Kurz & knapp: Fahrverbot innerorts
Ab wann ein Fahrverbot droht, ist auch vom Fahrzeug abhängig. Für Pkw-Fahrer droht ein Fahrverbot ab einer Überschreitung von 31 km/h. Für Wiederholungstäter sowie für Lkw-Fahrer greift das Fahrverbot bereits ab 26 km/h zu schnell.
Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam. Sind Sie Ersttäter, haben Sie vier Monate Zeit, den Beginn des Fahrverbots selbst zu bestimmen. Abgabefrist und genaue Daten stehen auf Ihrem Bescheid. Was bei einem Einspruch wichtig ist, lesen Sie hier.
Neben einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann auch ein Einfahrtsverbot für Lkw ein Fahrverbot innerorts bedeuten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Fahrverbot für Verstöße innerorts: Wann der Führerschein Pause machen muss
Inhaltsverzeichnis
Ein Fahrverbot wird bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen und kann in Strafverfahren auch als Nebenstrafe verhängt werden. Wann ein Fahrverbot für Verstöße innerorts droht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Definiert sind die Sanktionen im Bußgeldkatalog.
Und ab wann droht ein Fahrverbot innerhalb geschlossener Ortschaften? Üblicherweise müssen Verkehrsteilnehmer bei gravierenden Verstößen mit einem Fahrverbot rechnen. Oft ist es unabhängig davon, ob der Verstoß inner- oder außerorts erfolgte. Zu den häufigsten Gründen zählen folgende Situationen:
- Alkohol- und Drogenverstöße bedeuten ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monate
- Ein qualifizierte Rotlichtverstoß hat ein Fahrverbot von mindestens einem Monat zur Folge
- Für gravierende Abstandsverstöße drohen zwischen einem und drei Monate Fahrverbot
Bei anderen Vergehen ist dann der Ort des Verstoßes von Bedeutung. So zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein Fahrverbot droht innerorts schneller als bei Verstößen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Ab wie viel km/h ist innerorts ein Fahrverbot möglich?
Innerorts ist das Gefahrenpotenzial für Fußgänger, Radfahrer und auch Kinder hoch. Hier treffen verschiedene Gruppen von Verkehrsteilnehmern aufeinander. Deshalb greift der Gesetzgeber bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts härter durch als außerorts. Aber was gilt genau, wenn Sie innerorts zu schnell sind? Ab wann ist ein Fahrverbot für Geschwindigkeitsverstöße innerorts überhaupt möglich?
Wenn Sie mit einem Pkw unterwegs sind, gilt Folgendes: Ein reguläres Fahrverbot innerhalb geschlossener Ortschaften droht Ihnen, wenn Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h oder mehr überschreiten. Sind Sie Ersttäter, ist es möglich, dass Sie sich den Zeitpunkt des Fahrverbots auswählen können. Dies gilt jedoch nur, wenn der Antritt innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft erfolgt.
Vorsicht bei der Wiederholungstäter-Regel: Wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit 26 km/h oder mehr zu schnell erwischt werden (egal ob innerorts oder außerorts), gelten Sie als Wiederholungstäter. In diesem Fall droht Ihnen bereits ab einer Überschreitung von 26 km/h ein Fahrverbot von einem Monat.
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht zu aktuellen Sanktionen für Pkw (bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) und ab wann ein 1 Monat Fahrverbot innerorts möglich ist:
Fahrverbot innerorts in der 30-Zone: Was gilt hier?
Das deutsche Verkehrsrecht unterscheidet nicht nach der geltenden Höchstgeschwindigkeit, sondern nur danach, wie hoch die Überschreitung ausfällt. Ausschlaggebend für ein Fahrverbot ist die Geschwindigkeit, die innerorts gefahren wurde. Es spielt also keine Rolle, ob Tempo 30 oder Tempo 50 erlaubt waren. Strengere Regelungen für eine 30er-Zone gibt es nicht.
Es gibt in der 30er-Zone also auch ein Fahrverbot, wenn der Blitzer Sie innerorts mit 31 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwindigkeit erfasst.
Strengere Regeln für schwere Fahrzeuge: Wann für Lkw ein Fahrverbot innerorts greift
Ein schwerer Lkw hat einen deutlich längeren Bremsweg und verursacht bei Kollisionen massivere Schäden. Daher sieht der Gesetzgeber für Fahrzeuge über 3,5 t und Kraftomnibusse strengere Richtlinien vor.
Im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedeutet dies, dass ab 26 km/h zu viel ein Fahrverbot innerorts verhängt wird. Hier gibt es für Lkw-Fahrer keinen „Ersttäter-Bonus“ wie bei Pkw-Fahrern; der Führerschein ist sofort für einen Monat weg.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den Bußgeldern und möglichen Fahrverboten für Lkw und Gespanne bei Verstößen innerorts:
Besonderheiten für Fahranfänger in der Probezeit
Sind Sie noch in der zweijährigen Probezeit, müssen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen. Eine Überschreitung von 21 km/h oder mehr gilt als sogenannter A-Verstoß. Hier droht zwar noch kein Fahrverbot, weder innerorts noch außerorts, aber der Verstoß hat dennoch weitere Folgen.
Das bedeutet für Sie: Neben dem regulären Bußgeld und den Punkten verlängert sich Ihre Probezeit um weitere zwei Jahre. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
Innerorts geblitzt: Fahrverbot umgehen durch Einspruch?
Wurden Sie innerorts geblitzt und ein Fahrverbot droht, sollten Sie wissen, was Sie dann tun können. Bußgeldbescheide können fehlerhaft sein, etwa durch falsche Bedienung der Messgeräte, unklare Beschilderung oder verjährte Fristen. Achtung: Eine Ordnungswidrigkeit verjährt nach sechs Monaten, sofern die Frist nicht durch einen Anhörungsbogen unterbrochen wurde.
Auch gibt es in sehr seltenen Ausnahmefällen die Möglichkeit, bei einem sogenannten „Augenblicksversagen“ oder bei einer akuten Gefährdung der beruflichen Existenz das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Gerichte legen hieran jedoch strenge Maßstäbe an. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich durch einen Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.
Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung oder enthält der Bescheid Fehler, haben Sie nach Erhalt des Bescheids zwei Wochen Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen.
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