Bußgeldrechner
Kurz & knapp: Verjährung bei einem Blitzer
Bei einem Blitzer tritt die Verjährung ein, wenn 3 Monate, nachdem die Tat begangen wurde, kein Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen beim Fahrer eintrifft. Die genaue Regelung erklären wir in diesem Abschnitt.
Ja, erhält der Fahrer innerhalb der 3 Monate einen Anhörungsbogen, beginnt die Frist von neuem. Die Verjährung kann maximal auf 6 Monate steigen.
Wurde man als Verkehrsteilnehmer geblitzt (bspw. mit Mietwagen), tritt die Verjährung auch nach drei Monaten ein. Die Behörden müssen jedoch zuerst den Fahrer ermitteln. Mehr dazu lesen Sie hier.
Warum verjährt ein Bußgeldbescheid?
Inhaltsverzeichnis
Die Verjährung vom Bußgeldbescheid wegen einem Blitzer ist grundsätzlich möglich, wenn die zuständige Behörde das Verfahren nicht innerhalb der gegebenen Frist abschließt. So soll verhindert werden, dass Bürger unbegrenzt lange mit der Verfolgung einer Tat rechnen müssen.
Kommen die Behörden dieser Frist nicht nach, erlischt das Recht zur Strafverfolgung. Dieses Prinzip gilt für eine Vielzahl an Ordnungswidrigkeiten in Deutschland – unter anderem bei der Verjährung von Blitzer-Delikten in Deutschland.
Geblitzt? Wann verjährt der Bußgeldbescheid?
Haben Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Tatzeitpunkt weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid erhalten, ist die Ordnungswidrigkeit in der Regel verjährt.
Gemäß § 26 Abs. 3 StVG sind Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote dann ggf. nicht mehr möglich. Erhalten Sie Ihren Bußgeldbescheid zum Beispiel erst nach 4 Monaten, stehen die Chancen gut, dass der Verstoß bereits verjährt ist.
Auch für neue Verkehrsteilnehmer gilt diese Frist. Wenn der Fahranfänger im Rahmen der Probezeit einen Blitzer ausgelöst hat, verjährt der Verstoß, falls nach Ablauf von drei Monaten kein Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Sie fuhren zu schnell über eine rote Ampel und wurden geblitzt? Die Verjährung tritt hier ebenfalls nach 3 Monaten ein. Diese Frist gilt nämlich bei jeglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Rahmen der StVO.
Wann beginnt die Verjährungsfrist vom Blitzer?
Erwischt Sie ein Blitzer, gilt die Frist der Verjährung ab dem Tag, an dem der Verstoß begangen wurde. Die Berechnung erfolgt also auf den Tag genau, das heißt, die Frist endet exakt drei Monate später.
Hat die Bußgeldstelle bis zum Ablauf dieses Zeitraums keine verjährungsunterbrechende Maßnahme (wie den Versand eines Anhörungsbogens) eingeleitet, kann die Tat nicht mehr geahndet werden.
Wie lange bis der Blitzer-Brief verjährt? Ein Beispiel
Herr M. wird am 15. Januar geblitzt. Die Verjährungsfrist beginnt am 15. Januar und endet, wenn bis zum 14. April kein Bußgeldbescheid ausgestellt wurde. Trifft der Bescheid erst am 16. April oder später bei ihm ein und wurde die Frist nicht unterbrochen, ist die Tat verjährt. Ab wann ein Blitzer verjährt ist, hängt also direkt vom Tattag ab.
Unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährungsfrist?
Die dreimonatige Verjährungsfrist kann in bestimmten Situationen unterbrochen werden. Die Anordnung oder Zustellung eines Anhörungsbogens ist beispielsweise einer der häufigsten Unterbrechungsgründe der Frist. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern.
Eine solche Unterbrechung hat zur Folge, dass die dreimonatige Frist von vorn beginnt. Allerdings kann die Verjährung nur ein einziges Mal auf diese Weise unterbrochen werden. Daraus ergibt sich, dass die Blitzer-Verjährung auf maximal 6 Monate erhöht werden kann.
Entscheidend für eine wirksame Unterbrechung ist jedoch, dass der Anhörungsbogen an den tatsächlichen Beschuldigten, also den Fahrer, gerichtet ist. Nur dann ist die Blitzer-Verjährung nach 3 Monaten zunächst unterbrochen.
Geblitzt, doch der Fahrer ist nicht der Halter? Wann die Verjährung eintritt
Wurden Verkehrsteilnehmer nicht im eigenen Auto, sondern zum Beispiel in einem Firmen- oder Mietwagen geblitzt, tritt die Verjährung auch nach drei Monaten ein. In den Fällen, in denen der Fahrer selbst nicht der Halter des Fahrzeuges ist, muss die zuständige Behörde jedoch etwas anders vorgehen.
In erster Linie geht es nämlich darum, den Halter des Fahrzeuges zu ermitteln. Dieser bekommt daraufhin einen Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen zugeschickt. Der an den Halter gerichtete Bogen unterbricht die Verjährung jedoch nicht für den eigentlichen Fahrer.
Die Behörde muss den tatsächlichen Fahrer innerhalb der dreimonatigen Frist ermitteln und eine verjährungsunterbrechende Maßnahme gegen diese Person einleiten. Schafft sie das nicht, tritt für den Fahrer die Verjährung vom Blitzer ein.
Geblitzt im Ausland – tritt die Verjährung früher ein?
Wenn Sie im Ausland geblitzt werden, gilt das dortige Recht. Die Verjährungsfristen sind je nachdem, in welchem Land Sie die Ordnungswidrigkeit begehen, länger als in Deutschland. In den Nachbarländern Deutschlands gelten für die Verjährung von einem Blitzer oder ähnlichen Ordnungswidrigkeiten folgende Fristen:
- Polen: 1 Jahr
- Österreich: 1 Jahr
- Luxemburg: 1 Jahr
- Niederlande: 2 Jahre
- Belgien: 1 Jahr
- Schweiz: 3 Jahre
- Tschechien: 1 Jahr
- Dänemark: 2 Jahre
- Frankreich: 1 Jahr
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