Kurz & knapp: Bußgeld außerorts
Die Spanne reicht von Verwarnungsgeldern ab 20 Euro bis hin zu Bußgeldern von mehreren Euro, Punkten in Flensburg und mehrmonatigen Fahrverboten. Welche Sanktionen bei bestimmten Verstößen drohen, haben wir hier zusammengefasst.
Ein Bußgeld, wenn Sie außerorts zu schnell fahren, beginnt bei 20 Euro (für bis zu 10 km/h Überschreitung) und steigt je nach gefahrenem Tempo an. Eine Übersicht zu möglichen Sanktionen finden Sie in den Tabellen hier.
Ja, Sie haben immer die Möglichkeit einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Dieser muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Bußgeld außerhalb geschlossener Ortschaft: Was droht wann?
Inhaltsverzeichnis
Ein Bußgeld außerorts bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften droht immer dann, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten und eine Ordnungswidrigkeit begehen. Im nachfolgenden Ratgeber gehen wir näher auf die Situationen ein, die ein Bußgeld außerorts zur Folge haben können und wann Sie Einspruch gegen einen entsprechenden Bescheid einlegen können.
Was zählt als außerorts? Gibt es Unterschiede im Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts? Ja, die gibt es. Bei bestimmten Verstößen wird bei einem Bußgeld nach Katalog zwischen außerorts und innerorts unterschieden. Dabei liegen die Sanktionen innerorts dann höher, da durch das Verkehrsaufkommen und mehrere Gruppen von Verkehrsteilnehmern das Unfall- und Schadensrisiko ebenfalls höher liegt.
Aber ab wann befinden sich Verkehrsteilnehmer außerorts? Grundsätzlich gilt Folgendes: Alles ab dem gelben Ortsausgangsschild (Zeichen 311) bis zum nächsten Ortseingangsschild gilt im Verkehrsrecht als außerorts.
Wenn keine andere Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrsschilder vorgegeben ist, dürfen Sie auf regulären Landstraßen mit einem Pkw (bis 3,5 Tonnen) regulär bis zu 100 km/h schnell fahren. Für Gespanne und Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sind 80 km/h zulässig. Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen dürfen höchstens 60 km/h fahren.
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind folgende Geschwindigkeiten erlaubt:
- Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen: kein Tempolimit (Richtgeschwindigkeit 130 km/h)
- Gespanne und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: 80 km/h
Wie hoch sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts?
Ein Bußgeld für überhöhte Geschwindigkeit wird auch außerorts durch den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog bestimmt. Es wird grundsätzlich unterschieden, mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs waren. Daher fällt ein Bußgeld außerorts, wenn Sie zu schnell waren, je nach Fahrzeug unterschiedlich hoch aus. Darüber hinaus spielt natürlich auch die gemessene Überschreitung eine wesentliche Rolle bei der Bemessung des Bußgeldes.
Wichtig ist auch, dass das Bußgeld außerorts auf der Autobahn nicht höher ausfällt als auf einer Landstraße. Es gelten die gleichen Bestimmungen des Bußgeldkatalogs. Gleiches gilt für ein Bußgeld, das außerorts in einer Baustelle anfällt. Bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es keine gesonderten Sanktionen, sondern es gelten die Vorgaben für Verstöße außerorts.
Aber Achtung: Es gibt auch Autobahnen, die innerorts verlaufen. Hier drohen die Bußgelder für Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften.
In den nachfolgenden Tabellen finden Sie eine Übersicht zu einem möglichen Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts.
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts mit einem Pkw:
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Lkw:
Erhalten Sie ein Bußgeld, weil ein Blitzer Sie außerorts in der Probezeit erwischt hat, können unter Umständen noch weitere Folgen drohen. Werden Sie beispielsweise mit 21 km/h oder mehr zu schnell geblitzt, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei weitere Jahre. Zudem fordert die Behörde Sie in der Regel auf, an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilzunehmen.
Wie viel Toleranz ist außerorts vorgesehen?
Wenn Sie geblitzt werden, wird ein gewisser Toleranzwert von den Messungen abgezogen. Das soll mögliche Messungenauigkeiten der Blitzer ausgleichen. Das Bußgeld kann auch außerorts von der Toleranz beeinflusst werden. Es kann durchaus sein, dass Sie mit einem Toleranzabzug ein höheres Bußgeld, Punkt und sogar ein Fahrverbot umgehen. Folgende Werte gelten bei einem Toleranzabzug:
- 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h
- 3 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h
Auch als Video: Was tun, wenn Sie außerorts geblitzt wurden?
Weitere Bußgelder, die außerorts drohen
Und welche weiteren Bußgelder gibt es außerorts im Bußgeldkatalog? Außer Geschwindigkeitsüberschreitungen können auch weitere Verstöße ein Bußgeld außerorts nach sich ziehen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ihr Fahrzeug falsch abstellen, nicht richtig beleuchten oder an verbotenen Stellen wenden. Bußgelder, Punkte und auch Fahrverbote drohen aber auch bei Abstandsverstößen, Überladung, Handy am Steuer oder bei Alkoholfahrten.
Nachfolgend haben wir einige typische Verstöße außerorts und die entsprechenden Sanktionen zusammengefasst:
- Abstandsverstoß: 75 bis 400 Euro, Punkte und Fahrverbot
- Alkohol am Steuer: mindestens 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
- Handyverstoß: mindestens 100 Euro, ein Punkt
- Rotlichtverstoß: mindestens 90 Euro, ein Punkt
- Unbeleuchtetes Fahrzeug außerorts auf der Fahrbahn abgestellt: ab 20 Euro
- Unzureichende Beleuchtung außerorts bei Nebel, Schneefall, eingeschränkter Sicht: mindestens 60 Euro, ein Punkt
- Unzureichende Ladungssicherung: zwischen 10 und 240 Euro, ein Punkt
- Wenden auf der Autobahn: mindestens 75 Euro, ein Punkt
Einspruch einlegen: Ist das möglich?
Wenn Sie ein Bußgeld von einem Blitzer außerorts vermuten, sollten Sie zunächst den Bescheid abwarten. Erst nach dem Erhalt des Schreibens ist ein Einspruch möglich. Prüfen Sie den Bußgeldbescheid auf formale Fehler, wie Namen, Angaben zum Fahrzeug oder auch die Fristwahrung. Der Bescheid muss innerhalb von sechs Monaten nach Tatgeschehen bei Ihnen eintreffen.
Stellen Sie Fehler fest oder sind Sie das Fahrzeug nicht gefahren, kann dies einen Einspruch begründen. Dieser muss schriftlich 14 Tage nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens unterstützen und auch die Erfolgsaussichten einschätzen.
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