Kurz & knapp: Zu Unrecht geblitzt
Es besteht die Möglichkeit, dass dem Blitzer Fehler bei der Messung unterlaufen sind. Zudem kann es passieren, dass das Gerät auslöst, wenn das Fahrzeug neben Ihnen zu schnell fährt (z. B. beim Überholen). Moderne Blitzer können allerdings üblicherweise erkennen, welches der beiden Fahrzeuge im Messbereich die Geschwindigkeitsübertretung begangen hat.
Im besten Fall erkennen die Beamten bei der Auswertung der Messdaten bzw. des Blitzerfotos von selbst, dass hier ein Fehler passiert ist und stellen das Verfahren ein. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, einen Bußgeldbescheid zu erhalten.
Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids tun. Zudem können Sie die Dienste eines Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung aufzeigen.
Vom Blitzer geblitzt trotz richtiger Geschwindigkeit: Geht das überhaupt?
Inhaltsverzeichnis
Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen der Verkehrssicherheit. Wer sich nicht daran hält und mit seinem Fahrzeug zu schnell unterwegs ist, muss mit Sanktionen in Form von Bußgeldern, Punkten oder sogar Fahrverboten rechnen. Der sicherste Weg, dem zu entgehen, ist demnach das Einhalten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.
Doch selbst dann kann es unter Umständen passieren, dass Sie von einem Geschwindigkeitsmessgerät erfasst und geblitzt werden. Sollten Sie sich in einer solchen Situation wiederfinden, sind Sie vermutlich zunächst erschrocken und fragen sich, wie dies passieren konnte.
In diesem Moment ist es ratsam, erst einmal in Ruhe zu überlegen, ob Sie wirklich zu Unrecht geblitzt wurden:
- Galt auf der Straße womöglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung, von der Sie nichts wussten? Möglicherweise wurde diese erst vor kurzem eingerichtet.
- Zeigte Ihr Tachometer wirklich die korrekte Fahrtgeschwindigkeit an oder waren Sie in Wahrheit schneller unterwegs, als Ihnen bewusst war?
- Wurden womöglich gar nicht Sie geblitzt, sondern ein anderes Fahrzeug, dass sich vor, neben oder hinter Ihnen befand?
- Hat der Blitzer tatsächlich ausgelöst oder könnte der Lichtblitz eine andere Ursache haben (z. B. ein Sonnenstrahl, der von einer glatten Oberfläche reflektiert wurde)?
Wenn Sie sich nach Beantwortung dieser Fragen immer noch sicher sind, zu Unrecht geblitzt worden zu sein, liegt womöglich ein Fehler beim Messgerät vor. Dies kann passieren, wenn der Blitzer defekt ist oder nicht geeicht wurde. Auch Fehler beim Aufstellen des Geräts können zu einem falschen Messergebnis führen.
Im Idealfall bemerken die Beamten der Bußgeldbehörde den Fehler selbst, wenn sie die Messdaten und das Blitzerfoto auswerten. Dann wird das Verfahren direkt eingestellt und Sie brauchen keine Konsequenzen zu fürchten. Bevor Sie sich also allzu große Sorgen machen, sollten Sie erst einmal abwarten, ob Sie wirklich einen Bußgeldbescheid erhalten.
Geblitzt trotz eingehaltener Geschwindigkeit: Wenn der Bußgeldbescheid kommt
Landet der Bußgeldbescheid einige Wochen später tatsächlich in Ihrem Briefkasten, sollten Sie umgehend aktiv werden. Denn Sie haben nur 14 Tage nach Erhalt des Bescheids Zeit, um Einspruch einzulegen. Dazu müssen Sie ein Schreiben an die Bußgeldbehörde aufsetzen, in dem Sie erläutern, warum Sie Ihrer Ansicht nach zu Unrecht geblitzt wurden. Besondere Formalia sind dabei nicht einzuhalten, das Wort „Einspruch” sollte aber deutlich vorkommen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie das Aktenzeichen angeben, welches im Bußgeldbescheid steht. So können die Beamten Ihren Fall besser zuordnen.
Nachdem die Bußgeldbehörde Ihren Einspruch erhalten hat, prüft diese Ihren Fall erneut. Kommen die Beamten dabei zu der Erkenntnis, dass Sie in der Tat zu Unrecht geblitzt wurden, kommt es zur Einstellung des Verfahrens. Andernfalls müssen Sie mit einem Gerichtsverfahren rechnen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dazu verpflichtet sind Sie zwar nicht, es kann Ihnen aber zum Vorteil gereichen. Denn nicht nur, dass ein Anwalt die besten Mittel und Wege kennt, um den Richter zu überzeugen, er hat obendrein die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt ist oft mit den verschiedenen Blitzer-Modellen vertraut und weiß, welche Fehler diesen am häufigsten unterlaufen. Das macht es für Sie einfacher zu beweisen, dass Sie sich gesetzeskonform verhalten haben und zu Unrecht geblitzt worden
Bedenken Sie allerdings, dass ein Anwalt hohe Kosten verursachen kann. In bestimmten Fällen lohnt es sich mehr, einfach das Bußgeld zu bezahlen – obwohl Sie unschuldig sind –, als diese Anwaltskosten auf sich zu nehmen. Droht Ihnen allerdings aufgrund der falschen Geschwindigkeitsmessung ein Fahrverbot, sollten Sie den Gang vors Gericht nicht scheuen.
Birgit V. says
25. Juli 2025 at 15:16
kurze Erklärung,auf der Strecke wo ich geblitzt worden sein soll mit 69 kmh, gibt es überhaupt keine Zone mit 50 km,sondern die komplette Strecke ist mit 70 km und sogar noch schneller erlaubt bis zum Ortsschild stadt Einfahrt, wo dann 50 km gilt. Da ist es doch klar erkennen,dass kein Fehler gemacht wurde vom Fahrer. Und ich jetzt auch kein Anwalt dafür brauche da ich mich vor Gericht doch selbst verteidigen kann oder nicht. Das ist doch eine klare Erkenntnis, also warum soll ich freiwillig das Bußgeld zahlen und oder warum soll ich da noch Geld ausgeben für einen Anwalt wenn das so klar ist.lg.Biggi
Marcello B. says
18. März 2025 at 12:20
Sehr geehrter Herr Münch,
Ich war gestern mit dem Auto um 22:00 unterwegs auf einer Schnellstraße, wo 70 Km/h erlaubt sind, obwohl ich langsamer gefahren bin habe ich das Gefühl, dass ich geblitzt wurden bin, weil ich über mir für höchsten 3 Sekunden weißes licht sah.
Es kann sein, dass ich mir Sachen einbilde oder ich wurde tatsächlich geblitzt, außerdem ist hinter mir noch ein Auto gewesen. können Sie mir vielleicht sagen bei wem ich mich melden kann, um die Sache aufzuklären. Schließlich kann es bis zu 4 Wochen dauern bis ich ein Bußgeld erhalten und möchte nicht mit der Angst leben eine unnötige Rechnung Zahlen zu müssen.
Ich bin zudem 21 Jahre alt und bin in der Probezeit. Mein Führerschein habe ich den 28.02.2025 erhalten.