Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeit überschritten?
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff links im Menü.
Kurz & knapp: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt das Bußgeld innerorts höher aus als außerorts. Schließlich ist das Gefahrenpotenzial innerhalb geschlossener Ortschaften höher. Zwischen 30 und 800 Euro sind hier möglich. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder zwischen 20 und 700 Euro fällig werden.
Punkte in Flensburg werden außer- sowie innerorts ab einem Tempoverstoß von 21 km/h fällig. Ein Fahrverbot droht in der Regel innerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h, außerorts ab 41 km/h zu schnell.
Wer als Fahranfänger mit 21 km/h zu schnell geblitzt wird, muss zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars rechnen.
Spezifische Informationen zum Geschwindigkeitsverstoß:
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Sind Sie zu schnell gefahren?
Inhalt dieses Ratgebers
➥ Angebote zum Thema Radarwarner

Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2015 rund 2,7 Millionen Autofahrer geblitzt, die zu schnell gefahren sind. Seit dem 1. Mai 2014 gilt offiziell das neue Fahreignungsregister (FAER), das das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ablöst.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung .
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Strafen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Fahren Sie mehr als 41 km/h zu schnell, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Die entsprechenden Angaben können Sie ebenfalls der oben aufgeführten Bußgeldtabelle entnehmen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegriffe:
Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen.
So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit diesen Wetterverhältnissen anpassen und ggf. langsamer und noch sorgsamer fahren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
➥ Angebote zum Thema Radarwarner
Bußgeldtabelle: Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
- dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) |
Geblitzt in der Probezeit
Wird ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h oder mehr zu viel geblitzt, so verlängert sich diese um weitere zwei Jahre. Der Fahranfänger muss zudem an einem kostenlosen Aufbauseminar teilnehmen.
Lohnt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.
Risiko bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Geschwindigkeitsüberschreitung findet sich unter den häufigsten Unfallursachen. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes zu „Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2012“ zeigt, dass Unfälle wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn die Hauptunfallursache darstellt. 179 von 6.587 Unfälle wegen nicht angepasster oder zu hoher Geschwindigkeit endeten gar tödlich.
Dabei ist nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit gemeint, sondern auch eine an die Wetterverhältnisse unangepasste Geschwindigkeit. Entsprechend sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hohe Bußgelder und Punkte vor.
Vor diesem Hintergrund wird auch über ein generelles Tempolimit in Deutschland diskutiert. Denn in der Bundesrepublik gilt – anders als in den anderen europäischen Ländern – auf einigen Abschnitten der Autobahnen lediglich eine Richt- und keine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
Angebote zum Thema Radarwarner
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Radarwarner:
- Saphe Drive Mini Blitzerwarner - Der Radarwarner...
- 11 Millionen Fahrer - Profitieren Sie von einer...
- Bluetooth-Funktion - Das Saphe blitzerwarner für...
- Klare Signale - Sie erhalten über den gestochen...
- Rechtlicher Nutzungshinweis - Der Verkehrsalarm...
- WARNUNG VOR TAUSENDEN BLITZERN und Gefahrenstellen...
- AKTIVIERT SICH AUTOMATISCH, wenn Du dein Handy bei...
- DEIN CO-PILOT FÜR AKTUELLE WARNUNGEN IN ECHTZEIT...
- SPART AKKU UND DATENVOLUMEN im Vergleich zur...
- SICHERITSHINWEIS: Der OOONO CO-DRIVER...
- Integrierte Mobilfunkverbindung: Keine App oder...
- All-in-One und Standalone: Blitzer- und...
- Warnt Sie rechtzeitig vor dem Erreichen einer...
- Übersichtliches Info-Display: zeigt Uhrzeit,...
- GPS-Gefahren-Warner inkl. Akku, Micro-USB-Kabel,...
Rene meint
Hallo,
bin am 02.11.2015 auf der Autobahn mit 43 km/h zu schnell geblitzt worden, 1 Monat Fahrverbot im März 2016 verbüßt. Im Juni diesen Jahres außerorts mit 27 km/h, Bußgeldbescheid heute erhalten, 1 Monat Fahrverbot.
Jetzt hab ich einen Anhörungsbogen vom 29.10.2016 erhalten, wieder 27 km/h außerorts!!!
Bin beruflich Vielfahrer, was erwartet mich jetzt.
MfG
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Rene,
Sie gelten als Wiederholungstäter. Das reguläre Fahrverbot kann – neben den anderen Sanktionen – um einen Monat verlängert werden.
bussgeldkatalog.de
Suekrue meint
Ich habe ca 5 punkte(in der aktuellen Regel. Umgerechnet) einen Tilgungsdatum 23.03.2016 .Was bedeutet das? Werden die dann gelöscht sein?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Suekrue,
wenn Sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister vorliegen haben, wird Ihnen in diesem für jede gerspeicherte Entscheidung eine Tilgungsfrist angegeben. Zu diesem Zeitpunkt wird der Punkt bzw. werden die Punkte getilgt. Die endgültige Löschung erfolgt nach einer zusätzlichen einjährigen Überliegefrist.
bussgeldkatalog.de
Dirk meint
Die Verwarnungsgelder finde ich absolut OK(bis 20/25km/h über erlaubt),jedoch sollten Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bußgeldbereich wesentlich härter bestraft werden…bis hin in den vierstelligen Bereich und kompletten Verlust der Fahrerlaubniss
Andre meint
Habe 7 Punkte und wurde wieder mal geblitzt 24 Zuviel außerhalb geschlossener ortschaften was passiert jetzt?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Andre,
Sie erhalten – neben einem Bußgeld – einen Punkt in Flensburg. Insgesamt haben Sie dann 8 Punkte, ein Führerscheinentzug ist die Folge. Wie es danach weitergeht, kommt auf den Einzelfall an. In der Regel folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, in denen Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfen.
bussgeldkatalog.de
Herbert meint
Ich habe eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit bekommen.26km/h zu schnell, stimmt wahrscheinlich.
Muss ich darauf antworten
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Herbert,
laut § 111 OwiG ist jeder, der in einer Anhörung im Bußgeldverfahren befragt wird, verpflichtet, den Bogen fristgerecht und ausgefüllt mit Angaben zu seiner Person zurückzusenden. Ob die Betroffenen Angaben zur Sache machen, steht Ihnen aber frei.
bussgeldkatalog.de
Georg R. meint
Hallo,
Ich bin noch in der Probezeit und bin heute zum 2. mal mit unter 21 km/h geblitzt worden.
Gibt es beim 2. mal Unterschiede oder was kommt auf mich zu ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Georg,
eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit.
bussgeldkatalog.de
Bk meint
Hi!
Ich wurde auf einer BAB in einer baustelleneinfahrt mit 13 km/h zu schnell geblitzt. Jetzt hab ich zusätzlich zu einem Bußgeld von 20€ noch Gebühren von 28,50€ auferlegt bekommen. Ist das richtig? Ich dachte eigentlich, dass es sich hierbei um ein verwarnungsgeld handelt und keine weiteren Gebühren anfallen. Können Sie mir da weiterhelfen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Bk,
bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können Sie verwarnt werden. Jedoch hat die zuständige Behörde auch die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Wurde ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet, so werden auch die dafür fälligen Gebühren berechnet.
bussgeldkatalog.de
SE meint
Hallo, ich bin vor einem Monat 26 km außerhalb der Ortschaft zu schnell gefahren und jetzt innerhalb geschlossener Ortschaft ca 30 km zu schnell gefahren! Kann ich ein Fahrverbot bekommen?
Können Sie mir da helfen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo SE,
wer zwei Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25km/h geblitzt wird, gilt als Wiederholungstäter. Es kann ein (zusätzliches) Fahrverbot von einem Monat angeordnet werden.
bussgeldkatalog.de
Brunhilde meint
Hallo,
habe aktuell 1 Monat Fahrverbot (gebe im Januar ab) wegen zu wenig Abstand gehalten (…Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes).
Nun wurde ich am 02.12. geblitzt mit 32km/h zuviel außerorts.
Gelte ich als Wiederholungstäter wegen des Abstandsvergehen und bekomme nun für die gescwhindigkeitsüberschreitung ebenfalls Fahrverbot, oder wird die der Verstoß der Gescwhindigkeit seperat gesehen?
Dank und viele Grüße
Brunhilde
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Brunhilde,
als Wiederholungstäter gelten Sie nur dann, wenn Sie mit der gleichen Ordnungswidrigkeit erneut auffallen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wird demnach separat betrachtet und sanktioniert.
bussgeldkatalog.de
Jester meint
Guten Abend,
bin am 19.11. auf der Autobahn mit 23 Km/h nach Abzug geblitzt worden. Habe den Blitz auch gesehen, bin aber der Meinung, dass auf den variablen Geschwindigkeitsschldern nicht 80, sondern 100 stand. Zudem hatte ich einen Mercedes im Kofferraum, der mich von der linken Spur gedrängelt hat.
Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen.
Wie kann oder muss ich reagieren?
Lohnt sich ein Einspruch?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jester,
zunächst müssen Sie auf den Anhörungsbogen reagieren. Dort können Sie auch Angaben zum Vorfall machen. Einen Einspruch können Sie dann einlegen, wenn der Bußgeldbescheid erlassen wurde.
bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
Hallo.
Ich glaub das ist momentan nicht meine Zeit.
Nach knapp 10 Jahren Blitzerfrei habe ich in den letzten 6 Monaten heute den 4. Blitzer Kassiert.
Nr.1: 8 Km/h zu schnell,
Nr.2: 21 Km/h zu schnell (liegt beim Anwalt, war eine 30er Zone, das Schild steht hinter einem Baum, die Straße ist gut 12m breit, und ich musste einen in zweiter reihe parkenden Transporter überholen…)
Nr. 3: ca. 60 bei 50Km/h vor 4 Wochen und
Nr. 4: heute knapp 60 bei 50Km/h.
Werden die kleinen Delikte inzwischen auch schon addiert werden?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sebastian,
es gibt durchaus Fälle, in denen bei mehreren geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöhte Strafen festgelegt wurden. Dies liegt jedoch immer im Ermessen der zuständigen Behörden.
bussgeldkatalog.de
Hungemann meint
Guten Tag,
ich wurde innerorts mit 30 km/h zu viel geblitzt. Wurde das letzte mal vor 3 monaten mit 10km/h zu viel geblitzt und davor 2jahre nicht mehr. Was kommt auf mich zu ? Bin ich Wiederholungstäter?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Hungemann,
als Wiederholungstäter gelten Sie dann, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h auffallen. In Ihrem Fall müssten Sie demnach nur mit den regulären Strafen rechnen.
bussgeldkatalog.de
Cem meint
Ich wurde mit 27 zu viel geblitzt innerorts, muss ich mit einem Fahrverbot rechnen ?
Bin in der Probezeit
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Cem,
es fallen ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 100 Euro an. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, wir die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Mit einem Fahrverbot ist in der Regel nicht zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Christoph meint
Mein Kollege wurde mit ca 45 km/h zu schnell geblitzt. Nun sind genau drei Monate vergangen und er hat noch keine Post bekommen. Ist die Sache nun verjährt?
Gruß
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Christoph,
verschiedene innerbehördliche Vorgänge können die Verjährung auf insgesamt bis zu sechs Monate verlängern. Ob die Verjährung bereits eingetreten ist, lässt sich deshalb nur nach einer Akteneinsicht verlässlich klären.
bussgeldkatalog.de
Miran meint
Hallo,
Ich auf Autobahnen mit 24 kh zu viel geblitzt.
Bin in der propezeit
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Miran,
neben den herkömmlichen Konsequenzen, die Sie der obigen Tabelle entnehmen können, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
bussgeldkatalog.de
Ronny meint
Hallo . Ich wurde jetzt an einer Geschwindigkeitsandige mit ca. 38 kmh zu viel über der Autobahn geblitzt. Wo die Geschwindigkeit sich ändern könnte.
Ausserdem stand da Achtung Sicht.
Was kann mich erwarten.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ronny,
die Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Sarah meint
Hallo Bussgeldkatalog.de!
Ich wurde heute mit 124 bei Tempolimit 100 außerordentlich geblitzt. Demnach werden ja 30€ Strafe auf mich zukommen. Jedoch war es sehr kalt draußen und es lag in den Büschen um die Autobahn herum auch Schnee, geschneit hatte es zu dem Zeitpunkt aber nicht mehr, man hatte gute Sicht und die Fahrbahn war schneefrei und gestreut. Muss ich mit einem besonderen Bussgeld wegen der Wetterverhältnisse rechnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sarah,
nein, in diesem Fall droht das Bußgeld gemäß der Tabelle.
bussgeldkatalog.de
Remo meint
Hallo wurde Heute Abend geblitzt außerhalb 60er Zone bin etwas mehr wie 80 gehfahrem weis nicht genau und war nicht angeschnallt. Können die das
wegen nicht anschnallen dazu berechnen wenn ja was kommt auf mich zu wurde schon ein mal im Sommer letztes Jahres geblitzt mit 127 Km/h außerorts tolleranz 3
124Kmh
was kommt auf mich zu ? Lg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Remo,
das könnte durchaus dazu kommen. Nicht angeschnallt Autofahren kostet 30 Euro. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h außerorts zieht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich. Wurden Sie mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt, müssen Sie zudem mit einem Fahrverbot rechnen, da Sie vor weniger als 12 Monaten bereits zu schnell unterwegs waren.
bussgeldkatalog.de
Lothar meint
vor ein paar Wochen wurde ich mit 20 m Abstand bei 98km/h geblitzt. 100km/h waren erlaubt, also gab es 1 Punkt wegen zu dichtem Auffahren. Nun wurde ich wegen Geschwindigkeit Außerorts mit 27km/h zu viel geblitzt. Normal müsste das wieder 1 Punkt sein, oder gibt es da auch etwa wegen „wiederholungsraudi“ ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lothar,
als Wiederholungstäter werden Sie in der Regel erst eingestuft, wenn Sie mehrmals den gleichen Verstoß begangen haben. Bei zweimal dürfte dies allerdings noch nicht der Fall sein.
bussgeldkatalog.de
Mareike meint
Hallo, ich wurde mit 16km/h zu schnell geblitzt(Ende Februar) letztes mal im November mit 18km/h, beides außerorts. Und einmal mit 6km/h innerorts. Alles innerhalb von 1Jahr und 3Monate. Welche Konsequenzen kann das jetzt ziehen, bis auf das Bußgeld des letzten Males?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mareike,
mit einem zusätzlichen Fahrverbot müssen Sie nur rechnen, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt worden sind. Allerdings können die Behörden Ihnen Beharrlichkeit vorwerfen und Sie als Wiederholungstäter einstufen.
bussgeldkatalog.de
Silvia meint
Hallo…Mein Freund hat inner Orts ein anderes Fahrzeug überholt und is dadurch 25kmh zu schnell gefahren nu soll erbezahlen is das rechtens…Man muss doch beim überholen beschleunigen oder is das verboten
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Silvia,
auch beim Überholen müssen Sie sich an die geltenden Regeln zur Geschwindigkeit halten.
bussgeldkatalog.de
Hasan meint
1. Bußgeld „Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn“
Die Autobahnen in Deutschland werden für den Schnellverkehr genutzt. Entsprechend gelten auf der Autobahn höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen als auf einer Straße innerorts oder auf Landstraßen. Eine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland existiert jedoch nicht, sondern lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Die Strafmaßnahmen sind auf Autobahnen im Vergleich zu den Straßen innerorts milder. Geblitzt auf der Autobahn? Hier beginnt das Bußgeld bei 10 Euro und reicht bis zu 600 Euro. Ab einer Grenzüberschreitung von 21 km/h werden Punkte gegeben und ab 41 km/h wird eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit einem Fahrverbot geahndet.
Ist jetzt Autobahn Innerorts oder Außerorts ?
A42 würde ich gerne wissen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Hasan,
die Autobahn gilt als außerorts.
bussgeldkatalog.de
Hallo meint
Hallo
Bin Innerorts 24kmh zu schnell gewesen
İn der Anhörung steht das mein Fahrzeug (LKW)…
Fahre aber keinen LKW! Spielt das eine Rolle? Oder steht generell immer im Schreiben Fahrzeug (LKW)?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo,
die Sanktionen bei Pkw und Lkw sind unterschiedlich. Wenn Sie keinen Lkw fahren, sollten Sie das der Behörde mitteilen. Eventuell lohnt sich auch ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Sie können dazu einen Anwalt kontaktieren.
bussgeldkatalog.de
anis meint
hallo,
ich war mit 94kmh geblitzt worden auf 50er zone außerhalb geschlossener ortschaft nach toleranz abzug war ich 44kmh zuviel. Die frage ist lohnt sich einspruch gegen diese verfahren.ich habe bis jetzt keine punkte in flensburg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Anis,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.
bussgeldkatalog.de
Emina meint
Hallo,
ich wurde im November 2016 mit 44km/h zu viel geblitzt und habe im Januar den Führerschein für einen Monat abgegeben.
Nun wurde ich letzte Woche mit 21km/h außerorts geblitzt. Somit bin ich Wiederholungstäter, richtig? Muss ich jetzt mit einem erneuten Fahrverbot rechnen?
Es wäre sehr lieb, wenn Sie antworten!
Vielen Dank im Voraus.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Emina,
als Wiederholungstäter gelten Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß erst ab drei Verstößen oder bei zwei Verstößen mit mindestens 26 km/h zu schnell. Sie müssen also nicht mit einem Fahrverbot rechnen.
bussgeldkatalog.de
Thomas meint
Hallo
Ich würde am 02.12.15 mit 26 km/h zu schnell außerorts geplitzt. Da ich einen Firmenwagen fahre war dieser dann am 14.03.16 Rechtskräftig.
Nun würde ich am 02.02.17 mit 27km/h außerorts zu schnell geplitzt, Bescheid bereits erhalten mit 4 Wochen Fahrverbot und 80€ + Gebühren (derzeit noch nicht Rechtskräftig).
Und zu jetzt nochmals geplitzt worden mit 33 km/h zu schnell außerorts. Der Anhörungsbogen liegt jetzt vor, Angbaben habe ich bis jetzt noch nicht gemacht.
Was habe ich jetzt zu erwarten?
Danke
Thomas
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Thomas,
gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 120 Euro.
bussgeldkatalog.de
Patrick meint
Hallo,
Ich habe ein neues „Passfoto“ bekommen.. auf dem Foto ist nur meine linke Seite zu sehen und das Auto von seitlich-links hinten…
muss man nicht eig ein Bild von vorn bekommen wo man auch sieht das man der Fahrer im auto war?
So kann man das ja selbst zusammenbastellen finde ich..
Mit freundlichen Grüßen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Patrick,
Kennzeichen und Fahrer müssen auf dem Blitzerfoto erkennbar sein.
bussgeldkatalog.de
Ina meint
hallo,
ich besitze meinen Führerschein jetzt nun seit 4 Monaten
und wurde vor ein paar tagen auf der Autobahn kurz vor einer Ausfahrt 80er ZONE geblitzt, allerdings weiß ich nicht mehr wie schnell ich gefahren bin, sicher weiß ich das ich unter 100KMH war. Der Zeiger hat auf’m Tacho von 80 – 97 angezeigt.
meine frage ist jetzt : was wird auf mich zu kommen ich lese überall verschiedenes habe auch schon in Flensburg angerufen, eine Rechtsanwaltkanzlei für die Zulassubgsstelle usw.
ich bedanke mich in Vorraus für hilfreiche Antworten.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Ina,
Sie sollten erstmal den Bußgeldbescheid abwarten. Da stehen die Sanktionen genauestens drin. Es handelt sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung immer um einen A-Verstoß. Dieser hat allerdings nur einen Einfluss auf die Probezeit, wenn das Tempo um mehr als 21 km/h überschritten wurde. Bei einem Tempoverstoß außerorts von maximal 20 km/h müssen Sie ausschließlich mit einem Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro rechnen.
bussgeldkatalog.de
Usa Dafina meint
Hallo ich hab verlängerte Probezeit und wurde in Autobahn 50 mehr geblitzt was erwartet mich da ?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Usa Dafina,
in diesem Fall droht eine Verwarnung sowie eine Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Zudem müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
bussgeldkatalog.de
Gerard meint
Ich habe in total jetzt 3 Punkte (biss november 2017…dann wieder 2 Punkte). Gibt dass Konsequenzen? Wieviele punkte darf mann eigentlich haben?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Gerard,
Sie dürfen maximal 7 Punkte in Flensburg haben. Ab dem 8. Punkt wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Ab vier Punkten droht eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung.
bussgeldkatalog.de
Julian S. meint
Vor 3 1/2 Monaten außerorts mit 23 km/h zu schnell geblitzt worden. Jetzt ist es leider wieder erneut passiert diesmal mit ca. 25 – 30 km/h zu schnell innerorts.
Womit muss ich rechnen? Kann es auch zu einem Fahrverbot kommen, da Wiederholungstäter?…
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Julian,
als Wiederholungstäter im Sinne des Bußgeldkatalogs gelten Fahrer, welche innerhalb von zwölf Monaten die Höchstgeschwindigkeit zweimal um mindestens 26 km/h übertreten haben. Dies trifft auf Ihren Fall nicht zu. Sie müssen daher mit einem Bußgeld von 80 bis 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
bussgeldkatalog.de
Salim meint
Hallo,
Ich habe vom letzten Jahr 1 Punkt in Flensburgkatalog.
Ich bin heute mit 50 kmh außerhalb Ort geblitzt worden ( ich wollte Lkw überholen und war nach dem Überholt der Blitzer). Nach der Tabelle bekomme ich 240,-€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ich mach mir um die insgesamt 3 Punkte sorgen…
Was wird wenn 3 Punkte gesammelt?
Vielen Dank im Voraus
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Salim,
direkte Konsequenzen müssen Sie nicht befürchten: Ab vier Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung, welche Sie auf die Möglichkeit hinweist, mit einem entsprechenden Seminar Punkte abzubauen. Erst ab 8 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
bussgeldkatalog.de
Uygar meint
Hallo,
ich habe auf Ihrer Homepage gelesen, dass sehr viele Fahrer Ihre Blitzer Probleme schildern. Ich wurde am 18.04.2017 18.04.2017 auf der Heimfahrt in einer 30er Zone von einem Mobilen Blitzer geblitzt. Ich fahre diese Strecke ca. ein Halbes Jahr Täglich.
Ich konnte nicht erkennen, dass es eine 30er Zone ist. Mir ist es zuvor noch nicht aufgefallen, weil da auch kein Schild aufgestellt ist.
Ich fahre ein Renault Laguna Baujahr 2013. Ich war mit 55 bis 65 Km/h unterwegs.
Wie viel Toleranz wird wegen meinem Tacho abgezogen ( kein Digitaler Tacho ) und wie viel Toleranz wegen dem mobilen Blitzer ?
Würde mich um eine Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Uygar
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Uygar,
in der Regel wird eine Toleranz von 3 km/h vom Messwert abgezogen. Ihr Tacho hat hierbei keinerlei Einfluss.
bussgeldkatalog.de
Alexia K. meint
Hallo,
bin auf der Autobahn in eine Baustelle mit Begrenzung 80km mit mindestens 100km reingefahren und geblitz worden. Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
Alexia
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Alexia,
die Sanktionen können Sie der obigen Tabelle (Bußgelder – außerhalb einer geschlossenen Ortschaft) entnehmen.
bussgeldkatalog.de
Larry meint
Hallo, wir sind 47km/h (Überschrittung) außerhalb geschlossener Ortschaften (147km/h auf 100km/h Limit leere Autobahn um 1 Uhr morgen :(…)gefahren,
am Steuer war jemand von meiner Familie. Ich habe Fahrerschein von Ausland (EU, aber nicht Deutschland) und Person die am Steuer war auch (Fahrerschein von EU-Land, aber nicht Deutschland). Was kann ich ewarten- 160 EUR Bussgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot- aber wie ist das mit Ausländer? Es ist noch kompliziert, es geht um Geschäftswagen.
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Larry,
das Bußgeld fällt bei jeder Person gleich aus – egal, ob diese einen deutschen oder einen ausländischen EU-Führerschein besitzt.
bussgeldkatalog.de
Martin meint
Bin mit 22 kmh zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt worden.
Habe jetzt den Bußgeldbescheid bekommen und soll EUR 100 + EUR 28,50 Gebühren bezahlen und bekomme 1 Punkt in Flensburg.
Der Satz wurde auf EUR 100 erhöht, da ich in 2016 schon einmal mit 21 kmh drüber geblitzt wurde.
Muß ich die Erhöhung um ca 40% akzeptieren?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Martin,
bitte wenden Sie sich dazu an einen Anwalt. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.
bussgeldkatalog.de
Jackson meint
Guten Tag,
ich wurde innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gebl. 51 – 60 km/h 2 280.- 2 Monate.
Wann werden diese Punkte gelöscht?
Danke
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Jackson,
die Punkte werden jeweils nach 2,5 Jahren getilgt und ein Jahr später vollständig aus dem Fahreignungsregister gelöscht.
bussgeldkatalog.de
Mike meint
Hallo,
Ich habe im Dezember 2013 vom Landratsamt ein Schreiben bekommen, dass ich schon 9 Punkte nach der alten Regelung habe. Die ersten 3 Punkte sind plausibel. Die anderen 6 nicht.
Ich wurde 2 mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt und habe dafür 1 Monat den Führerschein abgegeben.
Nun ist mir aufgefallen, dass ich dafür jeweils 3 Punkte in Flensburg(nach der alten Regelung) bekommen habe.
War das zulässig und kann ich im Nachhinein dagegen vorgehen?
Mfg
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Mike,
haben Sie damals die Bußgelder bezahlt, ist die Rechtskraft der Bescheide eingetreten. Das bedeutet, dass die Entscheidungen in der Regel nicht mehr angefochten werden können. Die Änderung eines Beschlusses nach Eintritt der Rechtskraft ist nur selten möglich und zwar nur dann, wenn schwerwiegende Mängel vorlagen. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
bussgeldkatalog.de
David meint
Hallo zusammen,
bin vergangenes Jahr (also 2016) im Juli und September mit 29 km/h bzw. 28 km/h (beides außerhalb geschlossener Ortschaften) zu schnell geblitzt worden (= 2mal 1 Punkt + Bußgeld, warum auch immer kein Fahrverbot)
Nun im Mai 2017 ist mir dies ein weiteres mal passiert (23 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften).
FRAGE: muss ich nun mit einem Fahrverbot rechnen???
Sollten noch wichtige Details für eine entsprechende Antwort fehlen bitte sagen, Vielen Dank.
Grüße David
bussgeldkatalog.de meint
Hallo David,
als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie 2x innerhalb eines Jahres 26 km/h oder mehr zu schnell fahren. In diesem Fall würde ein Monat Fahrverbot auf Sie zukommen. Da Sie 23 km/h zu schnell gefahren sind, sollte diese Regel jedoch nicht auf Sie zutreffen. Bitte beachten Sie, dass die Behörden je nach Einzelfall aber auch anders entscheiden können.
Bussgeldkatalog.de
Amohé meint
Hallo liebes Team von Bußgeldkatalog,
ich habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten.
Zulässige Gescheindigkeit 100 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 127 km/h.
Berücksichtigte Toleranz: 4 km/h.
Laut Bußgeldrechner gibt es einen Punkt und 80,- € Bußgeld. Ich habe aber bereits zwei Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er Zone. Das Bußgeld war damals 128,- €. Ich weiß nicht mehr, ob es schon mehr als ein Jahr zurückliegt oder nicht.
Kennt sich jemand damit aus, wie und ob sich das auf die zu erwartende Strafe für mich auswirkt ?
Ich danke euch bereits im Voraus und wünsche euch allen schöne Pfingsten :-)
Viele Grüße
Amohé
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Amohé,
sollte der erste Verstoß noch nicht länger als 1 Jahr zurückliegen (entscheidend ist der Tag der Rechtskraft des Verstoßes), könnten Sie als Wiederholungstäter gelten. Neben dem Bußgeld und dem Punkt würde dann auch noch ein Monat Fahrverbot auf Sie zukommen.
bussgeldkatalog.de
erdogan meint
hallo
wurde am gleichen tag 2 mal auf autibahn geblitzt
einmal 140 km Zulässige Gescheindigkeit 100 km/h.also 40 km zuviel
und 5 min. später nochmal geblitzt
mit 106 km Zulässige Gescheindigkeit 80 km/h.also 26 km zuviel
ist es erlaubt kurzer zeit blitzer aufzustellen ?
was erwartet mich denn jetzt :)
MFG
erdogan
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Erdogan,
die Blitzer in diesem Abstand aufzustellen ist zulässig. Für den ersten Verstoß erhalten Sie ein Bußgeld von 120 Euro und einen Punkt in Flensburg, der zweite Verstoß wird mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt geahndet.
bussgeldkatalog.de
Stephan meint
Hallo,
Ich wurde gestern in dem Auto von nem Kumpel auf der Autobahn (in einer Baustelle ) bei erlaubten 60 mit Ca 100 geblitzt … habe schon ein aufbauseminar gemacht und meine Probezeit geht bis September dieses Jahr kann der da was über seinen Anwalt machen oder mit was muss ich da rechnen ich dächte ich bin 100 gefahren also +- 10km/h ? Danke für die Antwort schonmal
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Stephan,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ist ein A- Verstoß. Da bereits ein Aufbauseminar stattfand, ist davon auszugehen, dass es sich um den zweiten A- Verstoß bzw. den ersten A- Verstoß in der verlängerten Probezeit handelt. Auf diesen erfolgt in der Regel eine Verwarnung und die Empfehlung an der Teilnahme einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei gefahrenen 100 km/h und zugelassenen 60 km/h ist zudem mit einem Punkt und einem Bußgeld von 120 Euro zu rechnen.
bussgeldkatalog.de
Stephan meint
Hm komisch mein ehemaliger fahrschul Lehrer meinte ich bekomme nur 120 € und einen Punkt 😕🤔und was bedeutet die Empfehlung?
Er meinte ich könnte mir insgesamt drei „Dinger“ leisten bis sie mir denn Führerschein für ein 1/4 Jahr wegnehmen
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Stephan,
wenn mit drei „Dingern“ drei A- Verstöße gemeint sind, dann wird der Führerschein nicht nur abgegeben, wie dies bei einem Fahrverbot der Fall ist, sondern der Führerschein wird entzogen und eine Sperre wird verhängt. Das bedeutet, der Führerschein muss neu beantragt werden.
Empfehlung heißt, dass die Teilnahme eben nur empfohlen und nicht angeordnet wird, sie ist also freiwillig.
bussgeldkatalog.de
Feras meint
Hallo
ich bin insgesamt in einem Jahr 5 mal geplitzt
7/2016 mit 9 km/h zu schnell
12/2016 10 km/h zu schnell
3/2017 mit 22 km/h zu schnell
4/2017 mit 10 km/h zu schnell
und jetzt nochmals 22 km/h zu schnell
ich hab bis jetzt einen Punkt
Womit muss ich jetzt rechnen? gilt es bei mir Wiederholungstäter?
Danke
Feras
Feras
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Feras,
die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt werden. Darüber hinaus kann Ihnen bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen Beharrlichkeit vorgeworfen werden, sodass sich die Bußgelder erhöhen.
bussgeldkatalog.de
Celo meint
Guten Tag,
Ich wurde das erste mal geblitzt mit ca 80km/h also auf tacho wurde 80 angezeigt.. und hab noch 3 Monate bis meine Probezeit aufhört. Der Halter ist mein Dad. Die Frage bekomme ich sofort beim ersten mal ein aufbauseminar?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Celo,
bei Tempoüberschreitungen von mehr als 20 km/h handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Ein solcher hat die Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung eines Aufbauseminars zur Folge.
bussgeldkatalog.de
Viktoria meint
Hallo,
Ich wurde an einem Tag zwei mal geblitzt, einmal mit ca 7kmh innerorts und ca 21-30kmh außerorts. Dazu kommt noch das ich vor paar Monaten mein Führerschein abgeben musste wegen zu schnellem fahren und man mir noch restalkohol nachweisen konnte. Wird das schlimmere Folgen dadurch Nachsichziehen?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Viktoria,
da diese Verstöße innerhalb einer kurzen Zeit erfolgten, ist es möglich, dass Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. In diesem Fall wird härter sanktioniert. Sie müssen Sich in jedem Fall auf Punkte, Bußgelder und unter Umständen auch auf ein weiteres Fahrverbot einstellen.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Bianca B meint
Hallo, bin gestern auf der Autobahn (Baustelle) geblitzt worden, es war erst 80 dann 60 , bin mit ca 70-75 kmh geblitzt worden
Mit was muss ich rechnen?
Vielen dank für die Antwort
Grüße
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Bianca,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h außerorts wird in der Regel ein Verwarngeld von 20 Euro fällig. Da es sich jedoch um eine Baustelle handelt, könnten weitere Sanktionen anfallen: So wird das Nicht-Drosseln der Geschwindigkeit an einer Baustelle mit bis zu 100 Euro und einem Punkt sanktioniert.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Sebastian meint
Hallo,
ich würde beim ersten mal mit 121km/h außerorts und dann nach einer Woche dann mit 123km/h außerhalb geblitzt, erlaubt waren 100km/h! Was kommt da auf mich zu?
MFG Sebastian
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Sebastian,
für beide Verstöße werden in der Regel jeweils ein Punkt und 70 Euro Bußgeld fällig, also zwei Punkte und 140 Euro Bußgeld insgesamt. Da die beiden Vorfälle jedoch innerhalb einer Woche stattfanden, ist es unter Umständen möglich, dass Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden, was härtere Sanktionen nach sich ziehen kann.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Bernd meint
Hallo,
ich wurde dieses Jahr im Februar außerordentlich in einer 70-er Zone mit 21 kmh zuviel geblitzt. Folge 70€ + 1 Punkt
Dann im Juni mit 25 kmh zuviel außerorts. Folge 100€ +1 Punkt
Jetzt bin ich im Juli mit 22 kmh außerordentlich zuviel.
Was kommt auf mich zu? Wiederholungstäter? Fahrverbot?
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Bernd,
das lässt sich nicht genau sagen. Erst einmal werden Sie mit Sicherheit für den erneuten Geschwindigkeitsverstoß sanktioniert, was in der Regel wieder einen Punkt und ein Bußgeld von 70 Euro nach sich zieht. Als Wiederholungstäter wird in der Regel zwar erst ab einer zweiten Übertretungen von 26km/h zu viel innerhalb eines Jahres sanktioniert; da die Verstöße jedoch sehr nahe beieinander liegen, könnten Sie dennoch betroffen sein. In solch einem Fall würde Ihre letzte Übertretung dann härter bestraft werden, wobei auch ein Fahrverbot nicht ausgeschlossen ist. Dies muss die ausstellende Behörde entscheiden.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Rico meint
Hallo.
Ich wurde auf der Autobahn mit 125 km/h geblitzt, erlaubt waren nur 100 km/h und bei Nässe 80 km/h.
Nun meine Frage.
Werden die 100 km/h genommen oder die 80 km/h? wenn die Fahrbahn nass gewesen war?
Ich weiss nicht mehr ob die Fahrbahn nass war, meine Insassen sind der Meinung das sie nicht nass war.
MfG Rico
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Rico,
da wir ebenfalls nicht wissen, ob die Fahrbahn nun nass war oder nicht, können wir auch nicht sagen, welche Werte die Behörde für Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung heranzieht. War die Fahrbahn nass, dann wird wohl auch mit den erlaubten 80 km/h gerechnet. Zum Vergleich: Bei erlaubten 100 km/h und gefahrenen 125 km/ werden in der Regel ein Punkt und 70 Euro Bußgeld, bei erlaubten 80 km/h und gefahrenen 125 km/h werden zwei Punkte, 160 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot fällig – diese Angaben sind ohne Gewähr.
Das Team von bussgeldkatalog.de
Lisa meint
Hallo,
ich war auf der Bundesstraße und wollte einen weißen BMW überholen. Wir hatten beide mehr als die erlaubten 100 drauf. Meine Motorhaube war ungefähr auf Höhe seines Tankdeckels. Da ging vor dem BMW ein rotes Licht an, ein Blitzer. Jetzt die Frage: Der Blitzer löste nur einmal aus, wenn hat er jetzt geblitzt? Oder sind wir beide dran?
Mit freundlichen Grüßen
Lisa
bussgeldkatalog.de meint
Hallo Lisa,
das können wir leider nicht mit Sicherheit sagen. Sie werden wohl einen etwaigen Bußgeldbescheid abwarten müssen – in der Regel sollten Sie dann innerhalb der nächsten drei Monate Post erhalten.
Das Team von bussgeldkatalog.de