Bußgelder bei einem Verstoß gegen „Anlieger frei“
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Bereich bei Zeichen 250 ordnungswidrig befahren | 50 € |
| ... mit Unfallfolge | 70 € |
| Bereich bei Zeichen 250 ordnungswidrig mit Fahrzeug über 3,5 t befahren | 100 € |
| als Radfahrer Zeichen 250 missachtet | 25 € |
| ordnungswidrig bei Zeichen 250 geparkt | 55 € |
Kurz & knapp: Anlieger frei
Recht eindeutig definiert ist die Bezeichnung nicht. Aber grundsätzlich ist jede Art von Beziehung, die zum Grundstückseigner bzw. Mieter aufgenommen wird, ein Anliegen. Das kann ein Besuch, ein Arzttermin oder auch ein Einkauf sein. Mehr dazu lesen Sie hier.
Jeder Verkehrsteilnehmer, der ein begründetes Anliegen hat, darf in die Anliegerstraße einfahren. Das gilt sowohl für Kfz als auch für Fahrräder oder E-Scooter. Die geltenden Verkehrsregeln sind von allen zu beachten.
Die Missachtung von einem Durchfahrtsverbot bedeutet Verwarn- und Bußgelder zwischen 25 und 100 Euro. Liegt kein nachweisliches Anliegen vor, müssen Verkehrsteilnehmer mit Sanktionen rechnen. Einen Überblick finden Sie in der Tabelle hier.
Verkehrsschild „Anlieger frei“: Was bedeutet es?
Inhaltsverzeichnis
Bestimmte Straßen oder Verkehrsbereiche sind für das Befahren durch Fahrzeuge gesperrt. Das kann verschiedene Gründe haben, wird in der Regel aber durch das Verkehrszeichen 250 angezeigt. Nach Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt dieses Verbot für alle Arten von Fahrzeugen. Ausnahmen können nur durch entsprechende Zusatzzeichen gewährt werden. Zu diesen zählt auch das Verkehrszeichen „Anlieger frei“.
Aber was heißt „Anlieger frei“ genau? Welche Bedeutung haben bestimmte Verkehrsregeln in einer Anliegerstraße, wenn dieses Verkehrszeichen vorhanden ist? Wer darf bei „Anlieger frei“ alles fahren? Und was ist der Unterschied zwischen „Anwohner frei“ und „Anlieger frei“?
Eine konkrete rechtliche Definition von „Anlieger frei“ ist in der StVO nicht festgehalten, die Bedeutung des Zusatzzeichens 1020-30 ist daher auch recht weit gefasst. Im Prinzip kann jeder Verkehrsteilnehmer, der ein nachweisbares Anliegen im Zusammenhang mit einem Grundstück in der Anliegerstraße hat, diese befahren.
Was zählt als Anliegen bei „Anlieger frei“?
„Anlieger frei“ gilt für Besucher ebenso wie für Anwohner, Handwerker oder Lieferdienste. Das ist auch der Unterschied zum Zusatzzeichen „Anwohner frei“. In diesem Fall ist die Durchfahrt nur Personen gestattet, die tatsächlich in der Straße wohnen.
Da das Durchfahrtsverbot durch das Zeichen 250 für alle Fahrzeuge gilt, ist der Zusatz „Anlieger frei“ für Fahrrad, Lkw, Pkw oder E-Scooter gleichermaßen anzuwenden. Aber was ist nun ein berechtigtes Interesse, das als Anliegen gewertet wird?
Unter anderem folgende Gründe werden regelmäßig als Anliegen akzeptiert:
- Besuch eines Anwohners, Mieters
- Zugang zum eigenen Grundstück, Mietsache, Arbeitsplatz
- Lieferungen, Abholungen
- Kunden oder Patienten von ansässigen Unternehmen, Praxen usw.
- Taxifahrten, Krankentransporte
- Handverkehr mit konkreten Aufträgen
- Rettungskräfte
- Forst- und landwirtschaftlicher Verkehr, Müllabfuhr, Straßenreinigung usw.
Soll die Anliegerstraße nur als Umfahrung oder Abkürzung genutzt werden, gilt das nicht als berechtigtes Anliegen. Das Befahren ist damit ein Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot und kann mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden.
StVO: Ist für „Anlieger frei“ ein Nachweis notwendig?
Das Anliegen an sich muss nachvollziehbar sein. Ein direkter Nachweis als Erlaubnis für das Befahren ist nicht erforderlich. Allerdings kann bei Kontrollen ein Terminzettel, ein Lieferschein oder eine Auftragsbestätigung verlangt werden.
Meist wird aber auch eine plausible Erklärung anerkannt. Können Besucher zum Beispiel die genaue Adresse bzw. den Name des Anwohners nennen, ist das oftmals ausreichend. Allerdings ist das auch immer vom Einzelfall abhängig.
Bei „Anlieger frei“ parken?
Ist das Zeichen 250 mit „Anlieger frei“ versehen, gelten die allgemeinen Regelungen zum Parken. Heißt, wenn keine anderen Verkehrszeichen es untersagen, dürfen Sie auch in einer Anliegerstraße parken.
Das gilt aber nur dann, wenn tatsächlich ein berechtigtes Anliegen vorhanden ist. Befahren sie eine Anliegerstraße ordnungswidrig, kann auch das Parken als Verkehrsverstoß geahndet werden. Neben der Missachtung des Durchfahrtsverbots kommt dann auch ein Parkverstoß für das unberechtigte Parken in der Anliegerstraße hinzu.
Fahrradzone, Fahrradstraße mit „Anlieger frei“: Was ist hier zu beachten?
Wird eine Straße durch das Verkehrszeichen 244.1 als Fahrradstraße ausgewiesen, hat der Radverkehr in dieser Vorrang. Gleiches gilt auch für eine Fahrradzone (Zeichen 244.3). In beiden Bereichen ist das Befahren mit einem Kfz grundsätzlich verboten. Ausnahmen werden auch hier durch Zusatzzeichen angezeigt.
Kfz dürfen eine Fahrradstraße dann befahren, wenn das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ vorhanden ist und Verkehrsteilnehmer ein berechtigtes Anliegen haben. Beim Befahren darf der Radverkehr aber weder behindert noch gefährdet werden.
Ist bei „Anlieger frei“ mit einer Strafe zu rechnen?
Befahren Verkehrsteilnehmer eine gesperrte Straße ohne konkretes Anliegen, droht ein Verwarn- oder Bußgeld. „Anlieger frei“ ordnungswidrig zu nutzen, kann Sanktionen zwischen 25 und 100 Euro nach sich ziehen. Was letztendlich droht, ist vom jeweiligen Verstoß abhängig.
Punkte oder Fahrverbote müssen Verkehrsteilnehmer allerdings nicht befürchten. Der Tabelle hier können Sie entnehmen, wann welche Bußgelder auf Sie zukommen.
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