Kurz & knapp: Dashcam
Dashcams sind in Deutschland rechtlich zulässig, sofern ihre Nutzung im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt. Wird bei der Aufzeichnung der Dashcam der Datenschutz missachtet, drohen Strafen oder Bußgelder.
Ja, eine Aufzeichnung der Kamera kann während eines Gerichtsprozesses genutzt werden. Die Rechtsgrundlage dazu lesen Sie hier.
Nein, sie ist kein TÜV-Fehler, solange die Montage der Kamera korrekt ist und das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränkt. Wo Sie die Kamera am besten anbringen, erfahren Sie hier.
Dashcam im Auto: Was ist das?
Inhaltsverzeichnis
Laut Definition ist eine Dashcam eine kleine Kamera, die meist auf dem Dashboard – also dem Armaturenbrett – oder an der Windschutzscheibe eines Autos angebracht wird. Der Begriff stammt aus dem Englischen und ist die Kurzform von „Dashboard Camera“.
Sie dient dazu, den Verkehr aufzuzeichnen. Fahrzeughalter installieren die Kamera beispielsweise, um bei einem Unfall nachweisen zu können, wer die Schuld trägt. Sie wird auch benutzt, um das Auto vor einem Diebstahl zu schützen.
Wie funktioniert eine Dashcam?
Grundsätzlich funktioniert jede Dashcam einigermaßen gleich. Sie zeichnet das Verkehrsgeschehen auf und speichert die Aufzeichnungen auf einer Speicherkarte oder der Cloud. Die Kamera erhält die Stromversorgung über den Zigarettenanzünder oder direkt über die Bordelektronik.
Startet der Fahrer das Auto, wird die Dashcam automatisch eingeschaltet. In den meisten Fällen ist die Kamera mit einer Loop-Funktion ausgestattet. Das bedeutet, dass die Aufzeichnungen folgendermaßen abgespeichert werden:
- die Kamera nimmt kurze Videosegmente auf – in der Regel zwischen 1 und 5 Minuten
- die Aufzeichnungen werden auch der Speicherkarte abgelegt
- ist die SD-Karte voll, werden die älteren Aufzeichnungen überschrieben
Die genaueren Funktionsdetails der Dashcam unterscheiden sich nach Modell und Hersteller. Einige Kameras sind beispielsweise mit einem G-Sensor ausgestattet, der automatisch Erschütterungen eines plötzlichen Stoßes oder Unfalls erkennt. Daraufhin wird die Aufzeichnung so abgespeichert, dass sie nicht überschrieben wird.
Je nach Modell hat die Dashcam auch eine Parküberwachung. Diese Funktion erkennt ebenfalls, wenn eine Erschütterung stattfindet. Im geparkten Zustand beginnt die Kamera dann eine Aufzeichnung. Die Dashcam macht keine Daueraufnahme, sondern schaltet sich bei einer Erschütterung selbst ein. Hierfür benötigt die Kamera jedoch eine dauerhafte Stromversorgung.
Rechtsgrundlage: Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt?
Grundsätzlich ist das Anbringen und Benutzen einer Dashcam in Deutschland erlaubt. Das Filmen und Überwachen steht jedoch im Widerspruch zu geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung stehen im Widerspruch zur Nutzung von Dashcams.
§ 4 BDSG legt fest, dass die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen nur unter gewissen Voraussetzungen gestattet ist. Besteht ein berechtigtes Interesse oder dient sie den öffentlichen Behörden, ist die Überwachung gestattet. Dashcams und deren teils anlasslose Überwachung sind theoretisch also laut § 4 BDSG nicht zulässig.
Artikel 6 der DSGVO legt fest, dass das Filmen nur dann rechtmäßig ist, wenn die gefilmten Personen ausdrücklich eingewilligt haben. Im öffentlichen Straßenverkehr ist es jedoch praktisch unmöglich, die Zustimmung aller beteiligten Verkehrsteilnehmer einzuholen, weshalb der Einsatz von Dashcams im Widerspruch zu dieser Vorschrift steht.
Wie kommt es dazu, dass Dashcams dennoch nicht verboten sind?
Dashcam-Aufnahmen sind nur erlaubt, wenn das Filmen anlassbezogen und kurz ist. Einige Funktionen sollte die Dashcam also haben, damit die Aufzeichnungen dem Gesetz unterliegen.
- die Loop-Funktion
- den G-Sensor
Die Loop-Funktion der Dashcam ist von Bedeutung, da sie lediglich kurze Videoabschnitte aufzeichnet, die fortlaufend überschrieben werden und somit nicht dauerhaft auf der SD-Karte gespeichert bleiben. Der integrierte G-Sensor sorgt dafür, dass relevante Aufnahmen – etwa bei plötzlichen Erschütterungen oder Unfällen – automatisch gespeichert und vor dem Überschreiben geschützt werden.
Aber: Verstoßen Personen mit einer Dashcam gegen den Datenschutz, drohen Bußgelder.
Ist eine Dashcam mit Verkehrszeichenerkennung erlaubt? Auch Dashcams, die die Verkehrszeichen erkennen können, sind in Deutschland erlaubt. Sie unterliegen jedoch denselben Vorschriften des Datenschutzes wie alle anderen Dashcams auch. Da heißt: Die Aufnahmen dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden, sie müssen anlassbezogen sein und sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt.
Sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwendbar?
Je nach Situation ist die Aufnahme einer Dashcam als Beweismittel zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 festgelegt. Im Urteil vom 15.05.2018 (VI ZR 233/17) entschied der BGH, dass ein Dashcam-Video, das einen Unfall aufgezeichnet hat, im Gerichtsprozess verwendet werden darf. Diese Entscheidung beruht darauf, dass während des Prozesses ohnehin Angaben zur Person und deren Auto gemacht werden.
Darf die Polizei die Dashcam beschlagnahmen? Ja, in manchen Fällen kann die Dashcam bei einer Polizeikontrolle beschlagnahmt werden. Das ist meist der Fall, wenn die Aufzeichnungen der Kamera als Beweismittel dienen können.
Dashcam – Wo Autofahrer sie anbringen müssen
Autofahrer, die eine Dashcam montieren möchten, sollten darauf achten, sie an der richtigen Stelle anzubringen. Denn eine falsch montierte Kamera kann schnell gefährlich werden. Schränkt die Kamera das Sichtfeld ein oder ist sie schlecht befestigt, wird sie ggf. zur Ursache eines Unfalls.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVO regelt, dass Verkehrsteilnehmer dafür verantwortlich sind, dass ihre Sicht nicht durch Geräte behindert wird. Ein Verstoß gegen diese Pflicht hat ein Bußgeld von 10 € zur Folge.
An folgenden Stellen können Autofahrer die Dashcam jedoch sorglos anbringen:
- Hinter dem Rückspiegel
- Oben rechts an der Windschutzscheibe (Beifahrerseite)
- Hinten an der Heckscheibe (Autofahrer, die eine Dual-Dashcam haben, bringen die Dashcam vorne und hinten an)
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