Kurz & knapp: Fahrtauglichkeitsuntersuchung
Wird der Führerschein zum ersten Mal beantragt, muss keine allgemeine Fahrtauglichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Fahranfänger müssen allerdings einen Sehtest machen.
Eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren ist nicht vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein, wenn es im Alter zunehmend zu körperlichen oder geistigen Einschränkungen kommt, die sich auf das Fahrverhalten auswirken.
Lkw-Fahrer und Busfahrer bestimmter Klassen müssen sich einer ärztlichen Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen und eine Bescheinigung bei der Beantragung bzw. Verlängerung der entsprechenden Fahrerlaubnis vorlegen.
Inhaltsverzeichnis
Warum eine Fahrtauglichkeitsprüfung nötig sein kann
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss körperlich und geistig dazu in der Lage sein. Denn kann ein Fahrzeug aufgrund von physischen oder psychischen Einschränkungen nicht ordnungsgemäß geführt werden, kann das die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen. Kommt es aufgrund dessen zu Fahrfehlern, kann daraus eine Gefährdung oder sogar ein Unfall entstehen. Damit gefährden fahruntaugliche Fahrzeugführer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jeder Fahrzeugführer fahrtauglich ist. Besonders bei Berufskraftfahrern spielt dies eine entscheidende Rolle, da diese Personen und mitunter auch gefährliche Güter transportieren. Sie tragen somit im Straßenverkehr eine besondere Verantwortung. Wer beruflich ein Kfz führt, muss sich daher einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen.
Nicht zu bestreiten ist außerdem, dass die Fahrtauglichkeit mit dem Alter abnimmt. Erfüllen junge Fahrer noch alle Voraussetzungen, um als fahrtauglich zu gelten, sieht es bei älteren Autofahrern schon etwas anders aus. Entscheidend ist jedoch nicht nur das Alter, sondern auch der Gesundheitszustand. Um festzustellen, ob auch Senioren noch für das Führen eines Kfz im Straßenverkehr geeignet sind, kann auch hier eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung sinnvoll sein.
Wird die Fahrerlaubnis für Pkw- oder Motorradklassen zum ersten Mal beantragt, besteht hierbei keine Pflicht, einen allgemeinen Fahrtauglichkeitstest zu absolvieren. Um den Führerschein zu bekommen, muss allerdings ein Sehtest gemacht werden, um zu überprüfen, ob die Sehstärke des Fahranfängers für den Straßenverkehr ausreicht oder ob dieser beim Autofahren eine Brille bzw. Kontaktlinsen tragen muss.
Wird bei einer Verkehrskontrolle oder nach einer Auffälligkeit im Straßenverkehr festgestellt, dass die Fahrtauglichkeit nicht mehr gegeben ist, kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen bzw. kann der Führerscheinentzug angeordnet werden.
Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren
Senioren sind im Straßenverkehr seltener als vielleicht zunächst angenommen für Unfälle verantwortlich. Zwar kann das zunehmende Alter die körperlichen und geistigen Fähigkeiten eines Autofahrers einschränken, jedoch steigt mit dem Alter auch die Fahrerfahrung, auf welche Fahranfänger beispielsweise nicht zurückgreifen können. Erfahrene Fahrzeugführer sind in der Regel vorausschauender und können ihren Fahrstil einer Situation besser anpassen als junge Fahrer.
Das Reaktionsfähigkeit, die Wahrnehmung und die Aufmerksamkeit können im Alter nachlassen bzw. sich verschlechtern. Doch wie genau äußert sich das bei älteren Menschen? Zu erkennen ist dies meist an folgenden Umständen:
- Verschlechtertes Sehvermögen: Eine Verminderung der Sehstärke sowie Augenkrankheiten können im Alter dafür sorgen, dass Senioren nicht mehr so gut sehen können. Dies kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen.
- Schlechteres Hörvermögen: Das Hörvermögen lässt ab einem gewissen Alter stetig nach. Auch eine Schwerhörigkeit kann im Straßenverkehr Probleme nach sich ziehen.
- Einschränkung der Beweglichkeit: Wenn Schmerzen in Armen, Beinen oder im Rücken auftreten oder Gliedmaßen in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt sind, kann das zu einem veränderten Fahrverhalten führen. In Situationen, in denen eine gute Beweglichkeit von Vorteil ist, zum Beispiel bei Überhol- oder Bremsmanövern, kann eine Trägheit zum Problem werden.
- Verschlechterung der kognitiven und mentalen Fähigkeiten: Nicht nur der Körper altert, sondern auch der Geist eines Menschen. Das Gehirn arbeitet im Alter nicht mehr so wie in jungen Jahren, was zu einer verminderten Reaktionsfähigkeit führen kann und die Wahrnehmung beeinflusst. Die mentale Leistungsfähigkeit nimmt im Alter ab. Dies hat auch negative Auswirkungen auf das Gedächtnis und die Konzentrationsfähigkeit.
Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung ab einem bestimmten Alter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bemerken Sie allerdings, dass sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und das dies Auswirkungen auf Ihr Verhalten im Straßenverkehr hat, so sollten Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Fahrtauglichkeitsuntersuchung für LKW- und Busfahrer
Wer eine Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE oder eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen oder verlängern will, muss sich in der Regel einer ärztlichen Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen und eine Untersuchungsbescheinigung bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung umfasst hierbei:
- Eine Überprüfung der allgemeinen gesundheitlichen Eignung: Die Bescheinigung kann von jedem Allgemeinmediziner ausgestellt werden. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Eine Untersuchung des Sehvermögens: Die Bescheinigung kann von jedem Augenarzt ausgestellt werden. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre her sein.
Zusatzuntersuchung für die Klassen D1, D1E, D, DE und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Antragsteller müssen zusätzlich einen Funktions- und Leistungstest ablegen und nachweisen. Dies ist auch bei einer Verlängerung der Fahrerlaubnis bei den Lkw-Klassen ab Vollendung des 50. Lebensjahres nötig und bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Andrea H. says
24. Juli 2025 at 0:32
Guten Tag,
ich habe seit meinem 14. Lebensjahr Epilepsie, bin aber super eingestellt und seit Jahren Anfallsfrei.
Mein Alter ist jetzt 61 Jahre.
Ich hat aber 2019 einen Unfall beim überholen eines LKW und bin durch einen Schreck weil ich zu nahe an das Fahrzeug gekommen bin, habe ich zu krass nach links gedreht und bin dann an die Leitplanke gefahren.
Es ist Totalschaden von meinem Auto gewesen aber sonst nichts.
Da der Rettungsdienst und die Polizei in meiner Tasche meine Medikamente gefunden haben war es für die klar dass es eine Anfall sein.
Ich war 1 Jahr ohne Führerschein. Danach verlangte man von mir Monatlich Attest vom Arzt und bei der Aushändigung des Führerschein zusätzlich Gutachten.
Das nächste Gutachten nach 6 Monaten.
Danach nach einem Jahr und weiter regelmäßig Attest erst alle 3 Monate dann 6 Monate.
Das 3 Gutachten wurde nach 2 Jahren verlangt wider Leistungsnachweis leider nicht so entsprechend aushielt.
Zuerst wiederhole ich den Leistungstest war ebenfalls nicht ausreichend war.
Jetzt verlangte man die Fahrtauglichkeitsprüfung obwohl ich bereits wieder 5 Jahre Auto fahre.
Ich habe es auch getan. Leider vermasselt mit einem Leichtsinnigen Fehler was ich einsetze.
Aber das man das wegfahren von Testanfangsort mit der Beurteilung ich hätte Autofahren behindert weil ich nicht zügig genug raus gefahren bin. Und noch Selbstgespräche führen würde.
Weil ich mir unsicher war, es war auf einem Markt wo ich vor Taxi stand und ich etwas vor fahren musste um dann rückwärts raus zu fahren als ein Stadtfahrzeug und dann noch zwei PKW hinterher standen und dann neben dem Brunnen ein Personentransporter, so das ich nicht sicher war was oder wie die weiter wollen.
Der Transporter hat sich meiner Meinung auch etwas in Bewegung gesetzt und ich wusste auch nicht ob es fährt oder nicht.
Deshalb sagte ich für mich was macht er denn jetzt oder so ähnlich.
Das wird von der Prüferin als Fehler angesehen.
Genauso aneinander linksabbiegung, die zwar eine Fußgängerampel hatte, ich habe noch nach hinten links geschaut und vorne niemand gesehen, so dass ich angefahren bin und dann sei ein Jugendlicher angelaufen der dann stehen blieb.
Auch das wird als Fehler dargestellt.
Ich finde das nicht gerecht
Ich kann schließlich nicht auf der Gegenfahrbahn stehen bleiben weil plötzlich ein Fußgänger kommt.
Darf ich um Ihre Meinung bitten, und ob ich noch eine Chance habe.
Ich bin Beruflich auf meinem Führerschein angewiesen.
Vielen Dank
Bernhard K. says
26. Mai 2025 at 14:49
Guten Tag,was kostet eine Fahrtauglichkeits Prüfung,Ich möchte damit dem Führerschein Entzug zuvorkommen
Jeannette g says
1. August 2021 at 7:38
Ein alter Mann mit nur einem
Arm
Und einer prothese aus leider Der anderen armseite fuhr Mir sud Der hauptstrasse , Er Von links kommend direkt in Mein auto , totalschaden bei Mir , verletzung bei Mir jnd meiner tochter, wie kann Er aufgefirdert werden zu ueberpruefen ob Er noch fahrtsuglich ist – Er war nicht besorgt so fern noch bockig Der Polizei und uns die personalien zu geben . Er ist reichen Mann man șah es und unser leben ist Jetzt eingeschraenkt kein auto , krankheschrieben , Ich arbeite sls krankenschwester und bin ohne auto auf geschmissen dank seiner unachtsamkeit
Albin says
21. Februar 2021 at 22:41
Guten Abend,
was kostet eine Fahrtauglichkeits Prüfung für Senioren ? Ich möchte damit dem Fürerschein Entzug zuvorkommen.