Hi,
Ich bin heute Nacht mit 0.84 Promille Atemalkohol angehalten worden. Es gab keine Verkehrsgefährdung, ich bin aber noch in der Probezeit. Laut dem Rechner auf dieser Seite muss ich 500€ bezahlen, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und MPU. In der Liste ist allerdings nur die Rede von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Welche der Angabe stimmt?
Lg
bussgeldkatalog.de meint
13. Juli 2018 at 15:13
Hallo Bert,
zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog droht bei einem Alkoholverstoß in der Probezeit die verpflichtende Teilnahme an einer Nachschulung. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Aufbauseminar. Darüber hinaus folgt die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Marco meint
10. Juni 2018 at 15:07
Hallo,
Ich bin 17 und mache gerade meinen Führerschein. Ich bin mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt worden. Es ist mein erstes mal.
was kommt jetzt auf mich zu? Darf ich mein Führerschein weitermachen? Und wie viel Bußgeld darf ich erwarten?
Danke
Marco
bussgeldkatalog.de meint
11. Juni 2018 at 10:48
Hallo Marco,
wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad gefahren ist, dem drohen gemäß Bußgeldkatalog 3 Punkte, eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer MPU. Den Führerschein können Sie erst erhalten, wenn Sie diese erfolgreich abgeschlossen haben. Wenden Sie sich für genauere Informationen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Arne meint
2. Juni 2018 at 17:24
Ich bin 18 Jahre alt seit einem Jahr in meiner Probezeit und wurde gestern Abend von der Polizei mit 1.34 Promille auf meinen Mofa angehalten. Mich würde dabei interessieren ob es einen gesetzlichen Unterscheid macht ob ich mit dem Mofa oder z.B Auto fahre. Außerdem würde ich gerne wissen was auf mich zukommt
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 12:09
Hallo Arne,
nein, im Regelfall wird kein Unterschied gemacht, mit welchem Fahrzeug die Trunkenheitsfahrt stattfand. Neben drei Punkten und einem Bußgeld von mehreren hundert Euro müssen Sie sich auf die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis einstellen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Richard M. meint
1. Juni 2018 at 10:37
Würde vor 4 Jahren mit 0.9 Promille angehalten .
Habe 8 Monate Fahrverbot bekommen und 1500 Euro Strafe gezahlt. Mein Vergehen wurde als Straftat geahndet.
Meine Frage:
Habe ich jetzt eine 0.0 Promille Grenze.
Oder 0.5 ?
bussgeldkatalog.de meint
4. Juni 2018 at 11:48
Hallo Richard M.,
im Regelfall ändert sich die Alkoholgrenze nicht, nur weil Sie schon einmal mit Alkohol im Blut erwischt wurden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Mihai meint
18. Dezember 2019 at 18:45
Hi ..wie ist bei 1.4 Promille bei erste mal??
Andre meint
28. Mai 2018 at 15:05
Gestern Auffahrunfall gehabt 0,6 laut Atemalkohol Test was erwartet mir ( erst Täter)
bussgeldkatalog.de meint
29. Mai 2018 at 14:23
Hallo Andre,
wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt begeht eine Straftat. Neben Punkten und Führerscheinentzug kann in der Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe gegen Sie verhängt werden.
„Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 315c StGb)
Bussgeldkatalog.de
Claudio meint
25. Mai 2018 at 10:58
Hallo hab ein Unfall gebaut, bin auf ein parkendes Auto draufgefahren, mit 1,4 Promille, was kommt auf mich zu, keine Personenschäden.
bussgeldkatalog.de meint
25. Mai 2018 at 14:44
Hallo Claudio,
verursachen Sie alkoholisiert einen Unfall droht je nach Schwere des Unfalls eine Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte in Flensburg und der Führerscheinentzug.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Thorsten meint
17. Mai 2018 at 9:57
Hallo, Ich hatte vor ca 4-5 Jahren über 1,6 Prom. (auf der wache der Polizei wurde mein Führerschein direkt entzogen) musste MPU machen und Führerschein wurde Neu erstellt im Jahr 2014.
Nun wurde ich vor Paar Tagen wegen 1,05 Alk am Steuer angehalten (nicht auffällig gefahren) Führerschein noch im Besitz. Was denken Sie kommt auf mich zu? 1,2 oder sogar 3 Monate Fahrverbot?
Polizei meinte Ich muss mit 1 Monat rechnen aber das kann ich mir nicht vorstelllen wegen dem Anderem zuvor. Oder ist das wegen der 2 Jahresfrist. Vielen Dank für Ihre Info
bussgeldkatalog.de meint
22. Mai 2018 at 9:38
Hallo Thorsten,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Stelle abhängt. Es ist denkbar, dass Sie wegen dem vorherigen Vorfall härter sanktioniert werden – das können wir jedoch nicht mit Bestimmtheit sagen. Sie müssen leider Ihren Bußgeldbescheid abwarten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de
Manuela meint
12. Mai 2018 at 13:27
Mein Sohn, 23 Jahre, 1,4 Promille, 10 Tage vor Ablauf der Probezeit, Unfall nur mit Sachschaden, mit welcher Strafe müsste er rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 9:00
Hallo Manuela,
ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Das Strafmaß wird somit von einem Gericht bestimmt. Pauschale Aussagen sind daher nicht möglich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Andre meint
8. Mai 2018 at 12:29
Hallo
Ich hab da mal eine Frage:
Ich bin vor 13 Jahren mal in 2 Fällen ( Trunkenheit in Verkehr) in Erscheinung getreten, diese beiden Fälle zogen später eine MPU nach sich. Im Oktober letzten Jahres wurde ich schlafend im Auto mit 1,8 Promille von der Polizei vorgefunden, ich hatte das Fahrzeug wirklich nur zum schlafen aufgesucht, der Verdacht fahren unter Alkohol wurde dann später fallengelassen. Kurze Zeit später meldete sich das Strassenverkehrsamt ( Anordnung zu MPU) da ich seit damals niewieder ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss bewegt habe, dieses immer strikt getrennt habe, möchte ich gegen diese Anordung gerichtlich vorgehen.
Können Sie mir vielleicht sagen wie meine Erfolgschancen aussehen?
vielen Dank
bussgeldkatalog.de meint
14. Mai 2018 at 7:54
Hallo Andre,
dazu können wir keine Einschätzung geben. Wenden Sie sich dafür an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jens meint
4. Mai 2018 at 13:16
Guten Tag,
ich wollte einmal nachfragen.
Ein Arbeitskollege hat mit 0.92 blutalkohol
9 Monate Führerscheinentzug bekommen +1000 Euro Bußgeld . Desweiteren sagte die Behörde jetzt etwas von mpu. Das ganze ist in NRW passiert ohne Sachschaden etc. einfach am Stoppschild nicht kurz gehalten.
Er schwört, dass er ersttäter ist.
Jedoch lese ich immer das so hohe Strafen erst ab 1,1 fällig wären bzw. sein können.
woher die hohe strafe?Lohnt sich ein Anwalt?
vielen dank
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 15:18
Hallo,
in der Regel entscheidet die zuständige Behörde, welche Sanktionen zu verhängen sind. Wenn Sie Einspruch einlegen wollen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Adrian meint
9. Juni 2019 at 9:44
Hallo
Ich würde gersteen mit 0.9 promille angehalten meine probezeit ist abgelaufen. Ich habe aber schon mal eine mpu gemacht wegen Drogen muss ich jetzt wieder eine mpu machen?
Charlie meint
26. April 2018 at 20:59
Hallo,
ich bin mit 1,45 % BAK erwischt worden. 800€ Strafe und 8 Monate Führerschein weg. Habe seit 20 Jahren Führerschein und keine Punkte. Es war das 1. mal. Mein Anwalt meinte zu 99.99% werde ich nach 8 Monaten mein Führerschein wieder bekommen. Muss ich mit MPU rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
27. April 2018 at 17:02
Hallo,
diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Eine MPU wird meist ab 1,6 Promille angeordnet, in einigen Fällen aber auch schon bei Werten, die darunter liegen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tim meint
23. April 2018 at 2:34
Hallo,
ein Freund von mir ist vor etwa zwei Wochen mit seinem Wagen in ein parkendes Auto rein gefahren, er hatte dabei einen Beifahrer dabei, der ebenfalls, mindestens genauso stark, alkoholisiert war.
Sein Blutalkoholwert vor Ort war nach dem Pusten 2,0 Promille (Beifahrer nicht gemessen), er ist jedoch Fahranfänger (18 Jahre alt) und hatte seinen Führerschein erst seit ca. 4 Wochen.
Mit welcher Strafe muss er rechnen und droht dem Beifahrer ebenfalls eine Strafe?
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 14:48
Hallo,
das Fahren unter Alkoholeinfluss gilt ab 1,1 Promille als Straftat. Es muss also mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, dem Führerscheinentzug und der Anordnung einer MPU gerechnet werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tim meint
11. Juni 2018 at 4:14
Okay, und wie sieht es mit dem Beifahrer aus?
bussgeldkatalog.de meint
11. Juni 2018 at 11:00
Hallo Tim,
der Beifahrer muss in der Regel mit keinen Sanktionen rechnen. Anders sähe es aus, wenn dieser ins Lenkrad gegriffen hätte. Unter Umständen kann Ihm allerdings eine Mitschuld am Unfall eingeräumt werden, wenn ihm bewusst war, dass der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig war.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Jens meint
9. April 2018 at 20:36
Hallo Bußgeldkatog.de,
Ende Januar wurde ich auf Grund eines nicht funktionierenden, linken Bremslichtes von der Polizei angehalten. Bei der Gelegenheit stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Der festgestellte Atemalkohol hatte eine Konzentration von 0,32 mg/l. Gestern habe ich den Bescheid bekommen, 2 Punkte, 500 Euro Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot. Anscheinend ist das soweit dann wohl iO. Nun habe ich aber gelesen, dass auf der Rückseite ein Hinweistext B steht. Dieser besagt, „…insbesondere weil innerhalb der letzten 2 Jahre bereits ein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde“. Das entspricht allerdings nicht der Realität. Meine Frage ist nun, ob ein Einspruch auf Grund dieses Textes eine Aussicht auf Erfolg hätte? Oder ist das eine Floskel welche überall drinnen steht?
Vielen Dank und MfG, Jens
bussgeldkatalog.de meint
4. Mai 2018 at 16:17
Hallo Jens,
wir dürfen Ihnen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie wissen möchten, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, können Sie sich an einen Anwalt wenden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Danie meint
7. April 2018 at 17:11
ich bin vor paar tagen auch mit alkohol erwischt worden bei der.konntrole kammen dan raus das ich 0,36 promille hate da ich noch in der probe zeit bin was hate das für volgen für mich
bussgeldkatalog.de meint
10. April 2018 at 15:31
Hallo Danie,
da Fahranfänger in der Probezeit überhaupt keinen Alkohol trinken dürfen, werden entsprechende Vergehen streng geahndet. Da Sie weniger als 0,5 Promille hatten, folgt in der Regel ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Fahren unter Alkoholeinfluss zählt grundsätzlich als A-Verstoß, sodass sich die Probezeit beim ersten Verstoß für gewöhnlich auf vier Jahre verlängert und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Handelt es sich um den 2. A-Verstoß erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei einem dritten wird den Fahranfängern in der Regel der Führerschein entzogen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Daniel meint
10. April 2018 at 19:29
Es wahren aber 0,36 Atemalkoholkonzentration was heist das
bussgeldkatalog.de meint
7. Mai 2018 at 8:18
Hallo Daniel,
bei der Messung Ihres Atemalkoholwertes wurden 0,36 Promille festgestellt. Der Blutalkoholwert kann dazu variieren.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
K. Frank meint
3. April 2018 at 13:33
Hallo. Ich habe vollgende Frage.
Im November wurde ein BAK von 0,927 Prommille bei mir festgestellt. Es keine Fahruntüchtigkeit vor. Am 23 Januar Kamm die Post vom der Stattsanwaltschaft das das Vermittlungsverfahren eingestellt wurde und an die Verwaltungsbehörde abgegeben wurde. Genau Sieben Monate Später erhalte ich eine Mahnung. Sprich 23.08. Meines erachtens liegt nach Sechs Monaten die Verjährung. Jetzt wurde ich in den alten Stand zurück versetzt. Wie Kann das nach einer eindeutigen Verjährung sein?
Da die Verhandlung schon Morgen ist, bedanke ich mich für eine schnelle Antwort.
Mfg Frank K.
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 15:30
Hallo K. Frank,
besprechen Sie die Verjährung mit Ihrem Anwalt. Diese wird durch viele Faktoren beeinflusst.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hayda meint
26. März 2018 at 16:55
Hallo kann jemand mir behilflich sein am samstaq würde ich angehalten. Unn mit eine 0,29 alkohol am Steuer erwischt . Habe 2015 frisch Führerschein bekommen. Was kann Ergebnis kommen danke
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 14:54
Hallo Hayda,
in der Regel erfolgen bei derart geringen Alkoholwerten keine Konsequenzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Tommy meint
26. März 2018 at 14:24
Hallo,
Ich würde leider mit 1.54 ‰ angehalten. Nun steht es außer Frage, dass mit 3 Punkten sowie mehr als 1.500€ Strafe zu rechnen ist. Da ich ein Selbständiges Reisegewerbe führe und der Führerscheinentzug somit Existenzvernichtend währe, stellt sich mir die Frage ob ich mit einer höheren Geldstrafe und der selben Anzahl an Punkten, unter Auflagen, meinen Führerschein behalten darf.
L.G. Tommy.
bussgeldkatalog.de meint
30. April 2018 at 14:52
Hallo Tommy,
wenden sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Alex meint
18. März 2018 at 17:25
Guten Tag, ein bekannter für betrunken Auto, fuhr in einen Zaun und beschädigte ein stehendes Fahrzeug. Stieg aus, begutachtete was er gemacht hat, Flüchtete vom Tatort und wurde zuhause angetroffen mit über 2,5 Promille!!! Zuerst behauptete er ein paar Tage später bei seiner Vernehmung bei der Polizei es sei ein anderer gefahren, hat es aber mittlerweile zugegeben.
Vor ca 10 Jahren wurde ihm der Führerschein bereits wegen 1,9 Promille entzogen. Was wird nun auf ihn zukommen?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:57
Hallo Alex,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Dirk m. meint
13. März 2018 at 8:16
Ich bin nichtvmehr in der probezeit seit 4 Jahren und bin zum ersten mal mit Alkohol am Steuer erwischt worden allerdings genau mit 1,1 promille, womit muss ich rechnen?
bussgeldkatalog.de meint
26. April 2018 at 14:13
Hallo Dirk m.,
ab 1,1 Promille gilt die Trunkenheitsfahrt als Straftat, die Fahrerlaubnis wird entzogen. Es können Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhängt werden.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Thomas meint
4. März 2018 at 16:07
Hi!
Ich wurde mit 0,52 aufgehalten. Strafe gezahlt, Führerschein hab ich mittlerweile wieder. Was mich interessiert ist, ob sich tatsächlich, mal angenommen ich würde in 20 Jahren nochmal mit Alkohol am Steuer aufgehalten, das als Wiederholungstat darstellt? Verjährt das nicht irgendwann und wird aus der Akte gestrichen?
Gruß,
Thomas
bussgeldkatalog.de meint
23. April 2018 at 10:20
Hallo Thoas,
in der Regel ist davon auszugehen, dass für eine Wiederholungstat bei Alkohol am Steuer ein Zeitraum von 10 Jahren gilt.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
mrtony meint
23. Januar 2019 at 23:39
Hallo ein Kollege ist neben dem Auto stehend kotroliert worden mit 0,58 atemalohol 2 mal Blutentnahme. FS wurde einbehalten, was blüht den da jetzt vorwurf ist Trunkenheitsfahrt.
Noch dazu kommt das er kurz zuvor in Ein Graben geschlietert sein Soll auf grund der Winterlichen Wetter Verhältnisse.
Grüße