Kurz & knapp: Bußgeld innerorts
Im Bußgeldkatalog sind alle Sanktionen für verfolgbare Verkehrsverstöße aufgeführt. Neben Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind auch Verstöße wie Alkohol am Steuer, Handy-, Park- oder Rotlichtverstöße festgehalten. Eine Übersicht zu häufigen Verstößen finden Sie hier.
Die Bußgelder liegen zwischen 30 und 800 Euro. Zudem sind Punkte und Fahrverbote möglich. Wann welche Sanktionen drohen, können Sie den Tabellen hier entnehmen.
Ja, bei einem Bußgeld für Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein Einspruch möglich. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, den Einspruch einzureichen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wann drohen Bußgelder innerorts?
Inhaltsverzeichnis
Ein Bußgeld für Verstöße innerorts kann sich in bestimmten Fällen von dem für Ordnungswidrigkeiten außerorts unterscheiden. Das hängt in erster Linie mit dem erhöhten Unfallrisiko innerhalb geschlossener Ortschaften zusammen. Denn das Gefahrenpotenzial für Fußgänger, Radfahrer und Kinder ist hier deutlich höher.
Aber wann befinden sich Verkehrsteilnehmer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft? Wann droht ein Bußgeld in Deutschland bei Verstößen innerorts? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige zu Bußgeldern, die innerorts drohen, wann Punkte oder Fahrverbote anfallen und welche Besonderheiten für Fahranfänger in der Probezeit gelten.
Alle Verkehrsregeln für das Verkehrsgeschehen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gelten ab dem Verkehrszeichen 310. Sie werden erst wieder mit dem Zeichen 311 für den Ortsausgang aufgehoben. Das bedeutet, dass ein Bußgeld für Verstöße innerorts ab diesem Verkehrszeichen verhängt werden kann.
Mögliches Bußgeld: Welche Geschwindigkeit gilt innerorts?
Geschwindigkeitsverstöße sind häufig Grund für ein Bußgeld innerorts. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h. Oftmals wird diese Geschwindigkeit durch entsprechende Beschilderung weiter reduziert, etwa in einer 30er-Zone. Es wird hier also nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugen unterschieden.
Gilt die 50 km/h-Regel auch auf Stadtautobahnen? Auch wenn Stadtautobahnen innerorts verlaufen, dürfen Sie dort üblicherweise schneller fahren. Die ist jedoch durch die entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen. Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben, droht ein Bußgeld auf der Autobahn für Verstöße innerorts.
Wie viel Bußgeld droht innerorts?
Überschreiten Sie das vorgeschriebene Tempolimit, droht ein Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts. Dabei spielt es keine Rolle, ob 50 km/h oder 30 km/h erlaubt waren. Die Sanktionen orientieren sich nach der gemessenen Überschreitungen. Das heißt, das Bußgeld fällt innerorts in einer 30-Zone nicht höher aus als bei erlaubten 50 km/h.
Die genauen Bußgelder für überhöhte Geschwindigkeit innerorts richten sich danach, mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs waren und wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug war.
Und wie viel ist die Toleranz innerorts? Bei stationären Messgeräten und einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h vom gemessenen Wert abgezogen. Liegt die Geschwindigkeit über 100 km/h, sind es 3 Prozent. Bei einer Messung per Videoaufzeichnung aus einem fahrenden Auto fallen die Abzüge oft etwas höher aus (meist 4 bis 5 km/h).
Bußgeldtabelle: PKW & andere Kfz bis 3,5 t innerorts
Die folgenden Tabellen bieten eine Übersicht welches Bußgeld per Katalog wann innerorts möglich ist
Wichtig: Erst ab einer Überschreitung von 21 km/h erhalten Sie bei einem Bußgeld für überhöhte Geschwindigkeit innerorts auch einen Punkt in Flensburg.
Bußgeldtabelle: LKW (über 3,5 t) & Omnibusse innerorts
Aufgrund des höheren Gewichts und des längeren Bremswegs fällt das Bußgeld für Lkw und Gespanne innerorts deutlich strenger aus:
Wichtig: Werden Sie in der Probezeit mit mehr als 20 km/h zu schnell geblitzt, gilt dies als sogenannter schwerwiegender „A-Verstoß“. Neben dem Bußgeld für Verstöße innerorts bedeutet die Probezeit dann noch weitere Folgen.
Die Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre (auf insgesamt vier Jahre) und Sie müssen verpflichtend, und auf eigene Kosten, an einem Aufbauseminar teilnehmen. Bei einer Überschreitung von bis zu 20 km/h haben Sie diese zusätzlichen Probezeit-Maßnahmen hingegen nicht zu befürchten.
Welche anderen Bußgelder gibt es innerorts im Bußgeldkatalog?
Neben einem Bußgeld für Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften regelt der Gesetzgeber auch viele weitere typische Vergehen im Stadtverkehr. Ein Bußgeld droht innerorts immer dann, wenn ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dabei wird oftmals nicht unterschieden, ob der Verstoß inner- oder außerorts stattfand.
Nachfolgend gehen wir in einigen Beispielen etwas näher auf häufige Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften ein. Nicht selten wird ein Verwarn- oder Bußgeld innerorts verhängt, wenn Fahrzeuge falsch abgestellt werden. Sowohl das Halten als auch das Parken ist in bestimmten Bereichen grundsätzlich untersagt und kann durch entsprechende Verkehrszeichen auch in weiteren Bereichen gelten. Die Sanktionen für falsches Halten liegen zwischen 10 und 100 Euro. Auch Punkte sind möglich, ein Fahrverbot eher nicht.
Parken Verkehrsteilnehmer falsch, müssen Sie mit einem Bußgeld innerorts zwischen 10 und 110 Euro rechnen. Ein Punkt wird unter bestimmten Umständen eingetragen. Ein Fahrverbot droht hier in der Regel ebenfalls nicht.
Wenn Sie innerorts verbotswidrig überholen, liegt das Bußgeld bzw. Verwarngeld bei mindestens 30 Euro. Nicht ganz so viel ist es, wenn Sie missbräuchlich hupen. Das Bußgeld oder vielmehr auch hier ein Verwarngeld liegt zwischen 5 und 10 Euro.
Ganze andere Summen kommen ins Spiel, wenn Alkohol am Steuer nachgewiesen wird. Hier müssen Sie mit mindestens 500 Euro, zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei diesen Verstößen ist das Bußgeld sowohl innerorts als auch außerorts gleich bemessen. Das gilt sowohl beim Handyverstoß mit mindestens 100 Euro und einem Punkt als auch beim Rotlichtverstoß. Das Bußgeld für eine rote Ampel innerorts liegt bei mindestens 90 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bescheid?
Werden Sie innerorts geblitzt und ein Bußgeld droht, haben Sie grundsätzlich das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Messfehler bei Blitzern oder formelle Fehler im Bescheid kommen durchaus vor und können einen solchen Einspruch begründen.
Prüfen Sie das Schreiben auf Fehler und auf die Wahrung der Frist. Der Bescheid muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Verstoß bei Ihnen eingehen. Im Zweifel wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht und klären mit diesem die richtige Vorgehensweise ab.
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