Kurz & knapp: Fahrverbot außerorts
Die Gründe für ein Fahrverbot bei Verstößen außerorts können unterschiedlich sein. Neben überhöhter Geschwindigkeit können auch Abstands- oder Alkoholverstöße zu einem Fahrverbot führen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ab wann ein Fahrverbot droht, hängt von der Überschreitung und dem Fahrzeug ab. Für Ersttäter im Pkw droht ein Fahrverbot außerorts ab einer Überschreitung von 41 km/h. Bei Fahrzeugen über 3,5 t oder Pkw mit Anhänger ist ein Fahrverbot bereits ab 31 km/h zu viel vorgesehen.
Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam. Wenn in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, gelten Sie als Ersttäter und können den Antritt des Fahrverbots innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Rechtskraft selbst wählen. Was für Wiederholungstäter gilt, erfahren Sie hier.
Fahrverbot: Außerhalb geschlossener Ortschaften bei bestimmten Verstößen
Inhaltsverzeichnis
Ab wann genau bekommt man ein Fahrverbot außerorts? Ab wie viel km/h ist außerorts mit einem Fahrverbot zu rechnen? Das erfahren Sie in folgendem Ratgeber. Darüber hinaus erfahren Sie auch, welche Regeln für Erst- und Wiederholungstäter gelten.
Ein Fahrverbot für Verstöße außerorts kann aus unterschiedlichen Gründen drohen. Sind Sie zu schnell unterwegs, ist es genauso möglich wie bei einem Abstandsverstoß oder wenn Sie als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs sind. Ab wann ein Fahrverbot außerorts droht, ist also vom eigentlichen Verstoß und dessen Schwere abhängig.
Außerorts zu schnell: Ab wann ist ein Fahrverbot wahrscheinlich?
Zu den häufigsten Gründen eines Fahrverbots zählt auch außerorts die Geschwindigkeitsüberschreitung. Ein Fahrverbot droht, wenn die Geschwindigkeit außerorts um ein bestimmtes Maß überschritten wird. Da außerhalb geschlossener Ortschaften die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten höher liegen und das Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer geringer ist als innerorts, fallen die Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog geringer aus als innerorts.
Auch außerorts wird unterschieden, mit welchem Fahrzeug Sie den Geschwindigkeitsverstoß begehen. So droht bei einem Gespann oder einem Lkw das Fahrverbot nach einem Blitzer außerorts früher als mit einem Pkw.
Sind Sie mit einem Fahrzeug mit bis zu 3,5 t zu schnell unterwegs, müssen Sie ab 41 km/h zu viel mit einem Fahrverbot rechnen. Außerorts sehen die möglichen Sanktionen bei einem Ersttäter wie folgt aus:
- 41 bis 50 km/h zu schnell: 1 Monat Fahrverbot, 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte.
- 51 bis 60 km/h zu schnell: 1 Monat Fahrverbot, 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte.
- 61 bis 70 km/h zu schnell: 2 Monate Fahrverbot, 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte.
- Über 70 km/h zu schnell: 3 Monate Fahrverbot, 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte.
Etwas anders sieht das aus, wenn Sie als Wiederholungstäter gelten. Das ist dann der Fall, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Mal mit 26 km/h oder mehr zu schnell unterwegs waren. Ein Fahrverbot für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften ist dann also bereits bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen möglich. Fahren Sie also beispielsweise im März 28 km/h zu schnell und im Oktober erneut 27 km/h zu schnell, müssen Sie den Führerschein höchstwahrscheinlich für einen Monat abgeben. Darüber hinaus können Sie sich den Antritt des Fahrverbotes dann auch nicht mehr aussuchen.
Besonderheiten: Lkw, Gespanne und schlechte Sicht
Und ab wann ist 1 Monat Fahrverbot außerorts für Lkw und Gespanne vorgesehen? Da von diesen Fahrzeugen ein höheres Gefahrenpotential ausgeht, liegt die Grenze hier niedriger. Das bedeutet, dass bei Verstößen mit einem Fahrzeug über 3,5 t oder einem Anhänger bereits ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho ein Fahrverbot verhängt wird.
Für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Busse mit Fahrgästen gilt das Fahrverbot außerorts sogar schon ab 26 km/h zu viel.
Achtung auch bei schlechter Sicht, hier gilt für alle Fahrzeuge, dass mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden muss. Beträgt die Sichtweite wetterbedingt unter 50 Meter, sind maximal 50 km/h erlaubt. Ein Fahrverbot droht außerorts bei schlechter Sicht bereits, wenn Sie die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.
Weitere Gründe für ein Fahrverbot außerorts
Bei bestimmten Verstößen macht es dann keinen Unterschied, ob sie inner- oder außerorts erfolgen. Die Sanktionen sind in beiden Fällen die gleichen, so auch bei einem drohenden Fahrverbot. Außerorts werden Alkohol- oder Rotlichtverstöße also ebenso geahndet wie innerorts. Gleiches gilt für Abstands- oder Handyverstöße.
Außerorts sind daher folgende Fahrverbote möglich:
- Rotlichtverstoß unter einer Sekunde: 1 Monat Fahrverbot bei Gefährdung oder Unfallfolge
- Rotlichtverstoß über einer Sekunde: 1 Monat Fahrverbot
- Handyverstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 1 Monat Fahrverbot
- Alkoholverstoß: mindestens 1 Monat Fahrverbot
- Abstandsverstoß bei mehr als 100 km/h: mindestens 1 Monat Fahrverbot ab Unterschreitung von mehr als 3/10 des halben Tachowertes
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