Kurz & knapp: Dekra-Sachverständiger
Bei Dekra handelt es sich um eine Prüfungsgesellschaft, die unter anderem Untersuchungen von Kraftfahrzeugen durchführt.
Ein Dekra-Gutachter erstellt unter anderem ein Schadengutachten und ermittelt Höhe und Ursache der entstandenen Schäden und liefert eine Unfallanalyse.
In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Dekra-Sachverständiger.
Einsatzbereiche für einen Gutachter von der Dekra
Inhaltsverzeichnis

Ein Dekra-Sachverständiger kann unter bestimmten Umständen hilfreich sein. Die Dekra ist eine Prüfungsgesellschaft und führt unter anderem Untersuchungen von Kraftfahrzeugen durch. Die Palette ihrer Dienstleistungen umfasst verschiedene Aspekte rund um Fahrzeuge. Bei der Dekra können Fahrzeugführer beispielsweise Feinstaubplaktten bestellen.
Doch auch unfallanalytische Gutachten zählen zu ihrem Angebot. Daher ist es z. B. denkbar, dass ein Dekra-Gutachter nach einem Unfall beauftragt wird. Ein solcher Auftrag wäre dann eine Maßnahme im Rahmen der Schadensregulierung. Das entsprechende Unfallgutachten dient nämlich in der Regel als Grundlage für die Forderung nach Schadensersatz.
Welche Aufgaben kann ein Dekra-Sachverständiger übernehmen? Wie wird die Kostenfrage in Bezug auf den Sachverständigen geregelt? In unserem Ratgeber finden Sie die Antworten auf diese Fragen.
Wann ist ein Dekra-Sachverständiger gefragt?

Die Abkürzung „Dekra“ steht für „Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein“. Unter diesem Namen wurde die Organisation im Jahr 1925 in Berlin gegründet. Der heutige Hauptsitz befindet sich in Stuttgart. Mitglieder der Dekra sind vornehmlich Unternehmen, die eigene Fahrzeuge besitzen. Zu den von der Dekra angebotenen Dienstleistungen zählen unter anderem Schadengutachten, Fahrzeugprüfungen sowie technische und unfallanalytische Gutachten.
Letztgenannte Gutachten rund um das Fahrzeug nach einem Unfall, die von einem Dekra-Kfz-Gutachter erstellt werden können, lassen sich noch weiter ausdifferenzieren. Zu den Unfallgutachten gehören z. B. Kfz-Schadengutachten, die Schadensanalyse an Fahrzeugbauteilen und Gutachten zur Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen.
Ein Kfz-Gutachter der Dekra, der ein Schadengutachten erstellt, ermittelt unter anderem die Ursache und die Höhe der durch den Unfall entstandenen Schäden. Die Schadenanalyse an Fahrzeugbauteilen stellt eine spezielle Form der Unfallanalyse dar.
So können beispielsweise Haarspuren nach einem Wildunfall untersucht werden.
Einen Dekra-Gutachter beauftragen: Wer übernimmt die Kosten?

Da es für die Schadensersatzforderung nach einem Verkehrsunfall notwendig ist, die Höhe des Schadens benennen zu können, ist es oft erforderlich, ein Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben. Doch wer muss den Dekra-Gutachter für das Kfz bezahlen?
In der Regel muss der Unfallbeteiligte für das Kfz-Gutachten zahlen, der als Unfallverursacher gilt. Im Normalfall übernimmt die Kosten jedoch nicht er selbst, sondern seine Haftpflichtversicherung. Nur bei Bagatellschäden, also Schäden unter 750 Euro, muss der Auftraggeber den Preis für das Kfz-Gutachten aus eigener Tasche bestreiten.
Die Versicherung würde nämlich in so einem Fall üblicherweise ohnehin zahlen, weshalb ein Dekra-Sachverständiger nicht nötig wäre.
Wolfgang F. says
25. September 2025 at 11:28
Guten Tag Herr RA Voigt,
in meinem Fall hat aber der DEKRA-Gutachter gegen physikalische Grundgesetze verstoßen und mich als Unfallverursacher, obwohl mein Tempo15-Auto niemals linksabbiegend in ein Tempo40-Auto „krachen“ konnte. Das kann ich ca. 50mal mit Bildern und Video’s beweisen. Das Problem ist der Gutachter höchstselbst. Mittlerweile wird er praktisch zu jedem Unfall in Mecklenburg-Vorpommern gerufen und darf dann seine Rechnungen abschicken. Diese Rechnungen werden problemlos gegengezeichnet und schlussendlich vom „Täter“, den der Gutachter ermittelt hat, zwangsweise bezahlt. Üblicherweise bekommt der Zahlende nur die Gesamtforderung des Gutachters mitgeteilt. Ich aber erzwang die Einsichtnahme und stellte fest, dass dieser Gutachter-Papst“ z.B. 290 Euro für „die gedankliche Auseindersetzung mit Fremdgutachten“ mir in Rechnung stellte!!! Am Ende waren es fast 3.000 Euro. Aktuell habe ich diesen Gutachter auf Schadensersatz verklagt, beim Amtsgericht Stralsund, welches diesen Gutachter ca. 10 -15 Mal mit Gutachten beauftragt! Wie schätzen Sie meine Chancen ein, dieses Verfahten zu gewinnen? Der Name dieses Gutachten ist in MV der gleiche, wie in der Weltpolitik der Name Trump!
Freundliche Grüße
Wolfgang F. (Name von Redaktion editiert)
Georg W. says
20. Mai 2025 at 17:08
nach auokauf erhöhter Ölverbrauch