Kurz & knapp: Ohne Führerschein geblitzt
In diesem Fall liegt eine Straftat nach § 21 StVG vor: Werden Sie ohne Führerschein geblitzt, droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr; die Geschwindigkeitsüberschreitung wird dabei meist in die Hauptstrafe einbezogen.
Nein, das Blitzerfoto erfasst nur das Fahrzeug und meist das Gesicht des Fahrers. Die Fahrerlaubnis wird erst geprüft, wenn anhand des Fotos Ermittlungen zur Identität des Fahrers erfolgen – häufig über den Halter und den behördlichen Datenabgleich.
Wenn Sie lediglich den Führerschein nicht dabei haben, begehen Sie keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie geblitzt werden. Das Verwarnungsgeld fürs Fahren ohne Führerschein beträgt 10 Euro. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Was passiert, wenn man ohne Führerschein geblitzt wird?
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie geblitzt wurden, weil Sie zu schnell gefahren sind, ist dies in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Liegt jedoch zum Zeitpunkt des Verstoßes keine gültige Fahrerlaubnis vor, ändert sich die juristische Bewertung grundlegend: Es handelt sich um eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Die Konsequenzen sind in diesem Fall weitaus drastischer als die üblichen Bußgelder und Punkte. Doch was passiert, wenn Sie geblitzt wurden und dabei ohne Führerschein unterwegs waren?
Der zentrale Punkt ist in diesem Fall die Unterscheidung zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat) und dem Fahren ohne Mitführen des Führerscheins (Ordnungswidrigkeit).
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dies liegt vor, wenn Sie nie eine Fahrerlaubnis erworben haben, Ihnen diese entzogen wurde oder ein gültiges Fahrverbot besteht. Dies ist eine Straftat nach § 21 StVG, die eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich zieht.
- Fahren ohne Mitführen des Führerscheins: Dies liegt vor, wenn Sie Ihren Führerschein vergessen oder verloren haben, aber im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Wenn Sie geblitzt werden und ohne Führerschein unterwegs sind, ist dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet wird.
Wurden Sie geblitzt und waren ohne Führerschein unterwegs – sind aber im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis – stellt dies keine Straftat dar. Es liegt lediglich eine Kombination aus zwei Ordnungswidrigkeiten vor. Die Sanktionen bleiben im milderen Bußgeld- und Verwarnungsbereich.
Wenn Sie bei Rot geblitzt wurden und ohne Führerschein unterwegs waren, wird dieser Rotlichtverstoß härter geahndet als eine Geschwindigkeitsüberschreitung im unteren Bereich. Die Sanktionen richten sich danach, ob es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß (Rotphase kürzer als 1 Sekunde) oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotphase länger als 1 Sekunde) handelt.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie ohne Führerschein geblitzt wurden?
Werden Sie geblitzt und fahren ohne Führerschein sind die Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung dieselben, als wenn Sie Ihren Führerschein dabeigehabt hätten. Das Nichtmitführen des Führerschein wird zusätzlich mit einem festen Verwarngeld in Höhe von 10 Euro belegt.
Wenn Sie gleichzeitig zu schnell gefahren und ohne Dokument unterwegs waren, werden die Verstöße in Tatmehrheit behandelt, da es sich um voneinander unabhängige Ordnungswidrigkeiten handelt.
- Feststellung der Geschwindigkeit: Die Bußgeldstelle ermittelt den Verstoß (z. B. 25 km/h zu schnell innerorts).
- Nachweis der Fahrerlaubnis: Sie müssen bei der Behörde nachweisen, dass Sie zum Tatzeitpunkt eine gültige Fahrerlaubnis besaßen (z. B. durch Nachreichen einer Kopie des Führerscheins).
- Kombinierte Sanktion: Sie erhalten die Sanktion für die Geschwindigkeitsüberschreitungzuzüglich des Verwarnungsgeldes in Höhe von 10 € für das Nichtmitführen.
Wenn Sie geblitzt wurden und ohne Führerschein gefahren sind, ist die Polizei im Zuge der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit dazu verpflichtet, den Fahrer des Fahrzeugs zu ermitteln und dessen Fahrberechtigung zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) vorliegt.
Geblitzt mit fremdem Auto und ohne Führerschein: Was droht?
Es macht keinen Unterschied für Sie als Fahrer, ob das Auto Ihnen gehört oder nicht. Wenn Sie geblitzt wurden und ohne Führerschein mit einem anderen Auto unterwegs waren, bleiben die Sanktionen (Bußgeld für den Verkehrsverstoß + 10 Euro Verwarnungsgeld für das fehlende Dokument) gleich.
Im Gegensatz zur Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), die zu einer Anzeige gegen den Halter führen kann, ist das Zulassen der Fahrt ohne mitgeführtes Dokument für den Halter sanktionsfrei.
Es liegt kein Verstoß vor, da die gültige Fahrerlaubnis ja besteht. Die Halterhaftung beschränkt sich auf die Fahrerermittlung.
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