Kurz & knapp: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Grundsätzlich ist es eine vorsätzliche Handlung, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet. Dazu kann beispielsweise das Aufstellen von Hindernissen oder die Zerstörung von Verkehrszeichen, Ampeln und Ähnlichem gehören. Mehr zur Definition lesen Sie hier.
Nach § 315b StGB ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr eine Straftat. Es greift also das Strafrecht. Daher kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedeuten.
Das ist durchaus möglich. Kommt es zu einer Verurteilung, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Allerdings geschieht das nicht automatisch und ist immer vom Einzelfall abhängig.
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Was ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?
Inhaltsverzeichnis
Unfälle aus Unachtsamkeit oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse gehören zum Risiko beim Führen eines Fahrzeugs dazu. Mitunter sind die Gründe verständlich und nachvollziehbar. Anders kann das aussehen, wenn Verkehrsteilnehmer vorsätzlich handeln und so andere gefährden. In bestimmten Fällen machen sich Verkehrsteilnehmer strafbar. Denn ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wird nach Strafgesetzbuch geahndet und nicht mehr gemäß dem Bußgeldkatalog.
Aber ab wann handelt es sich um eine Straftat? Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 315b StGB. In diesem ist Folgendes definiert:
„Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet […]“
Bereits der Versuch einer solchen vorsätzlichen Handlung ist strafbar. Darüber hinaus ist es möglich, dass ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Todesfolge eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder auch wegen Mordes nach sich zieht. Das ist unter anderem bei illegalen Autorennen eine Option.
Wann ist es ein gefährlicher Eingriff?
Es sind immer Einzelfallentscheidungen, wann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegt. Beispiele gibt es in der gängigen Rechtsprechung allerdings genügend. Da § 315b StGB eine allgemeine Definition beinhaltet, besteht Interpretationsspielraum. Bei bestimmten Sachlagen kann aber im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Straftat handelt.
Ein recht bekanntes Beispiel sind Personen, die Gegenstände von Brücken auf die Fahrbahn werfen. Dies tun sie meist aus Vorsatz und nehmen die dadurch entstehende Gefahr in Kauf. Ein solch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann schwere Unfälle provozieren und im schlimmsten Fall auch Todesopfer bedeuten. Die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer ist durch dieses Handeln massiv gefährdet. Gleiches gilt, wenn Fahrer durch gezieltes Einsetzen von Laserpointern geblendet werden.
Ebenfalls als Gefährdung eingestuft werden kann das Anhalten oder Langsamfahren ohne triftigen Grund. Durch dieses Verhalten wird der nachfolgende Verkehr nicht nur behindert oder gefährdet, sondern auch das Risiko von Auffahrunfällen erhöht.
Weitere Vorgehensweisen, die als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gelten können, sind beispielsweise folgende:
- Verkehrszeichen oder Signalanlagen verändern, umstellen, beschädigen
- Ölspuren oder andere Schmierstoffe auf der Fahrbahn ohne dies an die zuständigen Behörden zu melden bzw. diese absichtlich aufbringt
- Absichtliches Ausbremsen anderen Verkehrsteilnehmer
Auch wenn Personen Luft aus den Reifen lassen, ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Folgt daraus eine Körperverletzung, da es zu einem Unfall kommt, müssen sich Täter üblicherweise für beide Taten verantworten. Darüber hinaus kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen, wenn Alkohol im Spiel ist. Setzen sich Fahrer nach Alkoholgenuss bewusst hinters Steuer und gefährden dadurch andere, ist dies in der Regel ein Straftat.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Droht eine Strafe?
Wie erwähnt, ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr strafbar. Ein Bußgeld kommt hier also nicht mehr zum Tragen. Gemäß § 315b Absatz 1 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Handeln Betroffene fahrlässig, kann das Strafmaß geringer ausfallen. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Die Verjährung für „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ liegt in der Regel bei fünf Jahren. Darüber hinaus drohen neben den strafrechtlichen auch verkehrsrechtliche Konsequenzen. So bedeutet ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Punkte in Flensburg. Auch Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis sind dann wahrscheinlich.
In der nachfolgenden Grafik finden Sie eine Zusammenfassung von Beispielen und Folgen vom gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr:
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