Bußgeldtabelle: Mit welchen Konsequenzen können Sie rechnen?
| Art des Verstoßes | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Mit dem PKW innerorts 41 km/h zu schnell | 400 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
| Mit dem PKW außerorts 41 km/h zu schnell | 320 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
| Mit dem PKW mit Anhänger innerorts 41 km/h zu schnell | 560 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen ** |
| Mit dem PKW mit Anhänger außerorts 41 km/h zu schnell | 480 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
| Mit dem LKW innerorts 41 km/h zu schnell | 560 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen ** |
| Mit dem LKW außerorts 41 km/h zu schnell | 480 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Berechnen Sie hier Ihr Bußgeld!
Kurz und knapp: 41 km/h zu schnell
Die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung hängen davon ab, ob das Fahrzeug ein PKW, LKW oder PKW mit Anhänger ist und ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren sind. Die genauen Bußgelder finden Sie hier.
Wenn Sie als Fahranfänger 41 km/h zu schnell fahren, wird dies als A-Verstoß gewertet. Beim ersten A-Verstoß, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Pkw mit Anhänger schreibt der Bußgeldkatalog bei 41 km/h zu schnell ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor.
Inhaltsverzeichnis
Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen, wenn Sie 41 km/h zu schnell fahren?
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 km/h und 31 km/h ist in der Regel mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg zu rechnen.
Was aber ist die Konsequenz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in einem höheren Bereich? Wurde die Geschwindigkeit um 41 km/h überschritten, ist in der Regel mit einem hohen Bußgeld zu rechnen. Darüber hinaus müssen Sie aber auch mit Punkten in Flensburg und mit einem Fahrverbot rechnen.
41 km/h zu schnell innerorts gefahren: Wie hoch ist das Bußgeld?
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist es besonders wichtig, die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. Die erhöhte Präsenz von Kreuzungen und Wohngebieten sowie Fußgängern und Radfahrern erfordert eine geringere Geschwindigkeit. Wenn Sie innerorts mit 41 km/h zu schnell geblitzt werden, ist das Bußgeld entsprechend hoch. In diesem Fall müssen Sie mit 400 € rechnen. Zum Bußgeld kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Sie fuhren 41 km/h zu schnell außerorts – welche Sanktion droht?
Wenn Sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 41 km/h zu schnell fahren, fällt das Bußgeld etwas geringer aus. Grund dafür ist die geringere Gefährdung auf Autobahnen im Vergleich zu geschlossenen Ortschaften.
Fahren Sie außerhalb geschlossener Ortschaften mit 41 km/h zu viel, müssen Sie ein Bußgeld von 320 € begleichen. Bei 41 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot hinzu.
Konsequenzen für Lkw und Fahrzeuge mit Anhängern
Fährt ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen oder ein Pkw mit Anhänger innerhalb einer Ortschaft 41 km/h über dem Tempolimit, erhöht sich das Bußgeld auf 560 €. Es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und das Fahrverbot dauert zwei Monate.
Sind Sie 41 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs, müssen Sie mit einem Bußgeld von 480 €, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
41 km/h zu schnell in der Probezeit
Besondere Vorsicht ist bei Fahranfängern geboten, die jünger als 21 Jahre sind oder die ihre zweijährige Probezeit noch nicht beendet haben. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h wird nämlich als A-Verstoß eingestuft.
Bei Fahranfängern wird zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h wird als A-Verstoß geahndet. Bei einem A-Verstoß kommen neben einem Bußgeld, Punkten und eventuellem Fahrverbot besondere Maßnahmen hinzu.
Handelt es sich um den ersten A-Verstoß, wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. Beim zweiten A-Verstoß erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Aufforderung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit wird der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist verhängt.
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