Kurz & Knapp: Fahren ohne Fahrzeugschein
Ohne Fahrzeugschein mit dem Auto zu fahren, ist in Deutschland nicht erlaubt. Haben Sie das Dokument nicht dabei und werden kontrolliert, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Die Strafe für das Fahren ohne Fahrzeugschein stellt ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro dar. Bezahlen Sie dieses direkt vor Ort wird kein Bußgeldbescheid erlassen und Sie sparen somit die Gebühren.
Nein. Das Fahren ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zieht auch für Fahranfänger keine weiteren Konsequenzen nach sich. Es handelt sich weder um einen A- noch einen B-Verstoß.
Darf ich ohne Fahrzeugschein fahren in Deutschland?
Inhaltsverzeichnis
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich meist Fahrzeugschein genannt, ist ein wichtiges Dokument, das die Zulassung Ihres Fahrzeugs für den Straßenverkehr in Deutschland beweist und die technischen Daten Ihres Wagens enthält.
Wer mit einem Kfz unterwegs ist, muss das Dokument, ähnlich wie den Führerschein, bei sich führen. Das ein Fahren ohne Fahrzeugschein verboten ist, wird in § 13 Absatz 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. […]
Dabei ist es irrelevant, ob Sie der Halter oder lediglich der Fahrer des Fahrzeugs sind – die Pflicht zum Mitführen trifft jeden, der sich hinter das Steuer des Kfz setzt.
Was kostet das Fahren ohne Fahrzeugschein?
Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle den Fahrzeugschein nicht vorzeigen können, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen geringfügigen Verstoß, der mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet wird.
Wichtig: Es drohen für das Fahren ohne Fahrzeugschein weder Punkte in Flensburg noch ein Fahrverbot! Es handelt sich um ein reines Versäumnis der Mitführpflicht.
Wie verhält es sich, wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben?
Wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde mitteilen und einen neuen beantragen. Diese Schritte müssen Sie dann zeitnah einleiten:
- Verlustmeldung: Erstatten Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei. Dies dient als Nachweis, falls Sie kontrolliert werden, bevor Sie das Ersatzdokument erhalten haben.
- Ersatz bei der Zulassungsbehörde beantragen: Dafür benötigen Sie: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Verlust- oder Diebstahlsanzeige der Polizei oder eine eidesstattliche Versicherung sowie ggf. eine Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung.
Gut zu wissen: Der Fahrzeugschein selbst hat kein Ablaufdatum. Was abläuft, ist die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU), die im Fahrzeugschein vermerkt ist. Fahren Sie ohne gültigen TÜV, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hat das Fahren ohne Fahrzeugschein im Ausland Konsequenzen?
Sie sind in aller Regel auch im Ausland dazu verpflichtet, den Fahrzeugschein bei der Fahrt mit sich zu führen. Können Sie diesen bei einer Kontrolle nicht vorlegen, müssen Sie mit entsprechenden Geldbußen rechnen.
Deren Höhe variiert von Land zu Land. In Österreich werden beispielsweise circa 36 Euro an. In Italien kann das Fahrzeug sogar im schlimmsten Fall beschlagnahmt werden, wenn die Papiere nicht vorliegen.