Bußgeldtabelle: Verstoß gegen Kindersitzpflicht
Kurz & knapp: Ab wann ohne Kindersitz?
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr darf Ihr Kind ohne Kindersitz mitfahren. Sobald dieser Geburtstag erreicht ist, endet die gesetzliche Pflicht im Straßenverkehr – auch dann, wenn Ihr Kind noch kleiner als 1,50 m ist.
Sobald Ihr Kind eine Größe von mindestens 150 cm erreicht hat, entfällt die Kindersitzpflicht. Ihr Kind darf dann bereits vor dem 12. Geburtstag ohne Kindersitz im Auto mitfahren.
Sicherheitsgurte sind für Erwachsene bemessen. Ist Ihr Kind kleiner als 1,50 m und sitzt nicht auf einer Sitzerhöhung, verläuft der Gurt oft am Hals oder drückt in den weichen Bauchbereich. Bei einem Unfall kann ein solcher Gurtverlauf zu schweren Verletzungen führen.
Wann endet die Kindersitzpflicht laut StVO?
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eindeutig, wie Kinder im Auto transportiert werden müssen. Laut dieser darf ein Kind, das kleiner als 150 cm ist, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nur im Auto mitgenommen werden, wenn eine amtlich genehmigte und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtung verwendet wird. Oder einfacher ausgedrückt: Ist ein Kind unter 12 und kleiner als 1,50 m, muss es in einem Kindersitz sitzen.
Wenn Sie diese Regel kennen, wir schnell klar, ab wann ein Kind ohne Kindersitz im Auto mitfahren darf: entweder sobald es 12 Jahre als ist oder eine Körpergröße von 1,50 m erreicht. Es muss nur eine der beiden Bedingungen erfüllt sein, damit die gesetzliche Kindersitzpflicht endet. Ist Ihr Kind also mit 12 Jahren noch kleiner als 1,50 m, darf es trotzdem ohne Kindersitz im Auto mitfahren. Das Gleiche gilt, wenn es die 1,50 m bereits erreicht hat, aber noch jünger als 12 Jahre ist.
Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob Ihr Kind vorne oder hinten im Auto sitzt. Sowohl für die Rückbank als auch den Beifahrersitz gelten die gleichen Regeln. Es ist also nicht so, dass die Kindersitzpflicht vorne länger besteht als für die Rücksitze.
Empfehlung von Experten: Die Körpergröße ist entscheidend, nicht das Alter
Auch wenn die StVO ausdrücklich sagt, dass Ihr Kind nach Abschluss des 12. Lebensjahres keinen Kindersitz mehr benutzen muss, sollten Sie diese Entscheidung vor allem an seiner Körpergröße festmachen. Dies empfehlen auch Institutionen wie der ADAC und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Denn die Sicherheitsgurte im Auto sind vor allem auf die Körper von Erwachsenen ausgelegt, die in der Regel mindestens 1,50 m groß sind. Bei einer kleineren Person schneidet der Gurt oft am Hals ein, und der Beckengurt liegt zu weit oben am weichen Gewebe des Bauches.
Ein solch schlecht sitzender Gurt ist nicht nur unbequem, sondern kann bei einem Unfall auch zu schweren Verletzungen führen. Drückt der Beckengurt in den Unterbauch anstatt auf den stabilen Beckenknochen, drohen lebensgefährliche innere Verletzungen und Knochenbrüche.
Auf die Frage, ab wann ein Kind ohne Kindersitz im Auto fahren kann, antworten die meisten Experten daher eingehend: Erst wenn es eine Körpergröße von 1,50 m erreicht hat und der Sicherheitsgurt im Auto korrekt anliegt. Das Alter des Kindes sollte bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen.
Viele Experten raten außerdem von einfachen Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne ab. Denn bei einem Seitenaufprall bietet ein reines Polster keinerlei Schutz für den empfindlichen Kopf- und Schulterbereich Ihres Kindes. Sitzerhöhungen mit Rückenlehne und integrierter Gurtführung stellen hingegen sicher, dass der Gurt bei einer Vollbremsung straff über die Schultermitte läuft und nicht am empfindlichen Hals scheuert.
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