Bußgelder wegen Alkohol am Steuer
Kurz & knapp: Führerscheinentzug wegen Alkohol
Beim Führerschein kann der Entzug aufgrund von Alkohol bereits ab einem Promillewert von 0,3 drohen. Und zwar dann, wenn es zu auffälligem Verhalten oder einem Unfall kommt. Ab wann ein Führerscheinentzug bei Alkohol generell wahrscheinlich ist, lesen Sie hier.
Um den Führerschein zurückzuerlangen, ist in der Regel eine MPU notwendig. Zudem ist eine Sperrfrist zu beachten. Diese kann unter Umständen verkürzt werden. Wann das geht, erfahren Sie hier.
Werden Sie mit 1,6 Promille auf dem Rad erwischt, ist der Führerschein wegen Alkohol üblicherweise weg. Wie lange hängt dann vom jeweiligen Einzelfall ab. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Führerschein entzogen wegen Alkohol: Wann droht das?
Bei bestimmten Verkehrsverstößen ist der Führerschein in Gefahr. Und das dann nicht nur zeitweilig, sondern durchaus auch für einen längeren Zeitraum. In diesem Fall betrifft das nicht nur das Dokument. Denn bei einem Entzug wird die Fahrerlaubnis faktisch für ungültig erklärt. Und das so lange, bis die Fahrtauglichkeit wieder nachgewiesen wird. Alkoholverstöße zählen zu jenen, die den Führerschein kosten können. Doch ab wann droht ein Führerscheinentzug bei Alkohol am Steuer eigentlich?
Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben dem eigentlichen Promillewert, kann es durchaus auch eine Rolle spielen, ob der Verkehrsteilnehmer auffällig geworden ist oder einen Unfall verursacht hat. Grundsätzlich ordnet die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Das kann bei Zweifeln an der Fahreignung sowie als Strafe bei einer Verkehrsstraftat erfolgen.
Zunächst gilt, dass ab Promillewerten von 1,1 und höher ein Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol am Steuer sehr wahrscheinlich ist. Nach § 316 StGB ist dies eine Straftat, die den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann.
Stellt der Verkehrsteilnehmer dann auch eine Gefahr für sich und andere dar, ist ein sofortiger Führerscheinentzug wegen Alkohol durch die kontrollierenden Beamten ebenfalls möglich. Hier wird das Dokument einbehalten. Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt dann durch die Behörde oder das Gericht. Gleiches gilt, wenn es zu einem Unfall kommt.
Aber Achtung: Sie können bereits ab 0,3 Promille den Führerschein verlieren. Das ist möglich, wenn Fahrer ein auffälliges Fahrverhalten zeigen oder einen Unfall verursacht haben. Fahren Sie zum Beispiel Schlangenlinien und gefährden dadurch andere, droht eine Anzeige nach § 315c StGB.
In der Probezeit mit Alkohol erwischt: Führerscheinentzug möglich
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, handelt es sich um einen A-Verstoß. Zunächst hat dies neben dem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot auch die Verlängerung der Probezeit zur Folge. Zudem wird in der Regel einen Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Wie auch außerhalb der Probezeit, spielen die konkreten Promillewerte sowie das Fahrverhalten eine Rolle bei der Frage, ob ein Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol droht oder nicht. Da die allgemeinen Promillewerte bei der Bemessung der Sanktionen auch in der Probezeit gelten, müssen Betroffene mit Folgenden rechnen:
- Führerscheinentzug möglich ab 0,3 Promille mit Auffälligkeiten oder einem Unfall
- Führerscheinentzug wahrscheinlich ab 1,1 Promille
- Führerscheinentzug üblich ab 1,6 Promille
Alkohol am Steuer: Was gilt für Berufskraftfahrer?
Für Berufskraftfahrer kann aufgrund von betrieblichen oder genossenschaftlichen Bestimmungen ebenfalls eine Null-Promille-Grenze gelten. Grundsätzlich gelten auch hier die allgemeinen Regelungen zur Promillegrenze. Ein Führerscheinentzug wegen Alkohol kann für Berufskraftfahrer also auch ab 0,3 Promille drohen. Insbesondere dann, wenn sie auffällig fahren oder einen Unfall verursachen. Ab 1,1 Promille ist es sehr wahrscheinlich, dass die Fahrerlaubnis weg ist.
Dann stellt der Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol eine Existenzgefährdung dar. Es ist auch durchaus möglich, dass eine Kündigung wegen einem Führerscheinentzug droht. Alkohol sollte bei Berufskraftfahrern schon aus beruflichen Gründen tabu sein.
Möglicher Führerscheinentzug: Alkohol auf Fahrrad, E-Scooter & Co.
Auch wenn auf dem Rad eine höhere Promillegrenze veranschlagt wird, heißt das nicht, dass der Führerschein nicht schon vorher weg ist. Denn auch auf dem Rad gilt: Sind Sie auffällig oder stellen eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar, drohen ab 0,3 Promille Konsequenzen. Dazu kann dann auch der Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol zählen.
Ab 1,6 Promille ist die Anordnung einer MPU sehr wahrscheinlich. Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt dann, dass Betroffene ihre Fahreignung nachweisen. Zum Bestehen der MPU wird eine Frist gesetzt. Erfolgt die Teilnahme nicht innerhalb dieser, ist der Führerschein weg. In besonders schwerwiegenden Fällen auf dem Fahrrad ist der Führerscheinentzug bei Alkohol auch ohne MPU möglich.
Achtung bei E-Scootern: Hier gelten die Promillegrenzen von Kraftfahrzeugen. Auf dem E-Scooter droht bei Alkohol ein Führerscheinentzug also in den gleichen Fällen wie beim Auto.
Führerscheinentzug bei bzw. wegen Alkohol: Wie lange bleibt er bestehen?
Wie lange ist der Führerschein weg bei Alkohol? Da die Dauer des Entzugs von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt, sind pauschale Aussagen eher nicht möglich. So sind 6 oder 10 Monate beim Führerscheinentzug wegen Alkohol ebenso möglich wie mehrere Jahre.
Meist gilt, je schwerwiegender der Verstoß oder je höher der Promillewert, desto länger ist der Führerschein weg. Zudem spielt es auch eine Rolle, ob es sich um einen ersten oder einmaligen Verstoß handelt oder ob der Betroffene wiederholt auffällig war. So ist es wahrscheinlich, dass der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter bei Alkohol länger festgelegt wird als bei einem Ersttäter.
Und wann verjährt der Führerscheinentzug wegen Alkohol? Eine Sperrfrist kommt hier zum Tragen. In dieser kann die Wiedererteilung nicht beantragt werden. Diese Frist wird je nach Verstoß bzw. Tat festgelegt und läuft dann automatisch ab. Daher gibt es keine eigentliche Verjährungsfrist, wenn ein Führerscheinentzug wegen Alkohol erfolgt. Eine MPU wird jedoch in der Regel angeordnet.
Die Wiedererlangung ist erst dann möglich, wenn die MPU erfolgreich abgeschlossen wurde. Je nachdem, wann Betroffene dies schaffen, kann die Fahrerlaubnis und somit der Führerschein auch nach der Sperrfrist für einen längeren Zeitraum entzogen bleiben.
Führerschein entzogen wegen Alkohol am Steuer: Was können Sie tun?
Die Neuerteilung erfolgt nur auf Antrag. Hier sollten Betroffene immer auch die Bearbeitungszeiten beachten und den Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Die Sperrfrist ist in der Regel vollständig abzuwarten. Ob die Frist verkürzt werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist nur als Ausnahme möglich. Die Verkürzung ist ebenfalls zu beantragen.
Geht ein Führerscheinentzug bei Alkohol mit einer MPU einher, sollten Betroffene dies ebenfalls frühzeitig in Angriff nehmen, damit alle notwendigen Nachweise und Unterlagen vorhanden sind. Das gilt insbesondere, wenn ein Abstinenznachweise gefordert wird, was bei einem Führerscheinentzug nach Alkohol am Steuer wahrscheinlich ist.
Den Führerschein neu beantragen, nach einem Entzug wegen Alkohol, können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Die Kosten für die Neuerteilung sind pauschal nicht so einfach zu bestimmen. Neben den Gebühren für das Dokument kommen Ausgaben für die MPU und den Abstinenznachweis hinzu.
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